Die Richter rügten, dass das Land einen Bericht über mögliche Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Wasserqualität der Elbe und anderer Gewässer nur den Klägern gegen das Projekt zugesandt, aber nicht öffentlich ausgelegt habe. Dieser Bericht war aber erst durch die Musterentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung (siehe hier) von Anfang Juli 2015 erforderlich geworden – ein halbes Jahr nach dem Planfeststellungsbeschluss. Die endgültige Entscheidung über die Klagen gegen die Elbquerung will das Bundesverwaltungsgericht am 28. April verkünden.
Landesverkehrsminister Reinhard Meyer zeigte sich einsichtig. „Wir werden diesen Fehler beheben und zugleich ohne Denkverbote Schlussfolgerungen für weitere Planungen von Infrastrukturprojekten im Land daraus ziehen“, ließ Meyer mitteilen. Auswirkungen auf den Zeitplan für die Umsetzung des Projekt erwartet er nicht, weil über die Klagen auf niedersächsischer Seite erst im Oktober verhandelt werde. (roe)