Die Förderung des Kombinierten Verkehrs ist bei der Haushaltsanalyse („Spending Review“) deutlich besser davongekommen als es die bereits avisierte Mittelkürzung für 2017 und 2018 vermuten lässt. Wie aus dem Bericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der dem Verkehrsbrief vorliegt, wird dem KV-Förderprogramm im Grundsatz bescheinigt, das angestrebte Ziel der Verkehrsverlagerung zu erreichen. Wünschenswert sei lediglich eine genauere Untersuchung auf Mitnahmeeffekte und der Frage, inwieweit äußere Einflüsse den KV beflügelt haben.
BMF will Hürden für Antragsteller senken
Bemängelt wird hingegen der schlechte Mittelabfluss in den vergangenen Jahren. Dieser sei zum einen auf ein bürokratisches Bewilligungsverfahren zurückzuführen, zum anderen auf überzogene Anforderungen zu finanziellen Sicherheiten. Beides überfordere speziell Mittelständler. So sei die Forderung nach einer Bankbürgschaft aus einem früheren Förderregime unkritisch übernommen worden, heute aber nicht mehr uneingeschränkt nötig.
Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, auf die Bankbürgschaften weitgehend zu verzichten und stattdessen eine erstrangige Grundschuld zugunsten des Bundes auf das Terminalgelände zu akzeptieren. Wird ein Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtvertrages genutzt, bleibt es bei der Bürgschaft; die Förderempfänger sollen aber finanziell entlastet werden, indem der Zins bei der Fördersumme höher berücksichtigt wird.
Außerdem sollen zusätzliche Anlagenteile förderfähig werden: Genannt werden Zwischenabstellflächen, automatische Ausfahrtschranken und Pkw-Parkplätze für die Terminalmitarbeiter.
Bei der Berechnung des volkswirtschaftlichen Nutzen sollen künftig auch Transportstrecken im Ausland zumindest zur Hälfte berücksichtigt werden.
Mittelkürzung bewusst befristet
Weil selbst bei einer Neujustierung der Förderung 2017 und 2018 absehbar noch nicht wieder alle Mittel abfließen werden, schlägt die Arbeitsgruppe vor, für diese beiden Jahre jeweils 20 Mio. EUR zugunsten der Lärmsanierung an der Schiene umzuschichten. Um die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen, wird aber gleichzeitig empfohlen, bei den beiden Bewilligungsbehörden (EBA und GDWS) jeweils eine Sachbearbeiterstelle zusätzlich einzurichten. (roe)