Neues Schiffshebewerk Niederfinow verzögert sich erneut

Das ist aus der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zu hören. Für den Beginn des auf rund ein halbes Jahr veranschlagten Probebetriebs peilt die WSV jetzt Ende 2017 an, für die Aufnahme des Regelbetriebs dementsprechend 2018. Die Gründe seien in der Komplexität des Bauwerks zu suchen, konkret verantwortlich seien aber die Baufirmen, hieß es ohne nähere Einzelheiten. In der WSV wird vermutet, dass die Baufirmen einen finanziellen Nachschlag für eine Beschleunigung der Bauarbeiten herausholen wollen. Dazu sei die WSV aber nicht bereit. Schon jetzt liefen zwei Gerichtsverfahren zwischen Bund und Auftragnehmer.

Der Bau begann 2008/2009 und sollte ursprünglich schon 2013 abgeschlossen werden. (roe)

Hängepartie bei GVFG-Bundesprogramm

Das geht aus der Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen hevor. „Innerhalb der Bundesregierung werden derzeit die weiteren Schritte abgestimmt“, heißt es vage zu der Frage, wann der Bund einen Gesetzentwurf zur Fortführung ins Parlament einbringen will. Der Bund und die Ministerpräsidenten hatten bereits Ende September 2015 vereinbart, das knapp 333 Mio. EUR/Jahr umfassende Programm ungekürzt fortzuführen. Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn kritisierte das Zögern: „Von Kommunen und Nahverkehrsunternehmen werden praktisch keine ÖPNV-Projekte mehr begonnen, da keiner weiß, wie es danach weitergeht.“

Bund widerspricht Wünschen nach Änderung der Förderprinzipien

Indirekt ablehnend äußert sich das BMVI zum Wunsch der Verkehrsbranche, die Schwelle für förderfähige Projekte von derzeit 50 Mio. EUR zu senken oder die Förderbedingungen in dem Sinne zu lockern, dass auch Stadtbahnen ohne eigenen Bahnkörper gefördert oder Erhaltunginsvestititionen gefördert werden können. Bund und Länder hätten 2015 „ihren Willen artikuliert, das GVFG-Bundesprogramm fortzuführen; die bewährten Förderstrukturen also aufrechtzuerhalten. Einen Auftrag zur eventuellen Ausweitung von Förderstrukturen kann die Bundesregierung daraus nicht ableiten.“ Kühn wiederum verweist auf Beschlüsse der Koalitionspartner Union und SPD, aus dem Bundesprogramm auch Finanzhilfen für Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. „Die Große Koalition lässt Städte und Kommunen mit dem aufgelaufenen Sanierungsstau von mehr als 3 Mrd. EUR allein“, bemängelt Kühn. „Notwendig wäre eine befristete Öffnung, um den Rückstand innerhalb von 10 bis 15 Jahren abzubauen.“

Wie das BMVI weiter mitteilt, wird die Projektliste 2016-2019 derzeit vorbereitet. Einen Termin für die Zeithorizont für die Bekanntgabe nennt das Ministerium aber nicht. (roe)

Aufgefischt 26.8.2016

Der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler kritisiert in der Welt, dass im BVWP 2030 weder Preissteigerungen berücksichtigt seien noch die zugrunde gelegten Haushaltsmittel von 15 Mrd. EUR absehbar bereitstehen.

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner meldet im Handelsblatt Zweifel an den Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für das teilautomatisierte Fahren an. Knackpunkte sind für ihn die Haftungsfrage und die Speicherung von Fahrtdaten.

Die NRW-Straßenbauverwaltung hat zwar in diesem Jahr zwar 105 Ingenieursstellen ausgeschrieben, aber bisher nur 43 Stellen besetzen können, berichten die WAZ-Zeitungen. Nötig seien eigentlich sogar 500 Ingenieure.

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek nimmt laut Westfälischen Nachrichten in einer Wutrede Bürgerinitiativen gegen Verkehrsinfrastrukturbau ins Visier und spricht von einer „durchgrünten Gesellschaft“. (roe)

Carsharing-Gesetz fällt restriktiv aus

Carsharing-Anbieter, die in den Genuss von Privilegien gemäß dem geplanten Carsharing-Gesetz kommen wollen, müssen strenge Umweltkriterien erfüllen. Das geht aus dem gemeinsamen Referentenentwurf von BMVI und Bundesumweltministerium (BMUB) hervor, der in diesen Tagen den Verbänden zuging.

Schon in diesem Jahr müssen mindestens 80 Prozent ihrer Flotte den europäischen CO2-Grenzwert von 95g/km erfüllen, der sonst erst für Neufahrzeuge ab 2020 gilt. 2017 steigt der Anteil auf 90 Prozent, 2018 auf 100 Prozent. Zugelassen sind nur Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge.

Restriktiv ist das Gesetz auch bezüglich der Geschäftsmodelle: Indirekt ausgeschlossen werden genossenschaftliche und nachbarschaftliche Konzepte, weil die Zahl der Fahrer zahlenmäßig unbestimmt sein muss.

Als mögliche Bevorrechtigungen – über deren tatsächliche Gewährung dann aber die Kommunen entscheiden müssen – werden nur die Ausweisung von reservierten Stellflächen und eine Bevorzugung bei den Parkgebühren genannt. Einzelheiten sollen per Verordnung geregelt werden. Ein Recht zur Mitbenutzung von Busspuren wie im Elektromobilitätsgesetz ist nicht vorgesehen. Privilegierte Carsharing-Fahrzeuge müssen rechts oben in der Windschutzscheibe mit einem Aufkleber gekennzeichnet werden, dessen Ausgestaltung in einer Verordnung geregelt wird.

Sollen Carsharing-Stationen an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen errichtet werden, will der Bund vorschreiben, dass das Unternehmen in einem transparenten Auswahlverfahren ermittelt wird. Die Laufzeit des Vertrages soll maximal fünf Jahre betragen. In ähnlicher Weise haben schon viele Städte – darunter Berlin – diejenigen Bike-Sharing-Anbieter ausgewählt, die auf öffentlichem Grund Stationen einrichten dürfen.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten; die zugehörigen Verordnungen sollen aber schon vorher erlassen werden können. (roe)

Große Unterschiede beim Investitionshochlauf

Danach stieg der Auftragseingang im Straßenbau bundesweit im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2015 um 21 Prozent. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sieht als Ursache für diesen rapiden Zuwachs vor allem den Investitionshochlauf für die Bundesfernstraßen an. In der Abgrenzung des Statistischen Bundesamtes umfasst „Straßenbau“ nur die Fahrbahnen, nicht aber Ingenieurbauten wie zum Beispiel Brücken und Tunnel.

Baden-Württemberg fällt zurück

Nach Ländern betrachtet ergeben sich massive Unterschiede. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnet Berlin mit 40 Prozent. Unter den Flächenstaaten liegen Niedersachsen und Sachsen mit jeweils gut 38 Prozent Plus vorne, gefolgt von Hessen (+33 Prozent) sowie Bayern und Thüringen (jeweils +29 Prozent). Schlusslichter unter den Flächenstaaten sind das Saarland (minus 14 Prozent) und Baden-Württemberg (-2 Prozent).

Auftragseingang-Strassenbau-Laender-prozentual

Stetiges Investitionswachstum noch Mangelware

Im Mehrjahresvergleich ist auffällig, dass es nur wenige Länder mit einer kontinuierlichen Investitionslinie gibt. Diese wird von der Bauwirtschaft gewünscht, damit die Unternehmen verlässlich die eigenen Kapazitäten planen können. In dieser Frage fällt das sonst viel gescholtene Schleswig-Holstein auf. Hier wirkt sich möglicherweise aus, dass die Landesstraßenbauverwaltung nicht nur für Bundesfernstraßen und Landesstraßen zuständig ist, sondern auch für einen beträchtlichen Teil der Kreisstraßen.

Auftragseingang-Strassenbau-Laender

Beim Umsatzwachstum liegt Schleswig-Holstein vorne

Unabhängig vom Auftragseingang ist der Umsatz im Straßenbau zu beobachten. Hier liegt Schleswig-Holstein mit 25 Prozent Plus im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum an der Spitze, gefolgt von Bayern mit 24 Prozent. Schlusslicht ist Brandenburg mit einem Minus von knapp 6 Prozent, Vorletzter ist Sachsen-Anhalt mit minus 4 Prozent. Der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg warnte daher davor, das subjektiv wahrgenommene Baugeschehen auf den Straßen zum Maßstab zu machen: „Gerade die Klein- und Kleinstreparaturen führen immer wieder zu dem falschen Eindruck einer deutlichen Zunahme in diesem Bereich“, erläuterte Hauptgeschäftsführer Axel Wunschel. (roe)

Aufgefischt 25.8.2016

Das bremische Landesparlament hat am Mittwoch Verkehrssenator Joachim Lohse beauftragt, beim Bund darauf hinzuwirken, dass im BVWP 2030 die B6n in den WB* herunter- und der A1-Ausbau in den VB hochgestuft werden. Außerdem soll die B6n nur in der Tunnelvariante verwirklicht werden. Dagegen stimmten CDU und Alfa. Das berichtet der Weser-Kurier.

Der Ravensburger Landrat wünscht laut Schwäbischer Zeitung einen „Tempobonus“ für (leise) Elektroautos dort, wo aus Lärmschutzgründen Tempo 30 statt Tempo 50 verordnet ist, stößt mit dieser Idee aber auf vehementen Widerspruch.

Zuguterletzt: Während in Deutschland gerade viel über alternative Bedienformen im ÖPNV nachgedacht wird, verbannt Moskau laut dem Branchendienst Ostexperte die privaten „Marschrutka“-Kleinbusse und unterwirft das Geschäft einem strikten Konzessionsregime.

Fahrlehrerausbildung wird neu justiert

Ziel sei es, die wirtschaftliche Situation der Fahrschulen zu verbessern und den Nachwuchsmangel zu bekämpfen.

So müssen angehende Fahrlehrer, die nur Pkw-Fahrer ausbilden wollen (Klasse BE), nicht mehr über einen Motorrad- und einen Lkw-Führerschein verfügen (Klasse A bzw. C/CE). „Der erwartete Nutzen – die Kenntnis einer anderen Fahrzeugperspektive – rechtfertigt diese Zugangsbeschränkung nicht“, heißt es dazu in der Begründung. Die Fahrlehrer müssen aber trotzdem alle fünf Jahre die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen analog den Vorschriften für die Klasse C nachweisen. Im gleichen Rhythmus müssen sie ein Führungszeugnis vorlegen. Andere Melde- und Berichtspflichten werden aber deutlich abgespeckt. Das Mindestalter wird von 22 Jahren auf 21 Jahre gesenkt.

Angehende Fahrlehrer müssen künftig auch nicht mehr ihre Fahrpraxis nachweisen – was in der Realität oft problematisch war – sondern nur mindestens drei Jahre Vorbesitz des Führerscheins für die Klasse B und jeweils zwei Jahre für die Klassen A und CE/DE.

Deutlich ausgeweitet wird die Ausbildungsdauer. Sie beträgt für die als Einstieg angesehene Ausbildung zum Pkw-Fahrlehrer zwölf statt bisher acht Monate Ganztagsunterricht. Eine berufsbegleitende Ausbildung („Abendschule“) ist nicht zulässig. Die zwölf Monate gliedern sich in siebeneinhalb Monate Unterricht an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate Praktika an einer Ausbildungsfahrschule. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Praktika Teil der Ausbildung sind und nicht dem Mindestlohngesetz unterliegen.

Für Klasse A-Fahrlehrer verlängert sich die Ausbildung um einen Monat, für Lkw- und Bus-Fahrlehrer um zwei Monate. Die Fahrlehrerlaubnis wird frühestens nach acht Monaten Ausbildung wie bisher zunächst befristet für zwei Jahre erteilt, der Inhaber einer solchen Erlaubnis heißt künftig aber „Fahrlehreranwärter“.

Geändert werden auch die Vorschriften für Fahrschulen. Die Gründung von Gemeinschaftsfahrschulen, Kooperationen und Zweigstellen wird erleichtert. Damit soll es Kleinstbetrieben zum Beispiel ermöglicht werden, ein breiteres Spektrum an Leistungen anzubieten, ohne selbst über alle jeweiligen Erlaubnisse verfügen zu müssen. (roe)

Hessen will Kommunen für E-Autos begeistern

Ressortchef Tarek Al-Wazir kündigte am Dienstag an, in diesem Jahr von der Industrie kostenlos bereitgestellte Elektroautos für einen zweiwöchigen Praxistest an Kommunen zu vermitteln. Nach sein Angaben wurden 52 Kommunen unter 170 Bewerbern ausgewählt und werden jeweils ein Fahrzeug erhalten.

Das Projekt „eKommunal“ knüpft an das analog aufgebaute Projekt „eFlotte“ für Unternehmen an, das auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt lief. In Hessen nahmen daran im Sommer 2015 60 Firmen teil. „Natürlich ist nicht jeder von ihnen gleich danach ins Autohaus gelaufen, um sich ein  neues E-Auto zu kaufen“, erläuterte Al-Wazir. „Aber 60 Prozent sagten nach der Testphase, dass bei der nächsten Flottenmodernisierung ein Elektrofahrzeug für sie in Frage komme.“

Erprobt werden soll laut Angaben eines Ministeriumssprechers auch die Verknüpfung des kommunalen Fahrzeugbedarfs mit Carsharing. In Mörfelden-Walldorf und Friedrichsdorf sollen Elektrofahrzeuge werktags tagsüber von den Kommunen genutzt werden, abends und am Wochenende stehen sie für öffentliches Carsharing zur Verfügung. (roe)

Externer Link: Projekt-Website eFlotte

Aufgefischt 24.8.2016

Für den Wiederaufbau der durch einen Schiffsunfall schwer beschädigten „Friesenbrücke“ über die Ems bei Weener laufe es auf eine kleine Lösung hinaus, bei der nur das beschädigte Brückensegment ersetzt wird. Das sagte Verkehrsstaatsekretär Enak Ferlemann laut Neuer Osnabrücker Zeitung. Die Entscheidung solle am 10. Oktober fallen.

Der erst vor 17 Jahren in Betrieb genommene Engelbergtunnel im Zuge der A81 muss ab 2018 grundhaft saniert werden, weil das Gestein die Tunnelwände deformiert. Das berichtet die Ludwigsburger Kreiszeitung. Die jährlichen Betriebskosten für den 2,5km langen Tunnel mit seinen zwei Röhren betragen übrigens 750.000 EUR.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer fordert laut Husumer Nachrichten die DB auf, den „Sylt-Shuttle Plus“ abzuschaffen, der praktisch fahrgastfrei als Anhang an die DB-Autozüge zwischen Westerland und Niebüll verkehrt und durch hohen Rangieraufwand den vom Land bestellten SPNV behindert. Wettbewerber unterstellen der DB, den Sylt-Shuttle Plus nur eingeführt zu haben, um für ihre Autozüge Vorrang bei der Trassenzuteilung gegenüber dem Konkurrenten RDC zu erlangen. (roe)

Vier Länder müssen bis 2021 beim SPNV auf die Bremse treten

Danach gehen die Mittel für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 2021 zunächst zurück, bevor sie wieder langsam steigen. Im Falle von MV und Sachsen-Anhalt wird aber selbst bis zum Laufzeitende 2031 nominal nicht mehr das Ausgangsniveau von 2016 erreicht.

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In Branchenkreisen wird das allerdings als logische Konsequenz aus der Grundkonzeption des „Kieler Schlüssels“ angesehen, der ein Umsteuern von Mitteln von den Ost- zu den Westländern zum Ziel hat. Durch das relative langsame Absinken seien allerdings keine SPNV-Abbestellungen in laufenden Verträgen nötig, wird betont.

Der im Oktober 2014 von den Länderverkehrsministern vereinbarte Verteilungsschlüssel basierte allerdings auf der Annahme von 8,5 Mrd. EUR/Jahr und einer jährlichen Dynamisierung von mehr als 2 Prozent. Ziel war, dass jedes Land trotz Umschichtung jedes Jahr mindestens 1,25 Prozent zugewinnt. Tatsächlich hat der Bund aber im September 2015 nur 8 Mrd. EUR und eine Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zugesagt.

Um die Einbußen der Ostländer wenigsten auf das Maß zu begrenzen, das bei 8,5 Mrd. EUR Grundausstattung unvermeidlich gewesen wäre, hat der Bund im Juni 2016 noch einen „Nachschlag“ von 200 Mio. EUR gewährt.

Geplante Verordnung zu Regionalisierungsmitteln ist obsolet

Die Gesetzesnovelle, die wegen der Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 200 Mio. EUR nötig geworden ist, ersetzt damit zugleich die eigentlich geplante Verordnung zur Verteilung der Mittel auf die Länder.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, wird der im September 2015 vom Bund zugesagte „Sockel“ von 8 Mrd. EUR nach dem Kieler Schlüssel verteilt. Die im Juni 2016 zusätzlich zugesagten 200 Mio. EUR kommen über einen gesonderten Verteilungsschlüssel ausschließlich den ostdeutschen Bundesländern, Berlin und dem Saarland zugute.

Beide Grundbeträge – 8 Mrd. EUR und 200 Mio. EUR – werden ab 2017 über die gesamte Laufzeit bis 2031 mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert. (roe)