Fußball soll mehr für Fanreiseverkehr zahlen

Zum einen sollen zusätzliche Züge und Fanzüge auf die Schiene gebracht werden, um so die Belastungen von „Fahrgästen ohne Fußballbezug“ zu verringern. Unter Federführung von NRW sollen Gespräche mit den Verbänden geführt werden, wie die Verkehrsleistung finanziert, Vandalismusschäden abgedeckt und eventuell Wagenmaterial umgebaut wird. Ziel sei es, zu einem „verursachergerechten Ergebnis“ zu kommen. Außerdem sollen verstärkt Beförderungsverbote ausgesprochen werden. Dafür müsse das Recht angepasst werden. Flankierend sollten Stadionverbote für bestimmte Fangruppen ausgesprochen sowie ein Datenaustausch zwischen Verkehrsunternehmen und Vereinen ermöglicht werden.

Leichtere Videoüberwachung gefordert

Ebenfalls eine harte Linie verfolgen die Verkehrsminister bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit Sorge sehen sie die von Datenschützern im September 2015 verabschiedete „Orientierungshilfe Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“, wonach eine Videoüberwachung nur bei belegter Gefahr zulässig ist. „Eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs ist daher … in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig“, heißt es dort. Die Verkehrsminister suchen daher den Schulterschluss mit der Innenministerkonferenz und schlagen vor, die bisher je nach Land unterschiedlichen Regelungen an die im Bundespolizeigesetz anzupassen.

Völlig ausgeklammert wurden nach Aussage des VMK-Vorsitzenden Christian Pegel die Themen Regionalisierungsmittel und Eisenbahnregulierungsgesetz – das erste, weil es jetzt bei den Ministerpräsidenten anhängig ist, das zweite, weil es jetzt erst einmal in der Hand des Bundestages liegt. (roe)

Schreibe einen Kommentar