Danach gehen die Mittel für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 2021 zunächst zurück, bevor sie wieder langsam steigen. Im Falle von MV und Sachsen-Anhalt wird aber selbst bis zum Laufzeitende 2031 nominal nicht mehr das Ausgangsniveau von 2016 erreicht.

In Branchenkreisen wird das allerdings als logische Konsequenz aus der Grundkonzeption des „Kieler Schlüssels“ angesehen, der ein Umsteuern von Mitteln von den Ost- zu den Westländern zum Ziel hat. Durch das relative langsame Absinken seien allerdings keine SPNV-Abbestellungen in laufenden Verträgen nötig, wird betont.
Der im Oktober 2014 von den Länderverkehrsministern vereinbarte Verteilungsschlüssel basierte allerdings auf der Annahme von 8,5 Mrd. EUR/Jahr und einer jährlichen Dynamisierung von mehr als 2 Prozent. Ziel war, dass jedes Land trotz Umschichtung jedes Jahr mindestens 1,25 Prozent zugewinnt. Tatsächlich hat der Bund aber im September 2015 nur 8 Mrd. EUR und eine Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zugesagt.
Um die Einbußen der Ostländer wenigsten auf das Maß zu begrenzen, das bei 8,5 Mrd. EUR Grundausstattung unvermeidlich gewesen wäre, hat der Bund im Juni 2016 noch einen „Nachschlag“ von 200 Mio. EUR gewährt.
Geplante Verordnung zu Regionalisierungsmitteln ist obsolet
Die Gesetzesnovelle, die wegen der Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 200 Mio. EUR nötig geworden ist, ersetzt damit zugleich die eigentlich geplante Verordnung zur Verteilung der Mittel auf die Länder.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, wird der im September 2015 vom Bund zugesagte „Sockel“ von 8 Mrd. EUR nach dem Kieler Schlüssel verteilt. Die im Juni 2016 zusätzlich zugesagten 200 Mio. EUR kommen über einen gesonderten Verteilungsschlüssel ausschließlich den ostdeutschen Bundesländern, Berlin und dem Saarland zugute.
Beide Grundbeträge – 8 Mrd. EUR und 200 Mio. EUR – werden ab 2017 über die gesamte Laufzeit bis 2031 mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert. (roe)