Rechnungshof fordert für BVWP Nachprüfung der Kosten

Der Entwurf für den BVWP 2030 wird dem vom BMVI formulierten Anspruch nicht gerecht, wirklich verlässliche Kostenschätzungen für die Straßenbauprojekte zu enthalten. Das geht aus einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs für den Bundestags-Haushaltsausschuss hervor.

Wie die Prüfer berichten, hatte das BMVI ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Methode zur schnellen Berechnung von Vergleichskosten für Straßenbau zu entwickeln. Wenn die von den Ländern bei der Projektanmeldung genannten Kosten innerhalb der Vergleichskosten-Spanne lagen, sollten die Kosten als „plausibel“ gelten. Doch schon bei Herleitung der Vergleichskosten gab es Probleme: Das BMVI hatte zu 148 abgeschlossenen Projekten die Ist-Kosten von den Ländern angefordert, aber nur für 54 Projekte wurden verwertbare Daten geliefert. Zudem waren nicht alle Angaben schlussgerechnet, enthielten also also alle Nachträge. Nach Ansicht des BRH wurde damit in Kauf genommen, dass die Vergleichskosten zu niedrig angesetzt wurden und damit die Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) geschönt wurden.

BMVI hat Spanne für Plausibilität nach unten erweitert

Weitere Ungereimtheiten sieht der BRH bei der Bewertung der für den BVWP angemeldeten Projekte mit der Vergleichskostenmethode, die im übrigen das selbe Ingenieurbüro vorgenommen hat. Danach seien anfangs so viele Projekte wegen unplausibel niedriger Kosten durchgefallen, dass das BMVI die Untergrenze der Vergleichskosten-Spanne um 15 Prozent gesenkt hat. Als Grund habe das BMVI gegenüber dem BRH angeführt, dass es damit die Zahl der „Rückschleifen“ zu den Ländern habe reduzieren wollen. Im Zeitbudget sind laut Rechnungshof für die Kostenplausibilisierung je Projekt „wenige Minuten“, maximal aber zwei Stunden angesetzt gewesen. „Damit hat das BMVI sein Ziel, die Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit der NKV der gemeldeten Projekte untereinander zu verbessern, nur teilweise erreicht.“

Bei Ausbauprojekten Erhaltungsanteil nicht sauber berechnet

Der Rechnungshof bemängelt weiter, dass für den Neubau- und den Erhaltungsanteil von Ausbauprojekten überhaupt keine Vergleichskosten kalkuliert wurden. Die Länder hätten den Erhaltungskostenanteil in sehr unterschiedlicher Weise kalkuliert. Daher könnten die Kosten der Neubauanteile – die für die NKV-Ermittlung maßgeblich sind – überhaupt nicht plausibilisiert werden. „Bei den Ausbauprojekten ist daher nicht gewährleistet, dass die NKV der von den Ländern gemeldeten Straßenbauprojekte verlässlicher und untereinander vergleichbar sind“, schreibt der Rechnungshof.

Prüfer empfehlen erneute Plausibilisierung

Daher empfehlen die Prüfer, alle Neubauprojekte, bei denen die Vergleichskosten unterschritten worden und die an einem Schwellenwert der Prioritätskategorien (VB-E, VB, WB, WB*) liegen, erneut auf ihre Plausibilität zu untersuchen. Die Ausbauprojekte sollten alle erneut auf Basis einheitlicher Vorgaben plausibilisiert werden. Die ermittelten Kosten für die Erhaltungsanteile sollten ferner mit den Ergebnissen der Erhaltungsbedarfsprognose abgeglichen werden (siehe auch hier).

BMVI widerspricht: NKV nicht einziges Kriterium

Ein Sprecher des BMVI machte jedoch darauf aufmerksam, dass das NKV nicht das einzige Kriterium für die Reihung der Projekte war, sondern auch verkehrliche Bedeutung, raumordnerische und städtebauliche Aspekte sowie die Umweltbewertung in die Gesamtbewertung eingeflossen sind. (roe)

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