Schmale Behelfsfahrstreifen doch sicherer?

Diesen Schluss legt eine neue Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nahe. Danach reduzieren die Fahrer bei schmalen linken Fahrstreifen ihre Durchschnittsgeschwindigkeit und wechseln weniger häufig die Spur. Lediglich die Zeit, in der die Fahrer zu dicht auffuhren, nahm zu. Die Fahrer wünschten sich aber mehrheitlich breite linke Fahrstreifen.

Verbesserungsbedarf sahen die Fahrer bei Fahrbahnverschwenkungen, Überleitungen und Behelfsanschlussstellen. Dieser Befund wird laut BASt von den Unfalldaten gestützt. Sie äußerten außerdem den Wunsch nach kurzen Baustellenlängen, was jedoch wieder mehr Fahrbahnverschwenkungen zur Folge hat. „Es bedarf daher, einer genauen Abwägung zwischen Fahrerwünschen, praktischen Überlegungen und vor allem den zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.“

Für die Studie wurden Fahrer auf Rastplätzen hinter Baustellen und online befragt. Abschließend wurden in einer Fahrsimulatorstudie potenziellen Einflussfaktoren auf Fahrverhalten und Akzeptanz von Baustellen untersucht.

Hintergrund der Studie war, dass sich mehr als 6 Prozent der schweren Autobahnunfälle im Bereich von Baustellen ereignen. Wenn in Zukunft die Zahl der Baustellen weiter steigt, ist eine Erhöhung der Unfallzahlen zu befürchten.

Externer Link: Psychologische Wirkung von Arbeitsstellen

„Versteinerungsklausel“ für GVFG hat Rückhalt in der Politik

Wie am Donnerstag aus Länderkreisen zu hören war, ist die Befristung der „Versteinerungsklausel“ (siehe hier) für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm bis 2025 schon ein Zugeständnis des Bundes. Ursprünglich habe der Bund in den Gesprächen mit den Ländern im Dezember 2016 eine Festschreibung bis 2030 gefordert.

Die Weiterführung des GVFG-Bundesprogramms ist Teil der geplanten Grundgesetznovelle, die am Freitag im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt wird. Finanz- und Verkehrsausschuss der Länderkammer empfehlen für die Stellungnahme lediglich, für die Zeit ab 2025 festzulegen, dass einfachgesetzliche Änderungen des GVFG-Bundesprogramms nur mit Zustimmung des Bundesrates zulässig sind. (roe)

Aufgefischt 9.2.2017

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die sogenannte Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung wieder für alle Autos verpflichtend machen, berichtet die Verkehrsbrief-Schwesterpublikation Kfz-Betrieb vom Jahresempfang der bayerischen Kfz-Innung. Sie ist aktuell nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 2006 verpflichtend, bei neueren Fahrzeugen wird nur die Onboard-Diagnose (OBD) elektronisch ausgelesen.

Das BMVI und das französische Verkehrsministerium haben die Einrichtung eines grenzüberschreitenden digitalen Testfeldes vereinbart, teilt das BMVI mit. Es soll von Merzig im Saarland bis Metz reichen. Erste Anwendungen sollen noch im diesem Quartal starten.

DB Cargo und die von der Bahngewerkschaft EVG dominierten Betriebsräte haben sich öffentlich über das Sanierungskonzept für die defizitäre Güterbahn zerstritten. DB und EVG weisen sich gegenseitig die Schuld zu.

Niedersachsen erwägt laut einem Bericht von dpa – unter anderem hier – die Gründung einer Landeseisenbahninfrastrukturgesellschaft, in die auch das 2006 verkaufte Netz der ehemals landeseigenen OHE einfließen könnte.

Die EU-Kommission hat einen Förderaufruf für Infrastruktur- und Digitialisierungsprojekte veröffentlicht, bei dem Mittel aus der Connecting Europe Facility (CEF) mit Mitteln Privater oder des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) kombiniert werden können. (roe)

BMVI will nach Lösungen für Citylogistik suchen lassen

Ziel ist, eine Art Rezeptbuch mit Best-Practise-Lösungen für Regionen und Städte zu entwickeln, wie aus der Ausschreibung hervorgeht. Hintergrund ist, dass von einstmals bundesweit 46 Citylogistik-Projekten die meisten inzwischen eingestellt worden sind.

Die Gutachter sollen nach einer Bestandsaufnahme des gewerblichen Lieferverkehrs zunächst eine Trendentwicklung für die nächsten zehn Jahre ableiten. In vertiefenden Szenariountersuchungen sollen auch externe Faktoren wie Einschränkung von Haltemöglichkeiten, Ladenöffnungszeiten und verringerte Lagerhaltung im Einzelhandel beleuchtet werden. Untersucht werden sollen auch mögliche Einsparungen von Pkw-Verkehren sowie Potenziale für den Umweltschutz, zum Beispiel vermeidbare CO2-Emissionen, Stickoxide, Feinstaub oder Lärmbelastungen. Die Möglichkeiten alternativer Antriebe sind ebenfalls Teil des Arbeitsprogramms.

Die Dauer der Untersuchung veranschlagt das BMVI mit zwei Jahren. Sie war im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik bereits für 2016 angekündigt. (roe)

Aufgefischt 8.2.2017

Die Gemeinden im Großraum Rosenheim lehnen eine Anbindung des von der DB geplanten „Ostkorridors“ von der Küste über Regensburg Richtung Österreich an die Brennerzulaufstrecke ab. Nur die Strecke München-Kufstein solle ausgebaut werden, fordern sie laut Süddeutscher-Zeitung.

Der Flughafenverband ADV fordert laut eigener Mitteilung von der Politik, Kapazitätserweiterungen an großen Standorten und liberale Verkehrsrechte für ausländische Airlines zu ermöglichen, sowie die Luftverkehrsteuer abzuschaffen und die Luftsicherheitsgebühren zu senken. Hintergrund sind die Jahreszahlen der deutschen Flughäfen für 2016. Danach ist das Wachstum des Flughafenstandorts Deutschland erneut hinter dem der europäischen Nachbarn zurückgeblieben.

Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir kündigt im Gespräch mit der Frankfurter Neuen Presse an, 600 Mio. EUR in den Ausbau von Autobahnkreuzen im Großraum Frankfurt zu investieren. Wirklich überraschend ist es aber nicht, da diese Vorhaben im BVWP 2030 als „vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) gelistet sind.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba und die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald glauben an eine Inbetriebnahme des Flughafens BER im Jahr 2018. Das berichtet der Tagesspiegel von der Aufsichtsratssitzung am Dienstag. (roe)

Brandenburg stellt Weichen für Mobilität 2030

Im sogenannten „grünen Netz“ der weniger verkehrswichtigen Landesstraßen will die Landesregierung nur noch die Befahrbarkeit sichern. Das sieht die am Dienstag vom Kabinett verabschiedete Mobilitätsstrategie 2030 vor. Im Entwurf für die Online-Beteiligung der Bürger aus dem Sommer 2016 war noch als Ziel ausgegeben worden, den Zustand von 2011 zu halten (siehe auch hier). Derzeit sind 46 Prozent des Grundnetzes in schlechtem Zustand.

Die Ziele für das Grundnetz (Zustand 2014) und das hochwertige „blaue Netz“ (Zustand 2012) bleiben unverändert. Einzelheiten sollen in einer „Gesamtstrategie Straße“ niedergelegt werden.

Die Regierung räumt unumwunden ein, dass das Auto aus dem Mobilitätsalltag nicht wegzudenken sein wird. Der Anteil des Umweltverbundes am Modal Split im Personenverkehr soll bis 2030 von aktuell 47 auf dann 50 Prozent steigen.

VBB soll stärkere Rolle spielen

Vergleichsweise vage fallen die Aussagen zu Entwicklungen wie dem automatisierten/autonomen Fahren, Carsharing/Mitfahrsystemen (Uber) und der Verknüpfung der Verkehrsträger aus. Dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wird die Rolle als digitaler Verkehrsdienstleister zugewiesen.

Brandenburg ist wie kaum ein anderes Bundesland von einer unterschiedlichen Entwicklung der Landesteile betroffen: Während im Berliner Umland – rund 10 Prozent der Fläche – bis 2030 die Bevölkerung gegenüber 2013 um gut 6 Prozent zunehmen wird, nimmt sie im Rest des Landes um rund 22 Prozent ab. (roe)

Externer Link: Mobilitätsstrategie 2030

Bürokratieentlastung auf Kosten des Bundes?

Das geht aus den Empfehlungen der Ausschüsse für den ersten Durchgang des Schienenlärmschutzgesetzes an diesem Freitag im Bundesrat hervor.

Nach Wunsch des Bundesrats-Verkehrsausschusses soll das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Durchführung und Überwachung des Gesetzes auf allen Schienenwegen zuständig sein, die seiner Aufsicht unterstehen, nicht nur auf den Schienenwegen des Bundes. Begründet wird das damit, dass ein Großteil der NE-Schienenwege unter Sicherheitsaspekten künftig ohnehin der Aufsicht des EBA unterstehen wird und eine Zweiteilung der Aufsicht auf EBA und Landesbehörde in diesen Fällen unzweckmäßig wäre.

Noch deutlicher wird die Absicht der Länder in der Folgeänderung (§10): Während das EBA mindestens einmal pro Quartal anhand von Fahrplanunterlagen und Wagenlisten stichprobenartig prüfen muss, ob das Verbot lauter Wagen eingehalten wurde oder hilfsweise die Züge verlangsamt wurden, wollen die Länder für ihre Behörden überhaupt kein Prüfintervall vorschreiben. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Fall immerhin eine jährliche Prüfung vor. Die Länder begründen ihre Wunsch damit, dass es sowieso keine NE-Schienenwege gibt, auf denen so schnell gefahren wird, dass laute Güterzüge den maximal zulässigen Lärmpegel für einen „leisen“ Güterzug überschreiten.

Der Umweltausschuss empfiehlt darüber hinaus, die Ergebnisse der Prüfungen jährlich zu veröffentlichen, um so Transparenz gegenüber dem Bürger zu schaffen. (roe)

Externer Link: Ausschussempfehlungen zum Schienenlärmschutzgesetz

Grünes Licht für Bundesstraßenmaut

Der Bundesrat wird die entsprechende Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes am Freitag voraussichtlich passieren lassen, nachdem der Bundestag die Wünsche der Länderkammer aus dem ersten Durchgang weitgehend umgesetzt hat.

So wird es möglich sein, die Mautpflicht auf Straßen nach Landesrecht nicht nur zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder Verkehrssicherheitsgründen auszuweiten, sondern auch, wenn dies „wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist“.

Außerdem werden landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer Geschwindigkeit bis 40km/h von der Mautpflicht befreit.

Die Bundesstraßenmaut soll laut Gesetz am 1. Juli 2018 in Betrieb gehen. Das BMVI kann den Termin aber noch per Verordnung verschieben, falls technische oder rechtliche Fragen dem Mautstart entgegenstehen. (roe)