Fernbusmaut auch zwischen Ländern umstritten

Wie Christian Pegel, Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzender der VMK gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, gab es seitens einiger Länder Bedenken vor allem wegen der preissensiblen Bustouristik. Der Bund hingegen führte erneut ins Feld, dass das zarte Pflänzchen Fernbus noch nicht zusätzliche Lasten tragen solle. Pegel persönlich sprach sich gegenüber dem Verkehrsbrief dafür aus, den Fernbus aus der „Schmuddelecke“ herauszuholen und als integrierten Bestandteil des öffentlichen Verkehrs zu akzeptieren. Dazu gehöre auch, dass der Fernbus die Umsteigepunkte der Schiene und des ÖPNV anfahren darf. Für sein Land sieht er zum Beispiel eine Chance darin, dass der Fernbus in der Hauptsaison die überfüllten Züge zwischen Berlin und der Ostsee entlastet und zugleich Pkw-Fahrten überflüssig macht.

„Blaue Plakette“ wird nicht erwähnt

Offensichtlich aufgeschreckt hat die Länderverkehrsminister das Votum ihrer Umweltkollegen für eine blaue Stickoxidplakette und die Klagen der Umwelthilfe auf Durchsetzung der Luftreinhaltepläne. Die Verkehrsministerkonferenz „nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die anhaltend hohen Stickstoffoxid-Emissionen in deutschen Städten zu immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen führen könnten“. Daher wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zur Herbst-VMK Maßnahmen für eine „mobilitätssichernde Einhaltung der Immissionsgrenzwerte“ vorschlagen soll.

Handyverbot soll angepasst werden

Mit Sorge sieht die VMK, dass sich der Rückgang der Zahl der Verkehrstoten verlangsamt hat und das Ziel, bis 2020 einen Rückgang um 40 Prozent zu erreichen, in die Ferne rückt. Die Innenminister werden aufgefordert, den Überwachungsdruck durch die Polizei zu erhöhen. Das BMVI soll prüfen, ob das Handyverbot auch rechtssicher das Verbot von Tablets umfasst. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sieht inzwischen die Ablenkung der Fahrer als dritten Hauptunfallverursacher neben Tempoverstößen und Alkohol an.

Tempo 30: Länder haben nur noch Prüfbitten

Anderslautenden Medienberichten zum Trotz sind die Länderverkehrsminister im Grundsatz mit der geplanten Neuregelung zu Tempo 30 vor Schulen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen im Grundsatz einverstanden (siehe hier). Laut Beschluss soll der Bund aber auch prüfen, ob nicht einfach die Erfordernis einer „qualifizierten besonderen Gefahrenlage“ wegfallen können, damit die Straßenbehörden mehr Ermessensspielraum haben. Außerdem erinnerten die Länder den Bund, dass sie eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wünschen.

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