Neues Gebührenrecht kommt drei Jahre später

Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Gesetzes über die Strukturreform des Bundesgebührenrechts abschließend gebilligt. Hintergrund ist, dass das Erarbeiten der als Vorlage für die anderen Ressorts gedachten Gebührenverordnungen im Bereich des Innenministeriums länger dauert als erwartet. Sie sollten eigentlich Mitte August 2016 in Kraft treten, nun wird der Termin um gut drei Jahre auf den 1. Oktober 2019 verschoben.

Entsprechend verschiebt sich der Termin, zu dem die neuen Gebührenregelungen der anderen Ressorts in Kraft treten sollen, von Mitte August 2018 auf den 1. Oktober 2021. Für die Schifffahrtsgebühren will das BMVI ein Spezialgesetz schaffen. Für eine Verordnung wäre nämlich der Grundsatz der Vollkostendeckung des Bundesgebührengesetzes anzuwenden. Das aber würde für die Schifffahrt auf den gebührenpflichtigen Wasserstraßen das Aus bedeuten.

Wie aus Branchenkreisen zu hören ist, soll das BMVI die Unternehmensberatung Planco mit dem Grundlagengutachten für das Spezialgesetz beauftragt haben. (roe)

Neue WSV-Ämterstruktur steht

Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, werden die derzeit 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) zu 17 revierbezogenen Ämtern zusammengeführt. Es bleiben aber alle Standorte der bisherigen Ämter erhalten. „Die Einteilung der Reviere wurde in enger Abstimmung mit den Beschäftigten erarbeitet“, betonte das BMVI unter Anspielung auf den Konflikt um die WSV-Reform unter Schwarz-Gelb.

Folgende Reviere wird es geben:

  1. Ems-Nordsee
  2. Weser-Jade-Nordsee
  3. Elbe-Nordsee
  4. Nord-Ostsee-Kanal
  5. Ostsee
  6. Mittelrhein-Niederrhein
  7. Oberrhein
  8. Mosel-Saar
  9. Neckar
  10. Main
  11. Main-Donau-Kanal/Donau
  12. Westdeutsche Kanäle
  13. Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal
  14. Weser
  15. Elbe
  16. Spree-Havel
  17. Havel-Oder

Externer Link: Karte der Bundeswasserstraßen mit Revierzuständigkeiten

(roe)

EU macht Weg frei für E-Auto-Kaufprämie

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, habe die Kommission bestätigt, dass die Kaufprämie beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann. „Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach in Kraft treten“, erklärte Ressortchef Sigmar Gabriel.

Förderung auch rückwirkend

Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 EUR aufweisen. Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip bis zur Ausschöpfung der Bundesmittel von 600 Mio. EUR, höchstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Anträge können mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. (roe)

Bund und Länder einigen sich auf mehr Regionalisierungsmittel

Bundeskanzlerin Angela Merkel, der Bremer Bürgermeister Carsten Sieling und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff gaben am Donnerstagabend bekannt, dass der Bund die Mittel um 200 Mio. EUR auf 8,2 Mrd. EUR aufstockt. „Durch die Aufstockung seitens des Bundes auf 8,2 Mrd. EUR Euro ist es möglich, dass es in den neuen Bundesländern zu keiner Reduzierung der Verkehre kommt, sondern dass ungefähr der Status quo erhalten werden kann, das heißt also, geplant werden kann und Abmeldungen des öffentlichen Personennahverkehrs vermieden werden“, sagte Haseloff. „Dafür, dass wir das jetzt auch glattgestrichen haben, danken wir ausdrücklich.“ Eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium ergänzte am Freitagmittag auf Nachfrage des Verkehrsbriefs, dass die Gesamtsumme von 8,2 Mrd. EUR in den Folgejahren mit 1,8 Prozent dynamisiert wird.

Thema Autobahngesellschaft vertagt

Erneut vertagt wurde die grundsätzliche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich der Frage einer Bundesfernstraßengesellschaft. Zunächst soll in einem „Kamingespräch“ in drei Wochen darüber gesprochen werden. Haseloff stellte klar, dass dabei noch nicht mit einem Ergebnis zu rechnen sei. Sieling ergänzte aber, dass es bis zum Herbst zu einer Einigung kommen muss. „Das passt dann auch, denke ich, in den Rhythmus der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages.“ Merkel zeigte sich enttäuscht. „Mein Verständnis des Termins im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich ist ein anderes“, sagte sie.

Sieling machte allerdings deutlich, dass die Länder auch bei dem von ihm so genannten Thema „Bundesfernstraßenfinanzierung“ gesprächsbereit seien „und wir uns auch verständigen wollen, weil das in den Zusammenhang gehört“. Keine Erwähnung fanden die Entflechtungsmittel. (roe)

Aufgefischt 17.6.2016

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) empfiehlt dem BMVI, den geplanten neuen Anflugrouten über Südbaden zum Flughafen Zürich zuzustimmen, berichtet der Südkurier. Landesverkehrsminister Winfried Hermann lehnt das wegen der zusätzlichen Lärmbelastung ab.

Die FDP aus der A45-Nachbarschaft bei Sechshelden (Hessen) fordert laut Dill-Post, die der marode Talbrücke wegen des Verkehrslärms nicht 1:1 zu ersetzen, sondern durch einen Tunnel. Die örtliche Bürgerinitiative verweist – wenn auch mit weit übertriebenen Zahlen – als Präzedenzfall auf die B2-Ortsumgehung Oberau im Wahlkreis von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

NEE und Mofair wollen Kartellsenate im ERegG verankern

Wie die beiden Verbände mitteilten, sollten die Kartellsenate des am Sitz des Regulierers zuständigen Oberlandesgerichtes in erster Instanz und der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in zweiter und letzter Instanz zuständig sein. Diese Gerichte seien mit Regulierungsfragen vertraut. Damit werde bei Rechtsstreitigkeiten auch schneller Rechtssicherheit geschaffen, als wenn – wie jetzt vorgesehen – drei Instanzen Verwaltungsgerichtsbarkeit durchlaufen werden können.

Die zivilgerichtliche Überpüfbarkeit von Entscheidungen der Bundesnetzagentur ist einer der größeren strittigen Punkte im Entwurf für das Eisenbahnregulierungsgesetz (siehe hier). (roe)

Endspurt für leise Güterzüge rückt näher

Im vergangenen Jahr habe der Anteil der als „leise“ abgerechneten Trassenkilometer im Güterverkehr rund 16 Prozent betragen, 4 Prozentpunkte mehr als 2014. Das teilte das BMVI auf eine Anfrage der Grünen hin mit. Laut schwarz-rotem Koalitionsvertrag muss bis Ende 2016 mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, andernfalls „werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen“. Mit Stand vom 18. Mai seien von den gut 170.000 im nationalen Fahrzeugregister gemeldeten Güterwagen rund 39.000 mit leisen Bremssohlen (LL oder K) ausgestattet. Sowohl DB als auch der Privatwagenhalterverband VPI sind zuversichtlich, für „ihre“ Wagen die nötige Quote bis Jahresende zu erreichen.

Offen lässt das Ministerium in der Antwort, wie das im Koalitionsvertrag für 2020 angestrebte Fahrverbot für laute Güterzüge rechtlich ausgestaltet wird. Vorreiter Schweiz hat einfach die Verwendung von Wagen mit Graugusssohlen untersagt. Es gilt allerdings als fraglich, ob dieser Weg mit den EU-Grundsätzen über den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen vereinbar ist.

Innovationsprämie mit neuen Akzent

In der Schwebe ist noch die Förderrichtlinie für die im März vom BMVI angekündigte „Innovationsprämie“. Gefördert werden soll nicht nur die Beschaffung neuer leiser Güterwagen bei gleichzeitiger „Außerbetriebnahme“ alter Wagen, wie es anfänglich hieß, sondern auch der Umbau von Bestandsfahrzeugen. In Branchenkreisen wird von einem Fördertopf mit 60 Mio. EUR gemunkelt. Eine belastbare Zahl dürfte aber erst aus dem Haushaltsentwurf für 2017 hervorgehen.

Konzept für Monitoringsystem

Ebenfalls noch in der Schwebe ist die Ausgestaltung des geplanten nationalen Monitoringsystems für Bahnlärm. Mit etwa 15 Messstellen an den Haupstrecken soll rund 70 Prozent des Schienengüterverkehrs erfasst werden. „Damit soll der Fortschritt der Umrüstung von Güterwagen auf LL-Sohlen transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt werden“, heißt es seitens des BMVI. Die Grünen plädieren dafür, die Meßstellen auch dafür zu nutzen, Güterwagen mit lärmverursachenden Defekten – zum Beispiel Flachstellen – im rollenden Verkehr zu identifizieren, um sie zeitnah für eine Reparatur aus dem Verkehr ziehen zu können. (roe)

Eckdaten für Förderprogramm barrierefreie kleine Bahnhöfe offengelegt

Wie das BMVI am Donnerstag auf Anfrage des Verkehrsbriefs bestätigte, wird das ursprünglich mit 50 Mio. EUR dotierte Programm auf 80 Mio. EUR aufgestockt. Die Förderquote des Bundes beträgt 50 Prozent, so dass sich mit Anteilen von Ländern, Kommunen und anderen Beteiligten ein Gesamtvolumen von 160 Mio. EUR ergibt. Die Fördermittel gehen an die DB Station & Service AG, die als Eigentümerin der Stationen und Bauherrin die Maßnahmen umsetzen wird. Auch die DB Netz AG ist beteiligt.

Um auch Vorhaben aufnehmen zu können, die wegen des Planungsvorlaufs absehbar nicht bis zum Auslaufen des Bundesprogramms Ende 2018 umgesetzt werden können, wird der Bundesanteil in der zeitlich betrachtet ersten Projekthälfte ausgezahlt.

Projektliste noch nicht endgültig

In das Programm werden nach jetzigem Stand 108 Bahnhöfe aufgenommen. Das hessische Verkehrsministerium hatte Anfang Mai noch von bundesweit 146 Bahnhöfen berichtet (siehe hier). Das BMVI betonte allerdings, dass die Projektliste noch nicht abschließend ist. Einige Projekte, die nachgemeldet wurden, würden derzeit noch geprüft. Die Allianz pro Schiene hat unter Berufung auf Angaben der DB eine Liste der geförderten Bahnhöfe veröffentlicht.

Weitere Förderrunde?

Etwas versteckt ließ das BMVI wissen, dass auch noch weitere Projekte gemeldet werden können. Über diese werde im Herbst in einer weiteren Runde der Projektauswahl entschieden.

Die Länder hatten nach Angaben Hessens zusammen 235 grundsätzlich förderfähige Projekte angemeldet. Speziell Baden-Württemberg hätte aber gerne noch eine Ausweitung der Förderkriterien gesehen, um zum Beispiel auch Bahnhöfe von nichtbundeseigenen Eisenbahnen umbauen lassen zu können. (roe)

Aufgefischt 16.6.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vermeidet nach der DB-Aufsichtsratssitzung eine klare Aussage zu einer Vertragsverlängerung für DB-Chef Rüdiger Grube, berichtet unter anderem das Hamburger Abendblatt. Im Deutschlandfunk wird über die wiederkehrenden Spekulationen berichtet, DB-Vorstand und Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla könne nachrücken. Die DB selbst kündigt für spätestens September ein externes Gutachten zu Stuttgart 21 an.

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung verwirft im Vorfeld des möglicherweise entscheidenden Treffens von Ministerpräsidenten und Kanzlerin die Idee einer Bundesautobahngesellschaft. Anders sieht es die Badische Zeitung.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch den 1269 Seiten umfassenden Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Baudesaster beim Hauptstadtflughafen BER veröffentlicht. Neben dem von der rot-schwarzen Parlamentsmehrheit gebilligten „offiziellen“ Version enthält er Sondervoten der Linken, der Grünen und des Ausschussvorsitzenden Martin Delius (Piraten).

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek will laut Kölner Express mit einer Behelfsbrücke am Autobahnkreuz Köln-Süd die Staus verringern. Sie entstehen in dem „Kleeblatt“ dort, wo sich einmündender und ausfahrender Verkehr auf der A4 kreuzen. Die Brücke soll die Verkehrsströme trennen – solange, bis der Planfeststellungsbeschluss steht und das Kreuz endlich ausgebaut wird. (roe)

Weitere Hürde auf dem Weg zu mehr Tempo 30 überwunden

Wie das BMVI mitteilte, wurde der Entwurf für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung verabschiedet (siehe hier). Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Sie soll es den Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, auch ohne Nachweis einer vorherigen Unfallhäufung Tempo 30 vor derartigen Einrichtungen anzuordnen.

Geregelt wird ferner, dass Erwachsene Kinder beim Radfahren auf dem Radweg begleiten dürfen und dass E-Bikes bis 25km/h dafür ausgewiesene Radwege benutzen dürfen. Seitens des ADFC wurde bei Vorlage des Referentenentwurfs kritisiert, dass der Begriff „E-Bike“ bisher rechtlich nicht bestimmt ist und nur im Begründungsteil definiert wird. Er schlägt vor, E-Bikes bis 25km/h einfach den Mofas gleichzustellen und auf eine gesonderte Beschilderung zu verzichten. Unklar ist, welche Rolle diese E-Bikes – definiert als Fahrräder, die auch ohne Tretunterstützung elektrisch fahren können – tatsächlich spielen. ADFC-Vertreter sprechen von einem vernachlässigbaren Prozentsatz.

Schließlich stellt die Verordnung klar, dass die Rettungsgasse rechts neben der am weitesten links liegenden Spur zu bilden ist. (roe)