Wie Landesverkehrsminister Christian in Schwerin mitteilte, habe das Bundesverkehrsministerium zugesagt, die Fahrrinne auf 16,50m zu vertiefen. Im BVWP-Entwurf waren nur 15,80m in Aussicht gestellt worden. „Nur mit der Vertiefung auf 16,50 Meter kann der Rostocker Seehafen alle seine Potenziale ausspielen und der Konkurrenz der großen Nachbarhäfen an der Ostseeküste effektiv begegnen“, unterstrich Pegel. „Damit gelangt der Seehafen Rostock auf eine Stufe beispielsweise mit dem Hafen Danzig.“ (roe)
Author: matthias.roeser
Aufgefischt 18.4.2016
Nach einem Bericht des Spiegel sollen bei den Abgasnachmessungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt 56 von 58 getesteten Modellen auffällige Stickoxidwerte aufgewiesen haben. Der Meldung zufolge sollen mehrere Hersteller die Möglichkeit genutzt haben, aus Gründen des „Motorschutzes“ die Abgasreinigung unter einen bestimmten Temperatur herunterzuregeln.
Nach einem Bericht der Rheinischen Post, die sich auf die Antwort des BMVI auf eine Anfrage der Grüne stützt, gelten alle Schleusen im westdeutschen Kanalgebiet als marode.
Das niedersächsische Verkehrsministerium gewährt in der Antwort auf eine Anfrage der FDP einen Einblick in die Liste der jetzt oder zeitnah baureifen Bundesfernstraßenprojekte. (roe)
Fußball soll mehr für Fanreiseverkehr zahlen
Zum einen sollen zusätzliche Züge und Fanzüge auf die Schiene gebracht werden, um so die Belastungen von „Fahrgästen ohne Fußballbezug“ zu verringern. Unter Federführung von NRW sollen Gespräche mit den Verbänden geführt werden, wie die Verkehrsleistung finanziert, Vandalismusschäden abgedeckt und eventuell Wagenmaterial umgebaut wird. Ziel sei es, zu einem „verursachergerechten Ergebnis“ zu kommen. Außerdem sollen verstärkt Beförderungsverbote ausgesprochen werden. Dafür müsse das Recht angepasst werden. Flankierend sollten Stadionverbote für bestimmte Fangruppen ausgesprochen sowie ein Datenaustausch zwischen Verkehrsunternehmen und Vereinen ermöglicht werden.
Leichtere Videoüberwachung gefordert
Ebenfalls eine harte Linie verfolgen die Verkehrsminister bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit Sorge sehen sie die von Datenschützern im September 2015 verabschiedete „Orientierungshilfe Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“, wonach eine Videoüberwachung nur bei belegter Gefahr zulässig ist. „Eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs ist daher … in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig“, heißt es dort. Die Verkehrsminister suchen daher den Schulterschluss mit der Innenministerkonferenz und schlagen vor, die bisher je nach Land unterschiedlichen Regelungen an die im Bundespolizeigesetz anzupassen.
Völlig ausgeklammert wurden nach Aussage des VMK-Vorsitzenden Christian Pegel die Themen Regionalisierungsmittel und Eisenbahnregulierungsgesetz – das erste, weil es jetzt bei den Ministerpräsidenten anhängig ist, das zweite, weil es jetzt erst einmal in der Hand des Bundestages liegt. (roe)
Fernbusmaut auch zwischen Ländern umstritten
Wie Christian Pegel, Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzender der VMK gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, gab es seitens einiger Länder Bedenken vor allem wegen der preissensiblen Bustouristik. Der Bund hingegen führte erneut ins Feld, dass das zarte Pflänzchen Fernbus noch nicht zusätzliche Lasten tragen solle. Pegel persönlich sprach sich gegenüber dem Verkehrsbrief dafür aus, den Fernbus aus der „Schmuddelecke“ herauszuholen und als integrierten Bestandteil des öffentlichen Verkehrs zu akzeptieren. Dazu gehöre auch, dass der Fernbus die Umsteigepunkte der Schiene und des ÖPNV anfahren darf. Für sein Land sieht er zum Beispiel eine Chance darin, dass der Fernbus in der Hauptsaison die überfüllten Züge zwischen Berlin und der Ostsee entlastet und zugleich Pkw-Fahrten überflüssig macht.
„Blaue Plakette“ wird nicht erwähnt
Offensichtlich aufgeschreckt hat die Länderverkehrsminister das Votum ihrer Umweltkollegen für eine blaue Stickoxidplakette und die Klagen der Umwelthilfe auf Durchsetzung der Luftreinhaltepläne. Die Verkehrsministerkonferenz „nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die anhaltend hohen Stickstoffoxid-Emissionen in deutschen Städten zu immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen führen könnten“. Daher wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zur Herbst-VMK Maßnahmen für eine „mobilitätssichernde Einhaltung der Immissionsgrenzwerte“ vorschlagen soll.
Handyverbot soll angepasst werden
Mit Sorge sieht die VMK, dass sich der Rückgang der Zahl der Verkehrstoten verlangsamt hat und das Ziel, bis 2020 einen Rückgang um 40 Prozent zu erreichen, in die Ferne rückt. Die Innenminister werden aufgefordert, den Überwachungsdruck durch die Polizei zu erhöhen. Das BMVI soll prüfen, ob das Handyverbot auch rechtssicher das Verbot von Tablets umfasst. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sieht inzwischen die Ablenkung der Fahrer als dritten Hauptunfallverursacher neben Tempoverstößen und Alkohol an.
Tempo 30: Länder haben nur noch Prüfbitten
Anderslautenden Medienberichten zum Trotz sind die Länderverkehrsminister im Grundsatz mit der geplanten Neuregelung zu Tempo 30 vor Schulen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen im Grundsatz einverstanden (siehe hier). Laut Beschluss soll der Bund aber auch prüfen, ob nicht einfach die Erfordernis einer „qualifizierten besonderen Gefahrenlage“ wegfallen können, damit die Straßenbehörden mehr Ermessensspielraum haben. Außerdem erinnerten die Länder den Bund, dass sie eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wünschen.
Bundesstraßenmaut gewinnt Konturen
Wie es im Begründungsteil heißt, werden aus der Mautausweitung Mehreinnahmen bis zu 2 Mrd. EUR erwartet. Das deckt sich grob mit den Berechnungen des Wegekostengutachtens 2013-2017. Damals waren für alle Lkw auf „sonstigen“ Bundesstraßen durchschnittliche Wegekosten von 2,3 Mrd. EUR ermittelt worden. Für Euro-VI-Lkw über 12t hätte sich daraus ein durchschnittlicher Mautsatz von gut 31 Cent/km ergeben. Für Autobahnen waren es im Vergleich dazu 12,6 Cent/km. Die tatsächlich mögliche Höhe der Bundesstraßenmaut wird aber erst im Wegekostengutachten 2018-2022 ermittelt.
Angestrebter Starttermin für die Bundesstraßenmaut ist der 1. Juli 2018, wobei sich das BMVI die Möglichkeit offenhalten will, den Termin per Verordnung verschieben zu können.
Zinsen stellen erneut Mautsätze in Frage
Nicht auszuschließen ist dabei, dass die Mautsätze erneut sinken müssen: Bei einer Veranstaltung des ADAC am Donnerstag äußerte Prof. Alexander Eisenkopf von Zeppelin-Universität Friedrichshafen die Erwartung, dass die gegenwärtige Nullzinsphase noch mehrere Jahre andauern werde. Die kalkulatorischen Zinsen haben im alten Wegekostengutachten jedoch die 30 bis 40 Prozent der Wegekosten ausgemacht.
Einbeziehung weiterer Fahrzeugklassen wird geprüft
Erstmals berücksichtigt werden Elektro- und Elektrohybrid-Lkw. Sie werden alle in die günstigste Mautklasse eingeordnet.
Nicht erkennbar ist hingegen, ob die Mautsätze stärker nach Gewicht oder Achslast differenziert werden sollen. Eine entsprechende Prüfbitte hatte der Bundestag anlässlich der stärkeren Achszahldifferenzierung geäußert. Das BMVI sagt im Gesetzentwurf aber zu, bis Ende 2017 zu prüfen, ob auch Lkw zwischen 3,5 und 7,5t sowie Fernbusse in die Mautpflicht einbezogen werden sollen.
Weiter Mautkompensation
Unverändert bleiben die Mautkompensationsleistungen: 150 Mio. EUR sollen als Ausgleich für die Absenkung der Kfz-Steuer einbehalten werden, 450 Mio. EUR sind für die Förderprogramme für das einheimische Lkw-Gewerbe eingeplant.
Größere Städte erhalten Mautanteile aus Bundesstraßen
Eine neue Herausforderung sind die rund 8 Prozent Bundesstraßen, die in die Baulast von größeren Städten fallen. Laut Gesetzestext sollen die auf diesen Abschnitten erzielten Nettoeinnahmen den Kommunen zweckgebunden für diese Straßen zufließen. Ein Schlüssel, um die Einnahmen zu ermitteln und zuzuweisen, müsse jedoch noch ermittelt werden, schreibt das BMVI.
Datenerfassung wird umgestellt
Wie erwartet wird die Erfassung der gefahrenen Mautstrecke umgestellt: Statt wie bisher die Beträge im Bordgerät selbst anhand einer dort hinterlegten Straßenkarte zu ermitteln, sollen künftig nur die durchfahrenen Knotenpunkte per Mobilfunk an das zentrale Rechensystem übermittelt werden, das daraus dann die geschuldete Maut berechnet (Konzept der „Lean OBU“). (roe)
Aufgefischt 15.4.2016
Bei den Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt wird es laut MDR bei den Streitthemen A14 und Elbeausbau darauf hinauslaufen, dass auf den Bundesverkehrswegeplan beziehungsweise den Bund verwiesen wird.
Die Chemnitzer Freie Presse widmet sich der Frage, ob das Abhängen der Stadt vom Schienenfernverkehr Folge oder Ursache der hohen Autodichte ist. (roe)
Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal vereinbart
Danach sollen die beiden Fraktion in der nächsten Bundestags-Sitzungswoche Ende April die endgültige Entscheidung fällen und den genauen Auftrag definieren. Es gehe darum, was die Regierung gewusst, getan oder nicht getan habe, um Kumpelei und Mauschelei, sagte Hofreiter. Beide verwiesen auf die zahlreichen Anfragen ihrer Fraktionen, die nicht oder nur unzureichend beantwortet worden seien. Auch liege der Abschlussbericht der vom BMVI eingesetzten Untersuchungskommission immer noch nicht vor. Daher sei nun dieses „schärfste Schwert“ der Opposition notwendig, sagte Bartsch. Er habe aber die Vermutung, dass die Ankündigung des Untersuchungsausschusses die Vorlage des Abschlussberichtes beschleunigen könne. (roe)
Bundestag verabschiedet Novelle des Luftverkehrsgesetzes
Eine UVP für den gesamten „Einwirkungsbereich“ eines Flughafens wird nur dann verlangt, wenn neue Flughäfen angelegt oder bestehende geändert werden. Die Rechtsänderungg war durch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zu den BER-Flugrouten notwendig geworden.
Die Planfeststellungsbehörde wird ermächtigt, in der Abwägung „bestimmte Gebiete“ festzulegen, die nicht überflogen werden dürfen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war noch von „bestimmten schutzwürdigen Gebieten“ die Rede. Mit der Streichung des Adjektivs „schutzwürdig“ wollen die Koalitionsfraktion jeden Anlass vermeiden, „die Schutzwürdigkeit von Gebieten losgelöst von den planerischen Vorstellungen der Planfeststellungsbehörde zu bestimmen“. Damit wurde eine Forderung der Luftverkehrswirtschaft erfüllt. Ausdrücklich wird festgehalten, dass mit den Flugverbotszonen nicht die Freiheit der Fluglotsen zu Flugroutenabweichungen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden dürfe.
Grüne und Linke kritisierten, dass die Neuregelung mangels anstehender Neu- und Ausbauvorhaben in der Praxis keine Relevanz haben werde. Sie forderten stattdessen eine UVP bei jeder Festlegung von Flugrouten. Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn bezweifelte, dass die jetzige Neuregelung ausreichen werde, um das EU-Vertragsverletzungsverfahren zu stoppen. Sie werde auch nicht den eigenen Ansprüchen von Union und SPD zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Flugrouten-Festlegung gerecht, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert sei.
Weitere Bestandteile des Gesetzes sind unter anderem
- die nationale Umsetzung des Flughafen-Zeugnisses gemäß EU-Verordnung 216/2008
- die rechtliche Absicherung von Landeplätzen für Rettungshubschrauber an Krankenhäusern;
- als Konsequenz aus dem Germanwings-Unglück anlassunabhängige Kontrollen von Piloten auf Alkohol, Drogen- und Medikamentenkonsum und die Einrichtung eines Flugtauglichkeitsregisters.
(roe)
Schleswig-Holstein muss bei Planung für Elbquerung nacharbeiten
Die Richter rügten, dass das Land einen Bericht über mögliche Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Wasserqualität der Elbe und anderer Gewässer nur den Klägern gegen das Projekt zugesandt, aber nicht öffentlich ausgelegt habe. Dieser Bericht war aber erst durch die Musterentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung (siehe hier) von Anfang Juli 2015 erforderlich geworden – ein halbes Jahr nach dem Planfeststellungsbeschluss. Die endgültige Entscheidung über die Klagen gegen die Elbquerung will das Bundesverwaltungsgericht am 28. April verkünden.
Landesverkehrsminister Reinhard Meyer zeigte sich einsichtig. „Wir werden diesen Fehler beheben und zugleich ohne Denkverbote Schlussfolgerungen für weitere Planungen von Infrastrukturprojekten im Land daraus ziehen“, ließ Meyer mitteilen. Auswirkungen auf den Zeitplan für die Umsetzung des Projekt erwartet er nicht, weil über die Klagen auf niedersächsischer Seite erst im Oktober verhandelt werde. (roe)
Bund will teilautomatisiertes Fahren ermöglichen
Bisher galt der Grundsatz, dass jeder Fahrer dauernd sein Fahrzeug beherrschen muss. Die Änderung erlaubt Fahrzeugsysteme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, sofern sie der Fahrer jederzeit übersteuern oder abschalten kann (Artikel 8 Absatz 5bis des Wiener Übereinkommens). Die Bundesregierung erwartet sich von dem Gesetz mehr mehr Rechtssicherheit sowohl im Hinblick auf schon im Verkehr befindliche Assistenz- oder automatisierte Systeme als auch auf deren Entwicklung. Das BMVI strebt in seiner „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ allerdings über diesen Schritt hinaus an, Computer dem menschlichen Fahrer rechtlich gleichzustellen. (roe)
Externer Link: Deutsche Übersetzung des Wiener Abkommens (konsolidierte Fassung)