Weitere Hürde auf dem Weg zu mehr Tempo 30 überwunden

Wie das BMVI mitteilte, wurde der Entwurf für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung verabschiedet (siehe hier). Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Sie soll es den Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, auch ohne Nachweis einer vorherigen Unfallhäufung Tempo 30 vor derartigen Einrichtungen anzuordnen.

Geregelt wird ferner, dass Erwachsene Kinder beim Radfahren auf dem Radweg begleiten dürfen und dass E-Bikes bis 25km/h dafür ausgewiesene Radwege benutzen dürfen. Seitens des ADFC wurde bei Vorlage des Referentenentwurfs kritisiert, dass der Begriff „E-Bike“ bisher rechtlich nicht bestimmt ist und nur im Begründungsteil definiert wird. Er schlägt vor, E-Bikes bis 25km/h einfach den Mofas gleichzustellen und auf eine gesonderte Beschilderung zu verzichten. Unklar ist, welche Rolle diese E-Bikes – definiert als Fahrräder, die auch ohne Tretunterstützung elektrisch fahren können – tatsächlich spielen. ADFC-Vertreter sprechen von einem vernachlässigbaren Prozentsatz.

Schließlich stellt die Verordnung klar, dass die Rettungsgasse rechts neben der am weitesten links liegenden Spur zu bilden ist. (roe)

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