Am Rande der Zoll-Jahrespressekonferenz war zu hören, dass das Portal „im Spätsommer“ in Betrieb gehen soll. Bisher war allgemein von 2016 die Rede.
Julian Würtenberger, für den Zoll zuständiger Abteilungsleiter im BMF, erläuterte, dass für die Kontrolle des Mindestlohn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgestockt werde. Derzeit stünden 6500 Mitarbeiter zur Verfügung. Geplant sei ein zügiger Aufwuchs in Jahrestranchen von je 320 Mitarbeitern bis zum Endzustand von 8100 Mitarbeitern. Kontrollen auf Einhaltung des Mindestlohns fänden stets integriert mit Kontrollen auf Schwarzarbeit statt.
Im vergangenen Jahr hat der Zoll im Bereich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung trotz rund 30 Prozent weniger Prüfungen und Befragungen gut 3 Prozent mehr Ermittlungsverfahren eingeleitet als 2014. Uwe Schröder, Präsident der Generalzolldirektion, begründete das mit einem stärker risikobasierten Prüfansatz. (roe).
Author: matthias.roeser
Mittiger Fahrradschutzstreifen bleibt vorerst erhalten
Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, wird der in den letzten Wochen kontrovers diskutierte Schutzstreifen in Fahrbahnmitte in den kommenden zwei Jahren als „Verkehrsversuch“ wissenschaftlich untersucht. Mit der unorthodoxen Regelung will die Stadt verhindern, dass Autofahrer in den schmalen Straßen gefährliche Überholmanöver antreten und dabei zuwenig seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten (Bericht des Soester Anzeigers mit Foto).
Wie das Ministerium betonte, stehe die in Soest entwickelte Markierung eines Schutzstreifens in der Mitte der Straße zwar weiterhin im Widerspruch zu Regelungen der StVO, „die ja gerade die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus hat“. Laut StVO gilt für Radfahrer ein striktes Rechtsfahrgebot. Da sich die Markierung in der Praxis aber anscheinend bewährt habe, sei das Land daran interessiert, die Frage der Funktionalität insbesondere mit Blick auf eine dauerhafte Verkehrssicherheit auch wissenschaftlich abzusichern.
Die wissenschaftlichen Ergebnisse sollen gegebenenfalls als Grundlage für eine von Nordrhein-Westfalen anzustoßende Änderung der Straßenverkehrsordnung dienen. Das Bundesverkehrsministerium hatte 2013 an der Lösung offenbar keinen Anstoß genommen, denn sie wurde sogar – gemeinsam mit dem ADFC – mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet. (roe)
Externer Link: Deutscher Fahrradpreis 2013
Aufgefischt 11.4.2016
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnt in der Bild-Zeitung die von den Länderumweltministern geforderte und von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks unterstützte blaue NOx-Plakette ab. Das Ergebnis wäre ein faktisches Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge, sagt er. Laut Bild könnten 72 Städte von NOx-Umweltzonen betroffen sein. Hendricks sagte in der NRZ (WAZ-Gruppe), es würden nicht auf einen Schlag 13 Mio. alte Dieselfahrzeuge ausgesperrt.
Laut Straubinger Tagblatt hat Dobrindt vor Parteifreunden in Straubing zugesagt, die Einstufung der A3 Regensburg-Passau und der B20 Straubing-Landau im BVWP 2030 überprüfen zu lassen.
Sachsen-Anhalt schiebt bei bei den Landesstraßen einen Sanierungsstau von 460 Mio. EUR vor sich her, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf Angaben des Landesverkehrsministerium. Um den Rückstand aufzuarbeiten, plädiert der amtierende Verkehrsminister Thomas Webel für eine Etataufstockung auf 90 Mio. EUR/Jahr; derzeit sind es 50-60 Mio. EUR/Jahr.
Die Beschleunigung der „Dresdner Bahn“ Berlin-Dresden auf 90 Minuten Fahrzeit kommt wohl erst Mitte der 2020er Jahre, berichtet die Freie Presse aus Chemnitz. (roe)
Grünes Licht für weitere KV-Förderung
Die Förderung des Kombinierten Verkehrs ist bei der Haushaltsanalyse („Spending Review“) deutlich besser davongekommen als es die bereits avisierte Mittelkürzung für 2017 und 2018 vermuten lässt. Wie aus dem Bericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der dem Verkehrsbrief vorliegt, wird dem KV-Förderprogramm im Grundsatz bescheinigt, das angestrebte Ziel der Verkehrsverlagerung zu erreichen. Wünschenswert sei lediglich eine genauere Untersuchung auf Mitnahmeeffekte und der Frage, inwieweit äußere Einflüsse den KV beflügelt haben.
BMF will Hürden für Antragsteller senken
Bemängelt wird hingegen der schlechte Mittelabfluss in den vergangenen Jahren. Dieser sei zum einen auf ein bürokratisches Bewilligungsverfahren zurückzuführen, zum anderen auf überzogene Anforderungen zu finanziellen Sicherheiten. Beides überfordere speziell Mittelständler. So sei die Forderung nach einer Bankbürgschaft aus einem früheren Förderregime unkritisch übernommen worden, heute aber nicht mehr uneingeschränkt nötig.
Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, auf die Bankbürgschaften weitgehend zu verzichten und stattdessen eine erstrangige Grundschuld zugunsten des Bundes auf das Terminalgelände zu akzeptieren. Wird ein Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtvertrages genutzt, bleibt es bei der Bürgschaft; die Förderempfänger sollen aber finanziell entlastet werden, indem der Zins bei der Fördersumme höher berücksichtigt wird.
Außerdem sollen zusätzliche Anlagenteile förderfähig werden: Genannt werden Zwischenabstellflächen, automatische Ausfahrtschranken und Pkw-Parkplätze für die Terminalmitarbeiter.
Bei der Berechnung des volkswirtschaftlichen Nutzen sollen künftig auch Transportstrecken im Ausland zumindest zur Hälfte berücksichtigt werden.
Mittelkürzung bewusst befristet
Weil selbst bei einer Neujustierung der Förderung 2017 und 2018 absehbar noch nicht wieder alle Mittel abfließen werden, schlägt die Arbeitsgruppe vor, für diese beiden Jahre jeweils 20 Mio. EUR zugunsten der Lärmsanierung an der Schiene umzuschichten. Um die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen, wird aber gleichzeitig empfohlen, bei den beiden Bewilligungsbehörden (EBA und GDWS) jeweils eine Sachbearbeiterstelle zusätzlich einzurichten. (roe)
Umweltminister wollen NO2-Umweltzonen
Wie der Hamburger Umweltminister Jens Kerstan am Freitag mitteilte, haben sich Länderminister darauf einstimmig geeinigt, auch die NO2-Belastung zum Kriterium für die Einrichtung von Umweltzonen zu machen und dafür auch eine „blaue Plakette“ einzuführen. „Ziel ist es, dass in Gebieten mit hoher Luftbelastung nur noch Autos mit geringen NO2-Werten fahren dürfen.“ Hauptverursacher von NO2 sind Diesel-Pkw. Dafür solle der Bund die rechtlichen Grundlagen schaffen. Bisher ist allein Feinstaub maßgeblich. Außerdem fordern die Umweltminister den Bund auf, emissionsarme Autos finanziell zu fördern.
Keine Mehrheit gab es für die Forderung, die Besteuerung von Benzin und Diesel anzugleichen. Hier hatten namentlich Bayern und Baden-Württemberg schon im Vorfeld Ablehnung signalisiert. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf erläuterte, der Diesel sei aus Gründen der CO2-Minderung unverzichtbar. (roe)
Rechnungshof fordert für BVWP Nachprüfung der Kosten
Der Entwurf für den BVWP 2030 wird dem vom BMVI formulierten Anspruch nicht gerecht, wirklich verlässliche Kostenschätzungen für die Straßenbauprojekte zu enthalten. Das geht aus einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs für den Bundestags-Haushaltsausschuss hervor.
Wie die Prüfer berichten, hatte das BMVI ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Methode zur schnellen Berechnung von Vergleichskosten für Straßenbau zu entwickeln. Wenn die von den Ländern bei der Projektanmeldung genannten Kosten innerhalb der Vergleichskosten-Spanne lagen, sollten die Kosten als „plausibel“ gelten. Doch schon bei Herleitung der Vergleichskosten gab es Probleme: Das BMVI hatte zu 148 abgeschlossenen Projekten die Ist-Kosten von den Ländern angefordert, aber nur für 54 Projekte wurden verwertbare Daten geliefert. Zudem waren nicht alle Angaben schlussgerechnet, enthielten also also alle Nachträge. Nach Ansicht des BRH wurde damit in Kauf genommen, dass die Vergleichskosten zu niedrig angesetzt wurden und damit die Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) geschönt wurden.
BMVI hat Spanne für Plausibilität nach unten erweitert
Weitere Ungereimtheiten sieht der BRH bei der Bewertung der für den BVWP angemeldeten Projekte mit der Vergleichskostenmethode, die im übrigen das selbe Ingenieurbüro vorgenommen hat. Danach seien anfangs so viele Projekte wegen unplausibel niedriger Kosten durchgefallen, dass das BMVI die Untergrenze der Vergleichskosten-Spanne um 15 Prozent gesenkt hat. Als Grund habe das BMVI gegenüber dem BRH angeführt, dass es damit die Zahl der „Rückschleifen“ zu den Ländern habe reduzieren wollen. Im Zeitbudget sind laut Rechnungshof für die Kostenplausibilisierung je Projekt „wenige Minuten“, maximal aber zwei Stunden angesetzt gewesen. „Damit hat das BMVI sein Ziel, die Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit der NKV der gemeldeten Projekte untereinander zu verbessern, nur teilweise erreicht.“
Bei Ausbauprojekten Erhaltungsanteil nicht sauber berechnet
Der Rechnungshof bemängelt weiter, dass für den Neubau- und den Erhaltungsanteil von Ausbauprojekten überhaupt keine Vergleichskosten kalkuliert wurden. Die Länder hätten den Erhaltungskostenanteil in sehr unterschiedlicher Weise kalkuliert. Daher könnten die Kosten der Neubauanteile – die für die NKV-Ermittlung maßgeblich sind – überhaupt nicht plausibilisiert werden. „Bei den Ausbauprojekten ist daher nicht gewährleistet, dass die NKV der von den Ländern gemeldeten Straßenbauprojekte verlässlicher und untereinander vergleichbar sind“, schreibt der Rechnungshof.
Prüfer empfehlen erneute Plausibilisierung
Daher empfehlen die Prüfer, alle Neubauprojekte, bei denen die Vergleichskosten unterschritten worden und die an einem Schwellenwert der Prioritätskategorien (VB-E, VB, WB, WB*) liegen, erneut auf ihre Plausibilität zu untersuchen. Die Ausbauprojekte sollten alle erneut auf Basis einheitlicher Vorgaben plausibilisiert werden. Die ermittelten Kosten für die Erhaltungsanteile sollten ferner mit den Ergebnissen der Erhaltungsbedarfsprognose abgeglichen werden (siehe auch hier).
BMVI widerspricht: NKV nicht einziges Kriterium
Ein Sprecher des BMVI machte jedoch darauf aufmerksam, dass das NKV nicht das einzige Kriterium für die Reihung der Projekte war, sondern auch verkehrliche Bedeutung, raumordnerische und städtebauliche Aspekte sowie die Umweltbewertung in die Gesamtbewertung eingeflossen sind. (roe)
Aufgefischt 8.4.2016
Am Freitag stellt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den BVWP 2030 vor Vertretern der CSU Niederbayern und Oberpfalz vor, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Sie mahnen unter anderem noch den Ausbau der A3 Regensburg-Passau und der Bahnstrecke Landshut Plattling an.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Berufung auf Angaben aus dem BMVI über rund 250 Funklöcher im Bahnfunknetz nach dem europäischen Standard GSM-R.
Per „elektronische Deichsel“ gekoppelte Lkw – sogenanntes Truck Platooning – haben nach einer dreitägigen Sternfahrt am Mittwoch ohne Zwischenfälle Rotterdam erreicht, berichtet unter anderem die Computer-Bild. (roe)
BMVI will Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer durchsetzen
Ab Anfang 2017 werden Bußgelder von 30 bis 35 EUR fällig, wenn Rollstuhlfahrer ungesichert oder falsch gesichert befördert werden. Das sieht der Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs vor. Im Rollstuhl sitzende Personen dürfen dann nur noch in solchen Fahrzeugen befördert werden dürfen, die über dafür geeignete Stellplätze und Rückhaltesysteme verfügen, die gleichwertige Sicherheit wie normale Anschnallgurte bieten. Seriengefertigte oder nachgerüstete Fahrzeuge mit nationaler Genehmigung erfüllen diese Voraussetzung bereits; Bestandsfahrzeuge müssen auch nicht nachgerüstet werden, so dass nach Ansicht der Bundesregierung für die Bürger keine Kosten entstehen.
Problem sind aber laut Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) die Rollstühle selbst. Von den rund 1200 in Deutschland zugelassenen Rollstuhltypen verfügten ab Werk nur rund 400 über sogenannte „Kraftknoten“, mit denen Rollstuhl und Insasse im Fahrzeuge sicher angeschnallt werden können, hieß es aus dem BSK gegenüber dem Verkehrsbrief in einer ersten Stellungnahme. In der Praxis seien die „allermeisten“ Rollstühle nicht mit Kraftknoten ausgestattet, bei Pflegeheimbewohnern sogar annähernd 100 Prozent. Die Nachrüstung von Kraftknoten schlage modellabhängig mit 400 bis 800 EUR zu Buche. Bisher sperrten sich die Krankenkassen dagegen, diese Kosten zu übernehmen. Kostenübernahme auf Basis von Eingliederungshilfe würde örtlich unterschiedlich entscheiden, lediglich bei Berufstätigen würden die Integrationsämter die Kosten im Regelfall übernehmen. Im Falle einer uneingeschränkten Anschnallpflicht müsste daher auch eine Finanzierungsregelung getroffen werden. (roe)
Neuer Anlauf für AwSV
Wie aus dem gemeinsamen Antrag der beiden Länder für den Bundesrat hervorgeht, soll es für die KV-Anlagen bei der im Mai 2014 vom Bundesrat gebilligten Fassung bleiben. Danach würde eine 20cm dicke Betonoberfläche in den Umschlaganlagen genügen. Verlangt wird außerdem eine Havariefläche oder Havarieeinrichtung mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden, wo defekte Behälter abgestellt werden können. Sowohl der VDV als auch der Binnenhafenverband BÖB hatten damals erklärt, ihre Unternehmen könnten mit dieser Regelung leben.
Gescheitert war das Inkrafttreten der AwSV letztlich an Maßgaben des Bundesrates zu Jauche-, Gülle- und Silageanlagen, denen die Bundesregierung nicht folgen wollte. Rheinland-Pfalz und Bayern wollen die Verabschiedung ihres AwSV-Vorschlages jetzt an die gleichzeitige Verabschiedung eine Novelle von Düngegesetz und Düngeverordnung knüpfen. (roe)
Aufgefischt 7.4.2016
Laut Bild hat die EU-Kommission Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Dienstag vorgeschlagen, deutsche Autofahrer bei der Pkw-Maut über eine höhere Pendlerpauschale oder eine niedrigere Energiesteuer zu entlasten. Laut Koalitionsvertrag darf jedoch kein Inländer höher belastet werden als vorher.
Nach einem Bericht des Handelsblatts hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Pkw-Abgasnachmessungen abgeschlossen. Laut FAZ will sich das BMVI mit der öffentlichen Stellungnahme noch bis Ende April Zeit lassen.
Nach einem Bericht der FAZ wollen die Umweltminister von fünf Bundesländern – darunter das VW-Land Niedersachsen, aber nicht Baden-Württemberg und Bayern – bei einer Sonder-Umweltministerkonferenz am Donnerstag für eine Abschaffung der Dieselprivilegien werben.
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und der Konsumgüterhersteller Henkel haben am Mittwoch offiziell den ersten „Eurotrailer“-Lkw vorgestellt, mit dem NRW am Lang-Lkw-Feldversuch teilnimmt, wie unter anderem der WDR berichtet. 25m lange Lkw bleiben in NRW aber verboten. (roe)