„Versteinerungsklausel“ für GVFG hat Rückhalt in der Politik

Wie am Donnerstag aus Länderkreisen zu hören war, ist die Befristung der „Versteinerungsklausel“ (siehe hier) für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm bis 2025 schon ein Zugeständnis des Bundes. Ursprünglich habe der Bund in den Gesprächen mit den Ländern im Dezember 2016 eine Festschreibung bis 2030 gefordert.

Die Weiterführung des GVFG-Bundesprogramms ist Teil der geplanten Grundgesetznovelle, die am Freitag im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt wird. Finanz- und Verkehrsausschuss der Länderkammer empfehlen für die Stellungnahme lediglich, für die Zeit ab 2025 festzulegen, dass einfachgesetzliche Änderungen des GVFG-Bundesprogramms nur mit Zustimmung des Bundesrates zulässig sind. (roe)

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