EU macht Weg frei für E-Auto-Kaufprämie

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, habe die Kommission bestätigt, dass die Kaufprämie beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann. „Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach in Kraft treten“, erklärte Ressortchef Sigmar Gabriel.

Förderung auch rückwirkend

Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 EUR aufweisen. Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip bis zur Ausschöpfung der Bundesmittel von 600 Mio. EUR, höchstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Anträge können mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. (roe)

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