- Streit mit Brüssel ausgeklammert
- Wenig Greifbares zur Seeleute-Ausbildung
- Digitalisierung der Flaggenstaatsverwaltung
Das BMVI hat den Mittelansatz für das Seehafenhinterlandprogramm II (SHHV II) stillschweigend um mehr als ein Viertel reduziert.
Statt zuletzt 400 Mio EUR sind jetzt nur noch 270 Mio. EUR vorgesehen, geht aus dem am Mittwoch vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Bericht zur maritimen Wirtschaft hervor. Hintergrund ist dem Vernehmen nach, dass die Deutsche Bahn nicht genügend baureife Projekte hat, die die bis zum Auslaufen des Programms umgesetzt werden können.
Die erste Tranche des SHHV II (siehe hier) enthält laut BMVI Projekte für 130 Mio. EUR, die zweite Tranche für 124 Mio. EUR (siehe hier), zusammen also 254 Mio. EUR. Das BMVI hatte das SHHV II 2014 mit 300 Mio. EUR angekündigt, 2015 aber auf 350 bzw. 400 Mio. EUR aufgestockt (siehe hier). Anders als das erste Seehafenhinterlandprogramm wird das zweite Programm im Haushalt nicht als eigener Titel ausgewiesen, sondern aus dem allgemeinen Investitionshaushalt für Neu- und Ausbau der Schienenwege sowie aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) finanziert.
Streit mit Brüssel ausgeklammert
In dem insgesamt über weite Strecken sehr vage gehaltenen Bericht wird der aktuelle Streit mit der EU-Kommission über ein neues Beihilferecht für die Seehäfen überraschenderweise komplett ausgeklammert. „Europäische Hafenpolitik ist nur dann erfolgreich, wenn Spielräume für die Entwicklung der Häfen nach nationalen Strategien erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen nicht eingeschränkt werden“, heißt es höchst indirekt.
Die Seehäfen fürchten, dass die EU-Kommission durch die Hintertür der noch offenen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) versucht, eine sehr weitgehende Interpretation von „Beihilfen“ durchzusetzen. Damit könnte zum Beispiel der staatlich finanzierte Ausbau von Hinterlandanbindungen unter eine Genehmigungspflicht der EU fallen.
Wenig Greifbares zur Seeleute-Ausbildung
Ebenfalls vage bleiben die Aussagen zur Ausbildungsförderung für Seeleute. „Durch die Ausbildungsplatzförderung des Bundes erfolgen viele positive Impulse für die maritime Ausbildung.“ Inwieweit sich die seit Herbst 2015 erhöhte Ausbildungsplatzförderung in den Azubi-Zahlen niederschlägt, lässt der Bericht offen. Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wird nicht einmal erwähnt.
Digitalisierung der Flaggenstaatsverwaltung
Immerhin nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht, „bis 2018“ elektronische Anträge für Einflaggung, Ausflaggung, Haftungsbescheinigungen und Befähigungsnachweise Datenmasken auf www.deutsche-flagge.de zu ermöglichen. Ebenso will er noch in dieser Legislaturperiode die Schiffssicherheitsverordnung novellieren. Kernpunkte der Änderung sind die technischen Anforderungen an Schiffe unter deutscher Flagge, die nicht internationalen Regelungen unterliegen. Dadurch würden alle nationalen technischen Anforderungen erstmals an einer Stelle zusammengefasst und Regelungslücken geschlossen. (roe)
Externer Link: Fünfter Bericht zur Maritimen Wirtschaft