Bürokratieentlastung auf Kosten des Bundes?

Das geht aus den Empfehlungen der Ausschüsse für den ersten Durchgang des Schienenlärmschutzgesetzes an diesem Freitag im Bundesrat hervor.

Nach Wunsch des Bundesrats-Verkehrsausschusses soll das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Durchführung und Überwachung des Gesetzes auf allen Schienenwegen zuständig sein, die seiner Aufsicht unterstehen, nicht nur auf den Schienenwegen des Bundes. Begründet wird das damit, dass ein Großteil der NE-Schienenwege unter Sicherheitsaspekten künftig ohnehin der Aufsicht des EBA unterstehen wird und eine Zweiteilung der Aufsicht auf EBA und Landesbehörde in diesen Fällen unzweckmäßig wäre.

Noch deutlicher wird die Absicht der Länder in der Folgeänderung (§10): Während das EBA mindestens einmal pro Quartal anhand von Fahrplanunterlagen und Wagenlisten stichprobenartig prüfen muss, ob das Verbot lauter Wagen eingehalten wurde oder hilfsweise die Züge verlangsamt wurden, wollen die Länder für ihre Behörden überhaupt kein Prüfintervall vorschreiben. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Fall immerhin eine jährliche Prüfung vor. Die Länder begründen ihre Wunsch damit, dass es sowieso keine NE-Schienenwege gibt, auf denen so schnell gefahren wird, dass laute Güterzüge den maximal zulässigen Lärmpegel für einen „leisen“ Güterzug überschreiten.

Der Umweltausschuss empfiehlt darüber hinaus, die Ergebnisse der Prüfungen jährlich zu veröffentlichen, um so Transparenz gegenüber dem Bürger zu schaffen. (roe)

Externer Link: Ausschussempfehlungen zum Schienenlärmschutzgesetz

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