Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Gesetzes über die Strukturreform des Bundesgebührenrechts abschließend gebilligt. Hintergrund ist, dass das Erarbeiten der als Vorlage für die anderen Ressorts gedachten Gebührenverordnungen im Bereich des Innenministeriums länger dauert als erwartet. Sie sollten eigentlich Mitte August 2016 in Kraft treten, nun wird der Termin um gut drei Jahre auf den 1. Oktober 2019 verschoben.
Entsprechend verschiebt sich der Termin, zu dem die neuen Gebührenregelungen der anderen Ressorts in Kraft treten sollen, von Mitte August 2018 auf den 1. Oktober 2021. Für die Schifffahrtsgebühren will das BMVI ein Spezialgesetz schaffen. Für eine Verordnung wäre nämlich der Grundsatz der Vollkostendeckung des Bundesgebührengesetzes anzuwenden. Das aber würde für die Schifffahrt auf den gebührenpflichtigen Wasserstraßen das Aus bedeuten.
Wie aus Branchenkreisen zu hören ist, soll das BMVI die Unternehmensberatung Planco mit dem Grundlagengutachten für das Spezialgesetz beauftragt haben. (roe)