Bund will teilautomatisiertes Fahren ermöglichen

Bisher galt der Grundsatz, dass jeder Fahrer dauernd sein Fahrzeug beherrschen muss. Die Änderung erlaubt Fahrzeugsysteme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, sofern sie der Fahrer jederzeit übersteuern oder abschalten kann (Artikel 8 Absatz 5bis des Wiener Übereinkommens). Die Bundesregierung erwartet sich von dem Gesetz mehr mehr Rechtssicherheit sowohl im Hinblick auf schon im Verkehr befindliche Assistenz- oder automatisierte Systeme als auch auf deren Entwicklung. Das BMVI strebt in seiner „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ allerdings über diesen Schritt hinaus an, Computer dem menschlichen Fahrer rechtlich gleichzustellen. (roe)

Externer Link: Deutsche Übersetzung des Wiener Abkommens (konsolidierte Fassung)

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