Grünes Licht für Bundesstraßenmaut

Der Bundesrat wird die entsprechende Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes am Freitag voraussichtlich passieren lassen, nachdem der Bundestag die Wünsche der Länderkammer aus dem ersten Durchgang weitgehend umgesetzt hat.

So wird es möglich sein, die Mautpflicht auf Straßen nach Landesrecht nicht nur zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder Verkehrssicherheitsgründen auszuweiten, sondern auch, wenn dies „wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist“.

Außerdem werden landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer Geschwindigkeit bis 40km/h von der Mautpflicht befreit.

Die Bundesstraßenmaut soll laut Gesetz am 1. Juli 2018 in Betrieb gehen. Das BMVI kann den Termin aber noch per Verordnung verschieben, falls technische oder rechtliche Fragen dem Mautstart entgegenstehen. (roe)

Schreibe einen Kommentar