Dreistelliger Millionenbetrag für Toll Collect

Verkehrsstaatsssekretär Norbert Barthle bestätigte am Mittwoch im Bundestag gegenüber dem Linken-Verkehrsexperten Herbert Behrens, dass im Haushalt 2016 noch eine außerordentliche Verpflichtungsermächtigung über 503 Mio. EUR für die Jahre 2017/2018 eingestellt werden soll. Sie sei nötig, um den Auftrag kurzfristig erteilen zu können. Grund für die Eile sei, dass technischen Anpassungen vor dem Inkrafttreten der Bundesstraßenmaut Mitte 2018 noch intensiv getestet werden sollen.

Die Einführung der Bundesstraßenmaut bedingt einen grundsätzlichen Umbau der Mautsystemarchitektur: Bislang wurde die zu zahlende Maut im Bordgerät selbst anhand einer dort hinterlegten Landkarte errechnet und nur die Summe in regelmäßigen Abständen an die Toll-Collect-Abrechnungszentrale übermittelt. Mit den Bundesstraßen würde die Karte zu groß für den vorhandenen Speicherplatz werden. Daher wird in Zukunft die gefahrene Strecke detailliert an ein Rechenzentrum übermittelt, das daraus die zu zahlende Maut errechnet. (roe)

Aufgefischt 2.6.2016

Der schon 2015 angekündigte Wachwechsel an der Spitze des Luftverkehrsverbandes BDL (siehe hier) ist vollzogen: Am Mittwoch wurde Fraport-Chef Stefan Schulte als ehrenamtlicher Präsident eingeführt. Der hauptamtliche Gründungspräsident Klaus-Peter Siegloch wurde nach fünf Jahren in den Ruhestand verabschiedet, teilte der Verband mit.

Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat am Donnerstag Peter Hübner erwartungsgemäß zum neuen Präsidenten gewählt (siehe hier). Das teilte der Verband mit.

Die mehrheitlich landeseigene Stuttgart Flughafengesellschaft prüft, die DB auf Schadenersatz zu verklagen, falls die Flughafenanbindung im Rahmen von S21 nicht termingerecht fertig wird, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Das Landesverkehrsministerium bestätigte indirekt, dass damit eine Drohkulisse im Ringen mit der DB um eine höhere Landesbeteiligung an S21 aufgebaut werden soll.

Der Lkw-Verkehr auf den Umleitungsstrecken für die teilgesperrte Fechinger Talbrücke war Thema im Verkehrsausschuss der saarländischen Landtags. Laut Saarländischem Rundfunk prüft eine Arbeitsgruppe der Landesregierung noch verschiedene neue Umleitungsvarianten. (roe)

Bund will Reedern weiter unter die Arme greifen

Sie halte deshalb an ihrem Vorhaben fest, die Vorgaben für die Zahl deutscher bzw. europäischer Seeleute in der Schiffsbesetzungsverordnung zu lockern, heißt es in der Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt. Der Schritt sei ebenfalls Teil des im Dezember 2015 zwischen dem Reederverband VDR und dem BMVI vereinbarten Maßnahmenpakets. Die Wirkungen der geänderten Schiffsbesetzungsverordnung sollen vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden, damit rechtzeitig vor dem festgelegten Auslaufen nach fünf Jahren Klarheit über eine Weiterführung geschaffen werden kann. Einen Termin für das Inkrafttreten nennt das BMVI nicht.

Azubi-Zahlen drastisch gesunken

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die Zahl der Auszubildenden auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge von 2006 bis 2015 um 43 Prozent zurückgegangen. In absoluten Zahlen sank sie von 645 auf 365. Die öffentliche Hand mit ihren Behördenschiffen steht mit einem Rückgang von 98 auf 64 (minus 35 Prozent) aber nicht viel besser dar. Lediglich die Bäderschifffahrt verzeichnete einen leichten Zuwachs von 32 auf 41 Azubis. (roe)

Trassenpreisbremse für alle Segmente?

Martin Henke vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußerte zwar großes Verständnis für Forderungen der Länder und der SPNV-Aufgabenträger, den Trassenpreisanstieg für den Schienenpersonennahverkehr zu begrenzen. Wenn die Trassenpreisbremse für den SPNV im Eisenbahnregulierungsgesetz aber dazu führe, dass Güterverkehr und Schienenpersonenfernverkehr mehr belastet werden, würde dies den Zielen der EU beim Recast des ersten Eisenbahnpakets widersprechen. Peter Westenberger vom Wettbewerbs-Güterbahnverband NEE schlug daher vor, die Trassenpreisbremse auf alle Marktsegmente auszuweiten. Das Defizit müsse gegebenenfalls der Bund tragen. Aus NE-Bahn-Kreisen war am Rande der Anhörung zu hören, dass mit einer Gleichbehandlung aller Marktsgmente auch der Druck auf den DB-Eigentümer Bund aufrechterhalten werde, den Quasi-Netzmonopolisten zu mehr Effizienz anzuhalten.

Reine SPNV-Trassenpreisbremse schafft Fehlanreize

Bernhard Wewers vom Aufgabenträgerverband BAG-SPNV warnte ebenfalls vor einer unterschiedlichen Behandlung der Marktsegmente: Damit würde für die DB ein Anreiz geschaffen, bisher eigenwirtschaftliche Fernverkehre einzustellen und sich stattdessen von den Ländern Verkehre bestellen zu lassen. Er er riet außerdem dazu, die Trassenpreisbremse im Gesetzestext sehr genau zu beschreiben. Die jetzige Formulierung lasse die Interpretation zu, dass der gesamte jährliche Dynamisierungsbetrag der Regionalisierungsmittel zur Abdeckung des Trassenpreisanstiegs zur Verfügung steht.

NE-Bahnen wollen gerichtliche Überprüfbarkeit beibehalten

Grundsätzlich begrüßt wurde die Ex-ante-Regulierung der Infrastrukturentgelte. Damit könnten die bisher häufigen Rechtsstreite vermieden werden, hob Frank Miram von der DB hervor. Er sprach sich dagegen aus, eine Möglichkeit zu schaffen, die von der Bundesnetzagentur einmal genehmigten Entgelte gegebenenfalls noch einmal gerichtlich überprüfen zu lassen. Das sei in anderen Industrien auch nicht möglich. Peter Westenberger hielt dagegen, dass eine gerichtliche Überprüfung wie im Kartellrecht sein sollte – und zwar idealerweise nicht vor einem Verwaltungsgericht, sondern vor einen Zivilgericht.

Regulierungsziel des Recast nicht vergessen

Henke machte darauf aufmerksam, dass EU-Recht eigentlich für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung verlange. Der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme zwar eine entsprechende Ergänzung mit Blick auf die DB verlangt, die übrigen Bahnen jedoch außer Betracht gelassen. Außerdem forderte er, den Kreis der dem ERegG unterliegenden Bahnen deutlich einzuschränken. Der Recast verfolge im Kern das Anliegen, die großen Staatsbahnen zu regulieren. Auf jeden Fall sollten die Schmalspurbahnen herausgenommen werden. Ob Hafeninfrastrastrukturen oder speditionelle Umladehallen, die „nebenbei“ mit Gleisen ausgestattet seien, reguliert werden müssten, sei ebenfalls zu prüfen. „Ich würde der Regulierung nur solche Anlagen unterwerfen, die ganz oder teilweise speziell für Eisenbahnen errichtet wurden.“ (roe)

Aufgefischt 1.6.2016

Laut Münchner Merkur richtet sich die bayerische Landesregierung darauf ein, dass Gerichte schon in absehbarer Zeit Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Großstädten erlassen, damit die Luftreinhaltevorschriften eingehalten werden. Ein entsprechender Bericht von Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrs-/Innenministerium sollte am Dienstag im Kabinett behandelt werden, wurde dann aber laut FAZ auf „vor der Sommerpause“ verschoben.

Die Frankfurter Rundschau fasst die Verzögerungen beim Bau der Zulaufstrecken in Deutschland und Italien zum neuen Gotthard-Tunnel zusammen. Die Welt beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Bahnlärms im Mittelrheintal.

Laut SHZ-Zeitungen hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig bei Bundeskanzlerin Angela Merkel interveniert, um einen schnelleren Baufortschritt bei der Sanierung des Rendsburger Tunnels unter dem Nord-Ostsee-Kanal zu erreichen. Für das Bauwerk ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verantwortlich.

Das hessische Verkehrsministerium hat laut FAZ einen Bericht der Bild-Zeitung vom Montag (siehe hier) zurückgewiesen, Olaf Cunitz werde Mathias Samson als Staatssekretär ablösen. (roe)

ANALYSE: Kommunen müssen bei Bundesstraßenmaut zittern

Hintergrund ist, dass laut §5 des Bundesfernstraßengesetzes in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern die Baulast für die Bundesstraßen bei den Kommunen liegt.

Grundsätzlich plausibel erscheint zunächst die Absicht des Bundes, diese Kommunen an den Einnahmen aus der Maut entsprechend ihrem Streckenanteil zu beteiligen, wie es in §11 Absatz 3 des BFStrMÄG vorgeschlagen wird. Und ehrlich: Es gäbe schlimmere Modelle – zum Beispiel eine Beteiligung entsprechend der Verkehrsleistung. Das wäre eine Einladung an die Kommunen, mögliche Ausweichstrecken möglichst unattraktiv zu machen, um ihre Einnahmen zu steigern.

Steilvorlage für zweite Mautlüge

Problematisch erscheint jedoch die Absicht, das den Kommunen zustehende Mautaufkommen über die Länder einzusteuern. Daran ändert auch nichts die Auflage, es „in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden.“ Die Erfahrung lässt erwarten, dass die Länder dann ihre Finanzzuweisungen an die Kommunen entsprechend kürzen, so dass netto kein zusätzliches Geld zur Verfügung steht, nur die Kommunen vor der Aufgabe stünden, die Zweckbindung trotzdem nachzuweisen. Warum sollten die Länder aus der „Mautlüge“ des Bundes von 2005ff nicht lernen?

Bisher lässt die deutsche Finanzververfassung es allerdings nicht zu, dass der Bund Geld direkt an die Kommunen gibt. Eine Änderung ist auch nicht zu erwarten, denn die Länder müssten zustimmen. Aus ihrer Sicht gibt es dafür keine guten Gründe: Solange die Futtertröge au dem Weg vom Bund zu den Kommunen bei ihnen zwischengelagert werden, können sie daran naschen.

Wie mit jährlichen Zuweisungen umgehen?

Hinzu kommt ein ganz praktisches Problem bei der Verwendung dieser jährlich ausgeschütteten Mitteln: Größere Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die nur alle paar Jahre anfallen, lassen sich so nicht darstellen. Auf höherer Aggregationsebene gleichen sich regional wechselnde Investitionsschwerpunkte aus, aber für eine 80.001-Einwohner-Kommune mit vielleicht nur ein oder zwei Bundesstraßen wird es schwierig, jedes Jahr ein passendes Investitionsprojekt zurechtzuschneiden. Abgesehen davon wären die Nutzer wohl kaum davon begeistert, jedes Jahr mit einer neuen Minibaustelle konfrontiert zu werden.

Schön wäre es daher, wenn die Kommunen ihre Investitionsmittel „ansparen“ könnten. Doch kommt man damit nicht in gefährliche Nähe des Wortes „Fonds“, das bei Haushaltspolitikern regelmäßig Pickel verursacht? Beruhigend ist, dass wenigstens die Kosten für Betriebsdienst und laufende Instandhaltung jedes Jahr anfallen. Schwankungen ergeben sich allerdings auch hier, Stichwort Winterdienst.

Abstufung als Patentlösung?

Jedem Konstrukt, das Gelder an die Kommunen verschiebt, haftet allerdings ein großer Nachteil ein: Finanzierungs- und Ausführungsverantwortung liegen ein Stück weit auseinander. Angesichts der Diskussion um die Bundesfernstraßengesellschaft, die unter anderem mit genau diesem Missstand aufräumen soll, verwundert es, dass das BMVI jetzt eine neue Baustelle dieser Art schaffen will.

In Fachkreisen sind daher Stimmen zu hören – wenn auch bisher nur vereinzelt -, die aus Anlass der Bundesstraßenmaut das Prinzip von Bundesstraßen in kommunaler Baulast grundsätzlich in Frage stellen. Die Regelung wurde 1934 offenbar geschaffen, um dem Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen das Durchregieren auf kommunale Straßen zu ermöglichen, ohne dem Reich die Kosten aufzubürden. Sie ist dann über das „Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs“ von 1951 bis ins Bundesfernstraßengesetz von 1953 durchgeschleppt worden.

Wäre der Anteil des überregionalen Verkehrs auf den Bundesstraßen in Städten mit mehr 80.000 Einwohner entscheidend, spräche wahrscheinlich viel dafür, diese Strecken flächendeckend abzustufen. Für die Kommunen wäre es finanziell kaum ein Verlust gegenüber dem Ist-Zustand ohne Mauteinnahmen. Ausnahmen sind die Fälle, in denen der Bund einen Zuschuss zum Ausbau der Ortsdurchfahrten gewährt.

Allerdings wüchse damit das Risiko, dass die Kommunen ihre „Bundesstraßen“-Ortsdurchfahrten so umgestalten, dass zum Beispiel der Schwerverkehr auf Umwege verdrängt wird. Die Stimmen der Straßenanlieger hätten lokalen Politiker sicher in der Tasche. Aber liegt eine solche Verdrängung im Interesse des Bundes?

Auch wenn der Bund von seiner Weisungshoheit in der Vergangenheit nur selten Gebrauch gemacht hat, übt allein schon die die Möglichkeit eine disziplinierende Wirkung aus. Der aktuelle Streit um die Tempolimit-Versuche auf Autobahnen in Baden-Württemberg belegt das. (roe)

Aufgefischt 31.5.2016

Der Baukonzern Vinci hat am Montag nach eigenen Angaben den Bauvertrag für die feste Fehmarnbeltquerung unterzeichnet. Beteiligt am Konsortium sind auch zwei deutsche Baufirmen.

Autoleasingfirmen, eine wichtige Quelle für Gebrauchtwagen, schrecken vor der Anschaffung von Elektroautos für ihre Kunden zurück, weil die Wertentwicklung nicht absehbar ist. Das berichtet das Handelsblatt.

Die Lärmpausen am Frankfurter Flughafen gehen in den Regelbetrieb, berichtet unter anderem die Frankfurter Rundschau.

Am Mittwoch [nicht Dienstag, wie hier irrtümlich zu lesen war] wird der neue Gotthardtunnel eröffnet. Darüber berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Reeder: Höherer Lohnsteuereinbehalt wirkt

„Die klugen politischen Entscheidungen geben uns in der schweren Krise Handlungsspielraum und schaffen neue Perspektiven für deutsche Seeleute“, sagte Nikolaus H. Schües, Inhaber der Reederei F. Laeisz und Mitglied des Verwaltungsrates des Reederverbandes VDR am Montag. Die Reederei hat in einem feierlichen Akt am Montag den Autotransporter MS Patara von Gibraltar auf Deutschland umgeflaggt. Drei weitere Autotransporter sollen im Juni folgen. Zwei sollen als Ausbildungsschiffe angemeldet werden sollen, um Schiffsmechaniker auszubilden.

Der VDR begrüßte die Erleichterungen ebenfalls. „Wir bekommen jetzt frischen Wind für die deutsche Flagge – und damit für die Beschäftigung von deutschen nautischen und technischen Offizieren an Bord“, sagte Hauptgeschäftsführer Ralf Nagel.

Wie der VDR weiter mitteilte, wird auch die Reederei Offen Anfang Juni ihr Flaggschiff, die MSC/CPOGenova fahrende (14.000 TEU), unter die deutsche Flagge rückflaggen. Gleichzeitig werden ein deutscher Kapitän und fünf deutsche Offiziere das Schiff übernehmen. Zuletzt fuhren von rund 3000 deutsch bereederten Handelschiffen nur noch 186 unter deutscher Flagge.

Linke: Verbindliche Zusagen der Reeder erforderlich

Der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens zeigte sich am Montag skeptisch. „Ein Autofrachter macht noch lange keinen Sommer“, warnte er. Allein die Buxtehuder Reederei NSB flagge bis 2017 ihre letzten drei Dutzend Containerschiffe aus. Behrens forderte angesichts millionenschwerer Subventionen und Steuergeschenke verbindliche Zusagen der Reeder. „Die Reeder müssen verbindlich erklären, dass sie ihre Mannschaften wieder unter deutscher Flagge fahren lassen wollen. Wenn das nicht garantiert werden kann, müssen die Subventionen zurückgefordert werden.“ (roe)

BMVI hat keine Absicht, eine Busmaut einzuführen

Das bekräftigte Verkehrsstaatsekretärin Dorothee Bär in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Matthias Gastel. „Das Wegekostengutachten 2013-2017 enthält ebenfalls keine Berechnung einer Busmaut“, schreibt sie.

Sowohl Gastel als auch seine Fraktionskollegin Valerie Wilms können diese Behauptung nicht nachvollziehen und verweisen auf Seite 21 im Wegekostengutachten 2013-2017. Dort wird für 2013 eine Infrastrukturmaut von 8,1 Cent/km errechnet, die bis 2017 auf 10,9 Cent/km steigt. „Dass das Verkehrsministerium nun behauptet, dass das Wegekostengutachten 2013-2017 die Busmaut nicht berechnete, zeugt entweder von grober fachlicher Unkenntnis oder ist eine dreiste Falschaussage“, sagte Gastel gegenüber dem Verkehrsbrief. „Es passt nicht zusammen, dass Verkehrsminister Dobrindt einerseits die Nutzerfinanzierung stärken und andererseits Busse weiterhin von der Maut ausnehmen will.“ Er verwies auf den eindeutigen Prüfauftrag im Gesetzentwurf.

Bei analoger Handhabung zum Lkw käme zur Infrastrukturmaut je nach Schadstoffklasse ein Zuschlag für externe Kosten der Luftverschmutzung hinzu. Diese reichen von 0 Cent für Euro VI bis 8,3 Cent für Euro 0. Die heute noch weit verbreitete Schadstoffklasse Euro V würde mit 2,1 Cent/km belastet werden. (roe)

BVWP-Bahnprojekte nach Polen in Warteposition

Wie das BMVI in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen schreibt, seien für den Ausbau der Strecken

  • (Berlin-) Angermünde-Stettin
  • Cottbus-Görlitz
  • Dresden-Görlitz-Grenze D/PL

verschiedene Projektzuschnitte angemeldet worden, die zu jeweils einer Fassung für die Bewertung konsolidiert werden müssen. Die Bewertung werde „frühestens im Laufe des Jahres 2017“ abgeschlossen.

Im Falle der Strecke Angermünde-Stettin sieht das BMVI keinen Widerspruch zum bilateralen Abkommen über den Ausbau von 2012. Es sehe einen Ausbau in Etappen vor. „Die Einordnung in den Potentiellen Bedarf des Entwurfs für den BVWP 2030 widerspricht dem Abkommen nicht.“ Allerdings beabsichtige die Regierung, 2017 schon die Finanzierungsvereinbarung über die Elektrifizierung abzuschließen. Beim Abschluss des Abkommens mit Polen 2012 wurde die Erwartung geäußert, dass die Strecke schon 2020 durchgehend zweigleisig für 160km/h ausgebaut und elektrifiziert ist. Im Vertragstext selbst ist allerdings kein Zieldatum verankert.

Vier Bahnprojekte disqualifiziert

Die ebenfalls für die Bahnverbindungen nach Polen relevanten Projektvorschläge

  • Wiederaufbau der Karniner Brücke zwischen Anklam und Usedom
  • Ausbau Lalendorf-Neubrandenburg-Pasewalk-Stettin,
  • Berlin-Küstrin-Kietz-Kostrzyn
  • Cottbus-Forst-Zary

wurden von der Bewertung für den BVWP ausgeschlossen, weil ein ausreichender Nutzen für den Personenfernverkehr oder den Güterverkehr nicht erkennbar war.

Die einzigen Projekte mit deutsch-polnischer Relevanz im BVWP-Entwurf sind die laufenden Vorhaben Ausbau Berlin-Frankfurt/Oder und die Gütermagistrale Hoyerswerda-Horka-Richtung Schlesien. (roe)