Verkehrsstaatsssekretär Norbert Barthle bestätigte am Mittwoch im Bundestag gegenüber dem Linken-Verkehrsexperten Herbert Behrens, dass im Haushalt 2016 noch eine außerordentliche Verpflichtungsermächtigung über 503 Mio. EUR für die Jahre 2017/2018 eingestellt werden soll. Sie sei nötig, um den Auftrag kurzfristig erteilen zu können. Grund für die Eile sei, dass technischen Anpassungen vor dem Inkrafttreten der Bundesstraßenmaut Mitte 2018 noch intensiv getestet werden sollen.
Die Einführung der Bundesstraßenmaut bedingt einen grundsätzlichen Umbau der Mautsystemarchitektur: Bislang wurde die zu zahlende Maut im Bordgerät selbst anhand einer dort hinterlegten Landkarte errechnet und nur die Summe in regelmäßigen Abständen an die Toll-Collect-Abrechnungszentrale übermittelt. Mit den Bundesstraßen würde die Karte zu groß für den vorhandenen Speicherplatz werden. Daher wird in Zukunft die gefahrene Strecke detailliert an ein Rechenzentrum übermittelt, das daraus die zu zahlende Maut errechnet. (roe)