Fahrlehrerausbildung wird neu justiert

Ziel sei es, die wirtschaftliche Situation der Fahrschulen zu verbessern und den Nachwuchsmangel zu bekämpfen.

So müssen angehende Fahrlehrer, die nur Pkw-Fahrer ausbilden wollen (Klasse BE), nicht mehr über einen Motorrad- und einen Lkw-Führerschein verfügen (Klasse A bzw. C/CE). „Der erwartete Nutzen – die Kenntnis einer anderen Fahrzeugperspektive – rechtfertigt diese Zugangsbeschränkung nicht“, heißt es dazu in der Begründung. Die Fahrlehrer müssen aber trotzdem alle fünf Jahre die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen analog den Vorschriften für die Klasse C nachweisen. Im gleichen Rhythmus müssen sie ein Führungszeugnis vorlegen. Andere Melde- und Berichtspflichten werden aber deutlich abgespeckt. Das Mindestalter wird von 22 Jahren auf 21 Jahre gesenkt.

Angehende Fahrlehrer müssen künftig auch nicht mehr ihre Fahrpraxis nachweisen – was in der Realität oft problematisch war – sondern nur mindestens drei Jahre Vorbesitz des Führerscheins für die Klasse B und jeweils zwei Jahre für die Klassen A und CE/DE.

Deutlich ausgeweitet wird die Ausbildungsdauer. Sie beträgt für die als Einstieg angesehene Ausbildung zum Pkw-Fahrlehrer zwölf statt bisher acht Monate Ganztagsunterricht. Eine berufsbegleitende Ausbildung („Abendschule“) ist nicht zulässig. Die zwölf Monate gliedern sich in siebeneinhalb Monate Unterricht an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate Praktika an einer Ausbildungsfahrschule. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Praktika Teil der Ausbildung sind und nicht dem Mindestlohngesetz unterliegen.

Für Klasse A-Fahrlehrer verlängert sich die Ausbildung um einen Monat, für Lkw- und Bus-Fahrlehrer um zwei Monate. Die Fahrlehrerlaubnis wird frühestens nach acht Monaten Ausbildung wie bisher zunächst befristet für zwei Jahre erteilt, der Inhaber einer solchen Erlaubnis heißt künftig aber „Fahrlehreranwärter“.

Geändert werden auch die Vorschriften für Fahrschulen. Die Gründung von Gemeinschaftsfahrschulen, Kooperationen und Zweigstellen wird erleichtert. Damit soll es Kleinstbetrieben zum Beispiel ermöglicht werden, ein breiteres Spektrum an Leistungen anzubieten, ohne selbst über alle jeweiligen Erlaubnisse verfügen zu müssen. (roe)

Hessen will Kommunen für E-Autos begeistern

Ressortchef Tarek Al-Wazir kündigte am Dienstag an, in diesem Jahr von der Industrie kostenlos bereitgestellte Elektroautos für einen zweiwöchigen Praxistest an Kommunen zu vermitteln. Nach sein Angaben wurden 52 Kommunen unter 170 Bewerbern ausgewählt und werden jeweils ein Fahrzeug erhalten.

Das Projekt „eKommunal“ knüpft an das analog aufgebaute Projekt „eFlotte“ für Unternehmen an, das auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt lief. In Hessen nahmen daran im Sommer 2015 60 Firmen teil. „Natürlich ist nicht jeder von ihnen gleich danach ins Autohaus gelaufen, um sich ein  neues E-Auto zu kaufen“, erläuterte Al-Wazir. „Aber 60 Prozent sagten nach der Testphase, dass bei der nächsten Flottenmodernisierung ein Elektrofahrzeug für sie in Frage komme.“

Erprobt werden soll laut Angaben eines Ministeriumssprechers auch die Verknüpfung des kommunalen Fahrzeugbedarfs mit Carsharing. In Mörfelden-Walldorf und Friedrichsdorf sollen Elektrofahrzeuge werktags tagsüber von den Kommunen genutzt werden, abends und am Wochenende stehen sie für öffentliches Carsharing zur Verfügung. (roe)

Externer Link: Projekt-Website eFlotte

Aufgefischt 24.8.2016

Für den Wiederaufbau der durch einen Schiffsunfall schwer beschädigten „Friesenbrücke“ über die Ems bei Weener laufe es auf eine kleine Lösung hinaus, bei der nur das beschädigte Brückensegment ersetzt wird. Das sagte Verkehrsstaatsekretär Enak Ferlemann laut Neuer Osnabrücker Zeitung. Die Entscheidung solle am 10. Oktober fallen.

Der erst vor 17 Jahren in Betrieb genommene Engelbergtunnel im Zuge der A81 muss ab 2018 grundhaft saniert werden, weil das Gestein die Tunnelwände deformiert. Das berichtet die Ludwigsburger Kreiszeitung. Die jährlichen Betriebskosten für den 2,5km langen Tunnel mit seinen zwei Röhren betragen übrigens 750.000 EUR.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer fordert laut Husumer Nachrichten die DB auf, den „Sylt-Shuttle Plus“ abzuschaffen, der praktisch fahrgastfrei als Anhang an die DB-Autozüge zwischen Westerland und Niebüll verkehrt und durch hohen Rangieraufwand den vom Land bestellten SPNV behindert. Wettbewerber unterstellen der DB, den Sylt-Shuttle Plus nur eingeführt zu haben, um für ihre Autozüge Vorrang bei der Trassenzuteilung gegenüber dem Konkurrenten RDC zu erlangen. (roe)

Vier Länder müssen bis 2021 beim SPNV auf die Bremse treten

Danach gehen die Mittel für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 2021 zunächst zurück, bevor sie wieder langsam steigen. Im Falle von MV und Sachsen-Anhalt wird aber selbst bis zum Laufzeitende 2031 nominal nicht mehr das Ausgangsniveau von 2016 erreicht.

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In Branchenkreisen wird das allerdings als logische Konsequenz aus der Grundkonzeption des „Kieler Schlüssels“ angesehen, der ein Umsteuern von Mitteln von den Ost- zu den Westländern zum Ziel hat. Durch das relative langsame Absinken seien allerdings keine SPNV-Abbestellungen in laufenden Verträgen nötig, wird betont.

Der im Oktober 2014 von den Länderverkehrsministern vereinbarte Verteilungsschlüssel basierte allerdings auf der Annahme von 8,5 Mrd. EUR/Jahr und einer jährlichen Dynamisierung von mehr als 2 Prozent. Ziel war, dass jedes Land trotz Umschichtung jedes Jahr mindestens 1,25 Prozent zugewinnt. Tatsächlich hat der Bund aber im September 2015 nur 8 Mrd. EUR und eine Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zugesagt.

Um die Einbußen der Ostländer wenigsten auf das Maß zu begrenzen, das bei 8,5 Mrd. EUR Grundausstattung unvermeidlich gewesen wäre, hat der Bund im Juni 2016 noch einen „Nachschlag“ von 200 Mio. EUR gewährt.

Geplante Verordnung zu Regionalisierungsmitteln ist obsolet

Die Gesetzesnovelle, die wegen der Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 200 Mio. EUR nötig geworden ist, ersetzt damit zugleich die eigentlich geplante Verordnung zur Verteilung der Mittel auf die Länder.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, wird der im September 2015 vom Bund zugesagte „Sockel“ von 8 Mrd. EUR nach dem Kieler Schlüssel verteilt. Die im Juni 2016 zusätzlich zugesagten 200 Mio. EUR kommen über einen gesonderten Verteilungsschlüssel ausschließlich den ostdeutschen Bundesländern, Berlin und dem Saarland zugute.

Beide Grundbeträge – 8 Mrd. EUR und 200 Mio. EUR – werden ab 2017 über die gesamte Laufzeit bis 2031 mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert. (roe)

Aufgefischt 23.8.2016

Ausgerechnet eines der Pilotprojekte für digitales Planen und Bauen („Building Information Modeling“/BIM) verzögert sich: Laut Schweriner Volkszeitung liegt der Ersatzneubau für die A19-Brücke über den Petersdorfer See wegen Problemen mit dem Baugrund ein halbes Jahr hinter dem Plan.

Um bis zu 30 Prozent seien die Unfallzahlen rund um die A7 in Südniedersachsen seit der „A7-Konferenz“ im Sommer 2015 gesunken, berichtet die Polizeidirektion Göttingen. Damals hatten sich Polizei, Landkreis, Kommunen und Straßenbauverwaltung an einen Tisch gesetzt, um Unfälle und Staus zu verringern.

Der Bremer CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp schildert im Gespräch mit dem Weser-Kurier seine Sicht der Intervention zum Streit um die Priorisierung von B6n und A1-Ausbau im BVWP 2030.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband weist laut Handelsblatt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf Testergebnisse seiner italienischen Schwesterorganisation hin, wonach ein Audi Q5 nach der Softwareumrüstung wegen des Abgasskandals mehr Stickoxide ausstößt als vorher. Nötig seien unabhängige Nachprüfungen nach der Umrüstung. (roe)

Erhaltungsstau erreicht Radwege

Um den gegenwärtigen Zustand der 4500km Radwege allein an den Landesstraßen zumindest zu erhalten, seien 2,5 Mio. EUR pro Jahr zusätzlich notwendig. Derzeit seien es 5 Mio. EUR.

Laut Zustandserfassung von 2015 ist der Anteil der Radwege-Kilometer in schlechtem Zustand gegenüber 2010 von 14 auf 19 Prozent gestiegen. Auch der Anteil der Strecke in mittlerem Zustand ist von 4 auf 6 Prozent gestiegen.

Neue Vorschriften gefährden Radwegebau

Sorgen bereitet Lies, dass fast alle an den Landesstraßen vorhandenem Radwege nicht der heutigen Anforderung von 2,5m Breite gemäß den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) entsprechen. „Wenn wir die zumeist unter 2m breiten Radwege anpassen wollten, wäre ein aufwendiges und zeitraubendes Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig.“ Bei Erhaltungsmaßnahmen will er daher im Regelfall nur die alte Breite wiederherstellen. Nach Möglichkeit sollen bei ohnehin fälligen Fahrbahnerneuerungen von Landesstraßen die Radwege gleich mit erneuert werden.

Auch bei der Förderung kommunaler Radwege aus Entflechtungsmitteln sieht Lies einen Konflikt zwischen Radwegbreite, Radwegbenutzungspflicht und Förderfähigkeit. Das Land fördere Radwege ab 1,50m Breite, sagte er. Die ERA empfehlen für Einrichtungs-Radwege sogar mindestens 1,60m. „Eine Benutzungspflicht werden wir in bestimmten Bereichen nicht mehr anordnen können, wenn der Radweg nicht breit genug ist.“ Dieser gesetzliche Rahmen liege fest. „Ich will aber sagen: Es kann nicht sein, dass die wenigen, die sich – aus einem vielleicht aus sich heraus erklärbaren Grund – einer Radwegebenutzungspflicht verweigern, am Ende dafür sorgen, dass für die vielen, die ein Interesse an Verkehrssicherheit haben, keine Radwege mehr gebaut werden können.“

Lückenschlüsse statt Gießkanne

Lies kündigte indirekt an, beim Neubau von Radwegen weniger in die Breite zu gehen als bisher, sondern vor allem Lücken zu schließen: „Es gibt zum Teil Abschnitte, die gar nicht so lang sind, mit denen wir aber, wenn wir sie bauen können, ein vernünftiges, in sich geschlossenes Radwegenetz schaffen.“ Für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen stehen jährlich 5 Mio. EUR zur Verfügung. (roe)

Aufgefischt 22.8.2016

Winfried Hermann I: Der Landesverkehrsminister lehnt in der Stuttgarter Zeitung den Vorschlag der Deutschen Umwelthilfe ab, zur Luftreinhaltung in den Städten einfach die Einfahrt für Diesel-Kfz zu verbieten. Er fordert stattdessen die Blaue Plakette.

Die Grundsteinlegung für den eigentlichen Tiefbahnhof Stuttgart 21 soll nun am 16. September stattfinden, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Land und Stadt, auf die die DB mit finanziellen Nachforderungen zukommen will, werden voraussichtlich nur mit CDU-Vertretern präsent sein.

Winfried Hermann II: Der vom Land mit 26 Mio. EUR veranschlagte Bahnhalt Merklingen an der künftigen Schnelllfahrstrecke Ulm-Wendlingen kostet nach der Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) 44 Mio. EUR, berichtet die Südwestpresse aus einem Gespräch mit Landesverkehrsminister Winfried Hermann.

Die SPD in Krefeld befürchtet laut Westdeutscher Zeitung, dass die im BVWP 2030 angedachte Bypass-Lösung statt des „Eisernen Rheins“ zu mehr Güterverkehr auf nicht lärmsanierten Bestandsstrecken führt (siehe auch hier). (roe)

Regierung weicht klarer Position zu CO2 im Luftverkehr aus

Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte gefragt, ob sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass die Emissionen des internationalen Luftverkehrs auch absolut sinken müssen. Die UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO strebt mit ihrer geplanten „Globalen marktbasierten Maßnahme“ (GMBM) hingegen an, das die Treibhausgasemissionen ab 2020 trotz Verkehrswachstums stabil bleiben – der bis 2020 erreichte Sockel soll also unangetastet bleiben.

In seiner Antwort verweist der Bund zwar auf das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens, globale Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zu erreichen. „Um dies zu erreichen, müssen die Emissionen aller Sektoren einbezogen werden“, schreibt die Regierung, spielt den Ball dann aber weiter: „Dies betrifft auch den internationalen Luftverkehr, für den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) als UN-Sonderorganisation zuständig ist.“ Die GMBM sieht vor, dass die Fluggesellschaften ihre CO2-Emissionen neutralisieren, indem sie zum Beispiel Aufforstungsprojekte finanzieren.

Laut Zahlen der Internationalen Energie-Agentur IEA ist der CO2-Ausstoß im internationalen Luftverkehr von 1990 bis 2013 zwar um 89 Prozent gestiegen; der Anteil am gesamten weltweiten CO2-Ausstoß hat sich aber von 2,81 auf 2,48 Prozent verringert – weil in anderen Sektoren das CO2-Wachstum noch stärker war.

Schicksal des EU-ETS nach ICAO-Einigung offen

Offen lässt die Bundesregierung, was nach ihrer Aufassung mit dem derzeit nur innereuropäisch angewendeten Emissionshandelssystem (ETS) geschehen soll, sofern die ICAO im Oktober die GMBM beschließt. „Die EU-Kommission soll dazu einen umfassenden Bericht vorlegen, der die Optionen zur Ausgestaltung des ETS-Anwendungsbereichs im Luftverkehr ab 2017 und deren Umweltintegrität untersucht“, heißt es vage. „Im Rahmen dieses Reviews wird auch die Bundesregierung unter Berücksichtigung der ICAO-Beschlüsse und der mit dem Paris-Abkommen eingegangenen Verpflichtungen über die weitere Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-ETS beraten.“

In Branchenkreisen wird befürchtet, dass die EU-Kommission innereuropäische Flüge als „Inlandsflüge“ wertet und damit zwei CO2-Minderungsregime nebeneinander bestehen lässt. (roe)

Bund bei Flut 2013 glimpflich davongekommen

Wie aus einer von der Grünen-Bundestagsfraktion erfragten vorläufigen Bilanz für das am 30. Juni ausgelaufene Sondervermögen Aufbauhilfe hervorgeht, hat die Bundesregierung rund 82 Mio. EUR ausgezahlt. Der Löwenanteil entfiel mit 42,6 Mio. EUR auf Schäden an den Bundeseisenbahnen. Durch einen Dammbruch an der Elbe bei Fischbeck war damals unter anderem die Schnellfahrstrecke Berlin-Hannover kilometerweise überflutet worden.

Für Schäden an den Bundestraßen hat der Bund 29,1 Mio. EUR gezahlt, für Schäden an den Autobahnen 10,2 Mio. EUR. Die Schäden an den Bundeswasserstraßen wurden aus regulären Haushaltsmitteln beglichen und werden daher nicht im Sondervermögen Aufbauhilfe ausgewiesen.

Wieviel Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur der Länder, Kreise und Gemeinden aufgewendet werden musste, geht aus der Aufstellung nicht hervor.

Insgesamt wurden von den eingeplanten 8 Mrd. EUR nach aktuellem Stand lediglich 6,1 Mrd. EUR abgerufen. (roe)

DSLV-Spitze zieht es nach Berlin

Hauptgeschäftsführer Frank Huster, Geschäftsführerin Jutta Knell, Stückgutexperte Ingo Hodea sowie die bisher schon in Berlin ansässigen Politikexperten Niels Beuck und Christoph Sokolowski sind in die neue große Repräsentanz Unter den Linden/Ecke Friedrichstraße („Haus der Schweiz“) in Berlin-Mitte umgezogen. Die Geschäftsstelle in Bonn besteht weiter, dort ist auch der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Hubertus Valder ansässig.

Die Repräsentanz ist wie folgt zu erreichen:

Unter den Linden 24/Friedrichstraße 155-156

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 4050228-0 (Zentrale)
Telefax: +49 (0) 30 4050228-88

(roe)