Wie es im Begründungsteil heißt, werden aus der Mautausweitung Mehreinnahmen bis zu 2 Mrd. EUR erwartet. Das deckt sich grob mit den Berechnungen des Wegekostengutachtens 2013-2017. Damals waren für alle Lkw auf „sonstigen“ Bundesstraßen durchschnittliche Wegekosten von 2,3 Mrd. EUR ermittelt worden. Für Euro-VI-Lkw über 12t hätte sich daraus ein durchschnittlicher Mautsatz von gut 31 Cent/km ergeben. Für Autobahnen waren es im Vergleich dazu 12,6 Cent/km. Die tatsächlich mögliche Höhe der Bundesstraßenmaut wird aber erst im Wegekostengutachten 2018-2022 ermittelt.
Angestrebter Starttermin für die Bundesstraßenmaut ist der 1. Juli 2018, wobei sich das BMVI die Möglichkeit offenhalten will, den Termin per Verordnung verschieben zu können.
Zinsen stellen erneut Mautsätze in Frage
Nicht auszuschließen ist dabei, dass die Mautsätze erneut sinken müssen: Bei einer Veranstaltung des ADAC am Donnerstag äußerte Prof. Alexander Eisenkopf von Zeppelin-Universität Friedrichshafen die Erwartung, dass die gegenwärtige Nullzinsphase noch mehrere Jahre andauern werde. Die kalkulatorischen Zinsen haben im alten Wegekostengutachten jedoch die 30 bis 40 Prozent der Wegekosten ausgemacht.
Einbeziehung weiterer Fahrzeugklassen wird geprüft
Erstmals berücksichtigt werden Elektro- und Elektrohybrid-Lkw. Sie werden alle in die günstigste Mautklasse eingeordnet.
Nicht erkennbar ist hingegen, ob die Mautsätze stärker nach Gewicht oder Achslast differenziert werden sollen. Eine entsprechende Prüfbitte hatte der Bundestag anlässlich der stärkeren Achszahldifferenzierung geäußert. Das BMVI sagt im Gesetzentwurf aber zu, bis Ende 2017 zu prüfen, ob auch Lkw zwischen 3,5 und 7,5t sowie Fernbusse in die Mautpflicht einbezogen werden sollen.
Weiter Mautkompensation
Unverändert bleiben die Mautkompensationsleistungen: 150 Mio. EUR sollen als Ausgleich für die Absenkung der Kfz-Steuer einbehalten werden, 450 Mio. EUR sind für die Förderprogramme für das einheimische Lkw-Gewerbe eingeplant.
Größere Städte erhalten Mautanteile aus Bundesstraßen
Eine neue Herausforderung sind die rund 8 Prozent Bundesstraßen, die in die Baulast von größeren Städten fallen. Laut Gesetzestext sollen die auf diesen Abschnitten erzielten Nettoeinnahmen den Kommunen zweckgebunden für diese Straßen zufließen. Ein Schlüssel, um die Einnahmen zu ermitteln und zuzuweisen, müsse jedoch noch ermittelt werden, schreibt das BMVI.
Datenerfassung wird umgestellt
Wie erwartet wird die Erfassung der gefahrenen Mautstrecke umgestellt: Statt wie bisher die Beträge im Bordgerät selbst anhand einer dort hinterlegten Straßenkarte zu ermitteln, sollen künftig nur die durchfahrenen Knotenpunkte per Mobilfunk an das zentrale Rechensystem übermittelt werden, das daraus dann die geschuldete Maut berechnet (Konzept der „Lean OBU“). (roe)