Droht der Pkw-Maut der Vermittlungsausschuss?

Das legen die Ergebnisse der Abstimmungen im Verkehrsausschuss der Länderkammer nahe, die dem Verkehrsbrief vorliegen.Das Gesetzespaket zur „Infrastrukturabgabe“ wird am 10. März im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt. Sollte die Stimmungslage der Verkehrspolitiker eine Mehrheit in den Staatskanzleien finden und bis nach der dritten Lesung im Bundestag andauern, droht eine Verweisung an den Vermittlungsausschuss. Das könnte im Extremfall zu Folge haben, dass das Gesetzesvorhaben wegen des Endes der Legislaturperiode der „Diskontinuität“ unterfällt und neu eingebracht werden müsste.

Die Verkehrspolitiker machen vor allem grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben geltend, namentlich hohe Einführungskosten und Zweifel an der Einnahmerechnung. Mit großer Mehrheit wird die Beeinträchtigung des kleinen Grenzverkehrs bemängelt. Kritik an einer mangelnden verkehrlichen Lenkungswirkung der Vignette und Zweifel an der Europarechtskonformität finden hingegen nur eine knappe Mehrheit. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Länder ist mit Ausnahme Bayerns allerdings nicht besonders konsistent. (roe)

BMVI ist Vertragsverletzungs-Meister

Von 100 Verfahren gegen Deutschland (Stand 2. Februar 2017) entfallen 24 auf den Geschäftsbereich des BMVI, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Tressel hervorgeht. Dicht auf den Fersen ist das Bundesumweltministerium (19 Verfahren). Die wenigsten Verfahren entfallen auf das Bundesgesundheitsministerium (4).

Wie aus einer beigefügten unvollständigen Übersicht hervorgeht, hat das BMVI aber nicht alle Verfahren selbst verschuldet. Zum Beispiel steht bei der EU-Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Landungsrückstände die Umsetzung durch einige Bundesländer noch aus. (roe)

2016 erstmals wieder weniger Verkehrstote als im Vorjahr

Laut Statistischem Bundesamt starben im vergangenen Jahr im Straßenverkehr 3214 Menschen, 7,9 Prozent weniger als 2015 und knapp 3,7 Prozent weniger als im Jahr 2013, dem letzten Jahr mit einem Rückgang. Die Trendlinie, die zum Erreichen des politisches Ziels „40 Prozent weniger Verkehrstote von 2011 bis 2020“ führt, rückt damit wieder in greifbare Nähe.

Verkehrstote 2011-16

Die Zahl der Verletzten stieg 2016 allerdings um 0,8 Prozent auf rund 396.700. Damit setzte sich die Entwicklung von 2014 und 2015 fort. Der Tiefstand der Verletzten war 2013 mit 374.000 erreicht worden.

Einen auffälligen Rückgang verzeichnete Brandenburg, wo gut 32 Prozent weniger Menschen als im Vorjahr starben. Zuwächse gab es in Berlin und Hamburg – allerdings auf niedriger Basis – sowie im Saarland und Schleswig-Holstein.

Deutlich weniger tote Motorradfahrer

Vom gesamten Rückgang der Getöten um 186 Personen im Zeitraum Januar bis November (für Dezember fehlt die Aufschlüsselung noch) entfiel der Löwenanteil auf Benutzer von Motorrädern und Motorrollern (minus 98). Die Zahl der getöteten Pkw-Insassen ging um 45 zurück, die der Fußgänger um 32. Auf Fahrrädern kamen hingegen 15 Menschen mehr zu Tode.

Bezogen auf die Einwohnerzahl war das Risiko im Straßenverkehr zu sterben in Sachsen-Anhalt mit 59 Todesopfern und in Mecklenburg-Vorpommern mit 55 Todesopfern je 1 Mio. Einwohner am höchsten. Weit unter dem Bundesdurchschnitt von 39 Getöteten je 1 Mio. Einwohner liegen nach wie vor die Stadtstaaten (16 bis 19 Tote je 1 Mio. Einwohner), aber auch Nordrhein-Westfalen mit 29 Getöteten je 1 Mio. Einwohner.

DVR warnt vor einem Nachlassen der Anstrengungen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßte den Rückgang bei den Verkehrstoten. „7,1 Prozent weniger im Straßenverkehr Getötete weisen in die richtige Richtung“, sagte Geschäftsführerin Ute Hammer. „Für die Bewertung von Trends bei den verschiedenen Verkehrsteilnahmearten und -gruppen ist es aber sinnvoll, die Entwicklung über einen etwas längeren Zeitraum zu beobachten. Vor allem gilt: Auch 3214 Getötete sind eine nicht zu akzeptierende Zahl, hinter der großes menschliches Leid steckt.“

Sie wies darauf hin, dass die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle auf den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung gestiegen ist und auch die Zahl der Verletzten zugelegt hat. „Das zeigt, dass es keinen Anlass gibt, sich auf dem Rückgang der Getötetenzahlen auszuruhen. Wir dürfen in unseren Anstrengungen, Verkehrsunfälle zu verhüten, auf keinen Fall nachlassen.“ (roe)

Aufgefischt 24.2.2017

Unter Schirmherrschaft von Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle ist in München der CNG-Club gegründet worden, berichtet die Bayerische Staatszeitung. Der neue Verband will für den Einsatz von Druckerdgas als Autokraftstoff werben. Präsident ist Miklos Graf Dezasse, ehemaliger Leiter der Verkehrsabteilung des ADAC Südbayern.

Laut Auskunft des BMVI auf eine Anfrage der Grünen gibt es bundesweit 2900 öffentliche Standorte zum Laden von Elektroautos mit zusammen 6500 Ladepunkten („Steckdosen“) 230 davon sind Schnellladepunkte. Das berichtet die Rheinische Post.

Der Kreis Segeberg will laut Hamburger Abendblatt in der 9000-Einwohner-Gemeinde Wahlstedt fahrerlose Kleinbusse zwischen Ortsmitte und Bahnhof pendeln lassen. Eine Machbarkeitsstudie soll am 1. März vom Kreistag bewilligt werden. Der Fahrbetrieb könnte Ende 2018 starten. (roe)

Grüne wollen Merkel in die Zange nehmen

Konkret geht es zum Beispiel um die Frage, warum sie sich bei der finalen Abstimmung über den „Konformitätsfaktor“ Anfang 2016 für einen höheren Wert als 1,95 eingesetzt habe, auf den sich die Ressorts zuvor geeinigt hatte. Merkel wird am 8. März vernommen.

Zu klären sei auch, warum die Untersuchungskommission ausschließlich in der Zuständigkeit des BMVI angesiedelt worden sei. Zuguterletzt interessiere ihn, was der genaue Inhalt eines Gesprächs mit dem kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger im Jahr 2010 über „Stickoxide“ gewesen sei.

Grüne fordern klare Trennung von Aufgaben

Krischer forderte als Konsequenz aus den bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, die Regeln für die Typzulassung in Europa soweit zu vereinheitlichen, dass sich „Zulassungstourismus“ nicht mehr lohnt. Weiter sei eine konsequente Feldüberwachung von im Betrieb befindlichen Autos notwendig. Diese Feldüberwachung müsse aber bei einer anderen Behörde als dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angesiedelt werden, um so möglichen Interessenkonflikten aus dem Wege zu gehen. Die Grünen halten das Umweltbundesamt (UBA) für geeignet. Schließlich müsse die Aufklärung des Abgasskandals dem BMVI entzogen und an eine unabhängige Task-Force übertragen werden, in der auch Verbraucherschützer vertreten sein sollten.

Harms: Konformitätsfaktoren sind ein Unding

Die grüne Europa-Abgeordnete Rebecca Harms forderte, die „Konformitätsfaktoren“ möglichst schnell abzuschaffen. Die Grenzwerte für Euro 5 und Euro 6 seien 2007 festgelegt worden, die Autoindustrie habe genug Zeit gehabt, sich darauf einzustellen. Krischer ergänzte, die für den US-Markt hergestellten Fahrzeuge belegten, dass eine Einhaltung der Grenzwerte möglich sei. (roe)

Krach in BMVI-Initiative für schnellere Planung

Der Umweltverband BUND, der einziger Vertreter der Umweltseite in dem Gremium war, hat nach dessen Vorlage seinen Austritt erklärt. Er begründete den Schritt damit, dass ein Teil der Handlungsempfehlungen in die Rechte der Umweltverbände eingreifen würde. Der Verband befürchte, als Feigenblatt für ein Papier herangezogen zu werden, das er in zentralen Punkten nicht mittrage, heißt es in der Austrittserklärung an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

Das Innovationsforum, für das es laut Dobrindt „keine Denkverbote“ gibt, war Anfang Juli 2016 gestartet. Vertreten waren die Länderverkehrsministerium, Bauwirtschaft und mit Verkehrsinfrastruktur befasste Unternehmen und Verbände. Aus Verbandskreisen ist zu hören, dass der finale Bericht am 28. März vorgestellt werden soll.

Änderungen des EU-Umweltrechts gefordert

Im Entwurf des Abschlussberichts wird unter anderem gegen das Votum des BUND von der Mehrheit der Teilnehmer empfohlen,

  • die vom Europäischen Gerichtshof 2015 gekippte materielle Präklusion wieder einzuführen und dafür die EU-Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu ändern. Das hieße, dass erst nach Ablauf der Einwendungsfrist auf dem Klageweg vorgebrachte Umwelteinwendungen nicht berücksichtigt werden müssten. Notfalls müsse auch die sogenannte Aarhus-Konvention geändert werden.
  • das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot nicht als absolutes Verbot, sondern als Abwägungsbelang auszugestalten. Das Verschlechterungsverbot ist zum Beispiel die schwerste Hürde für eine Elb- und Weservertiefung;
  • nicht gefährdete Arten aus der EU-Vogelschutzrichtlinie herauszunehmen;
  • in der FFH-Richtlinie die Liste gefährdeter Tierarten zu aktualisieren und nicht mehr gefährdete Arten zu streichen sowie klarstellende Regelungen zum Bestandsschutz bestehender Anlagen aufzunehmen.
Neue Wege im Planfeststellungsrecht

Dem nationalen Gesetzgeber wird unter anderem empfohlen,

  • ein zweistufiges Planfeststellungsverfahren zu prüfen, bei dem im ersten Schritt wie im heutigen Raumordnungsverfahren unter frühzeitiger Bürgerbeteiligung eine Vorzugsvariante bestimmt wird, während der zweite Schritt dem heutigen Planfeststellungsverfahren entspricht. Vorteil wäre, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterverwendet werden könnten und das gesamte Verfahren in den Häden einer Behörde liegt;
  • zu prüfen, inwieweit bei Bedarfsplanvorhaben das Hinwegsetzen über früher festgesetzte Raumordnungsziele erleichtert werden kann;
  • zu prüfen, ob bei wichtigen Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs die Vorzugsvariante auf Grundlage einer geeigneten Strategischen Umweltprüfung durch Bundesgesetz festgelegt werden könnte. Damit die Möglichkeit der Gerichte eingeschränkt, bei beklagten Projekten auf Varianten zu verweisen;
  • die Linienbestimmung bei Bundesstraßen in Auftragsverwaltung fakultativ den Ländern zu überlassen;
  • für Verkehrsinfrastrukturprojekte analog zum Stromnetzausbau die Möglichkeit zu schaffen, einen einen Projektmanager zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten einzusetzen;
  • eine verbindliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Internet vorzuschreiben, um die Reichweite der Bürgerbeteiligung zu erhöhen;
  • klarer zu formulieren, bei welchen Projektkategorien die einfachere Plangenehmigung ausreicht und auf das aufwendige Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann (zum Beispiel bei Brücken-Ersatzneubauten);
  • das Eisenbahn-Bundesamt auch mit der Funktion der Anhörungsbehörde zu betrauen – so wie es beim Fernstraßen-Bundesamt vorgesehen ist.
Verkehrsinteressen besser ins Regierungshandeln einbringen

Als Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene empfiehlt das Gremium unter anderem:

  • im BMVI eine Stelle zu schaffen, die Interessen des Verkehrsbereichs systematisch innerhalb der Bundesregierung und auf europäischer Ebene einbringt.
  • in der Geschäftsordnung der Bundesregierung festzulegen, dass deutsche Positionen in internationalen und EU-Umweltrechtsfragen mit Relevanz für den Verkehrsbereich der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Ressorts bedürfen und auch Vertreter des Verkehrsbereichs zu entsprechenden Gremien und Konferenzen entsandt werden können;
  • eine Wissensplattform zum Umweltschutz einzurichten, die die Flut von Fachinformationen sammelt und systematisiert. Außerdem sollten Datenbanken für Kartier- und Artendaten aufgebaut werden;
  • Muster-Planfeststellungsbeschlüsse zu erstellen;
  • Checklisten für die einzelnen Planungsstufen aufzustellen, um so unnötige Fehler zu vermeiden;
  • den Genehmigungsbehörden feste Prüfkriterien für Planunterlagen an die Hand zu geben;
  • länderspezifische Sonderregelungen zu minimieren;
  • einen Sachverständigenrat für Streitfragen im Umweltbereich zu schaffen.

Darüber hinaus nimmt der Bericht auch zahlreiche Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte auf (siehe hier).

Aufgefischt 23.2.2017

Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace befürworten gut 60 Prozent aller Bürger Einfahrverbote für Dieselautos mit hohem Schadstoffausstoß im Realbetrieb in hochbelastete Stadtteile. Die Zustimmung ist über alle Einkommens- und Altersklassen sowie Regionen weitgehend stabil, 11 Prozent Unterschied gibt es aber zwischen Männern (55 Prozent) und Frauen (66 Prozent). In Niedersachsen ist die Zustimmung mit 53 Prozent am geringsten.

Die Bundesnetzagentur ermittelt laut Wirtschaftswoche gegen die DB, weil im Reformprogramm „Zukunft Bahn“ zwar Mitarbeiter der Verkehrs- und Infrastruktursparte zusammenarbeiten, die Wettbewerbsbahnen aber außen vor bleiben. Untersucht wird auch die Doppelrolle von Ronald Pofalla als Politik- und Infrastrukturvorstand.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat der Bundesrechnungshof kurz vor der Einführung des Lang-Lkw-Regelbetriebs in einem Schreiben an das BMVI dafür plädiert, zunächst den Feldversuch fortzusetzen. Das sei nötig, um zum Beispiel mögliche Auswirkungen auf die Infrastruktur bei einem höheren Lang-Lkw-Anteil zu untersuchen.

Der VDV hat laut Pressemitteilung beim Bundesumweltministerium für eine Entlastung von Elektrobussen bei Stromsteuer- und EEG-Umlage. Andernfalls sei der Umstieg wirtschaftlich nicht zu bewältigen. Eigene Hausaufgaben sieht der Verband bei der Standardisierung.

Polen will eine Allianz von ost- und südosteuropäischen EU-Ländern schmieden, um in Brüssel gegen Diskriminierung ihrer Lkw-Transportunternehmen durch westeuropäische Länder vorzugehen, berichtet die Verkehrsbrief-Schwesterpublikation Verkehrsrundschau. Kritisiert wird unter anderem die deutsche Mindestlohn-Regelung. Polens Initiative dürfte als Reaktion auf die „Road Alliance“ zu verstehen sein (siehe hier).

Die am Donnerstag kolportierte Kritik des Normenkontrollrats an der Pkw-Maut beruht auf der Stellungnahme im Gesetzentwurf selbst (PDF-Seite 17). Die Fokussierung des BMVI auf das Prognosezieljahr 2019 und das Außerachtlassen der Flottenentwicklung hat auch Ralf Ratzenberger in seinem Gutachten für den ADAC aufgegriffen (siehe hier). (roe)

Spediteure neigen zu Blauer Plakette

Der Speditionsverband DSLV stellte sich am Donnerstag hinter die Forderung Baden-Württembergs nach einer Blauen Plakette. „Ein Plakettensystem ist grundsätzlich das richtige Instrument zur Senkung verkehrsbedingter Schadstoffemissionen und muss Fahrzeuge mit den geringsten Emissionswerten privilegieren“, erklärte Verbandspräsident Mathias Krage. „Eine Weiterentwicklung des Systems durch eine blaue Plakete für Euro-6 Fahrzeuge liegt in der Logik der voranschreitenden, technischen Entwicklung.“

Güterkraftverkehr treibt Frage nach Flottenerneuerung um

Er forderte aber zugleich, die Ausnahmeregelungen für den Lieferverkehr und die City-Logistik so zu bemessen, dass Euro-6/VI-Fahrzeuge oder andere emissionsarme Fahrzeugen im normalen Investitionszyklus der Unternehmen beschafft werden können.

Das Thema „wirtschaftliche Flottenerneuerung“ treibt auch die eigentlichen Lkw-Transportunternehmen um. Es wird darauf verwiesen, dass Lkw im städtischen Verteilerverkehr mit acht und mehr Jahren eine deutlich längere Nutzungsdauer aufweisen als Fernverkehrs-Lkw, die nach drei bis fünf Jahren ersetzt werden.

VDA sieht Alternativen

Der Automobilindustrie-Verband VDA sieht Verbesserung des Verkehrsflusses und Stauvermeidung als geeignetere Maßnahmen für eine bessere Luftqualität an. „Grüne Welle und ein gleichmäßiger Verkehrsfluss bringen eine Reduktion der Stickoxidemissionen um fast ein Drittel“, teilte der Verband am Mittwoch mit. Zudem sollten Busse und Taxis im städtischen Verkehr durch modernste Fahrzeuge ersetzt werden.

Zum Feinstaubproblem wirft der VDA ein, dass die aus dem Motor stammenden Feinstaubemissionen des Verkehrs in Stuttgart nur 4 Prozent des Gesamtaufkommens darstellen. Er warnte davor, den Diesel grundsätzlich in Frage zu stellen, weil er notwendig sei, um die Klimaschutzziele zu erreichen. „Eine Verkehrsbeschränkung für bestimmte Dieselfahrzeuge würde das Gewerbe und viele Mittelständler treffen ebenso wie viele Autofahrer, die sich erst vor kurzem ein Dieselmodell angeschafft haben, das damals der modernsten Euronorm entsprach.“

Ähnlich äußert sich der ADAC: „Einseitige Fahrverbote können nicht per se die Lösung der Feinstaubprobleme in deutschen Großstädten sein“, ließ sich ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker zitieren. „Sie gehen vor allem zu Lasten der vielen Autobesitzer, die in den vergangenen Jahren ein Diesel-Fahrzeug gekauft haben.“

VCD für Klarheit gegenüber dem Verbraucher

Der ökologische Verkehrsclub VCD forderte, im Sinne der Verbraucher die blaue Plakette rechtzeitig anzukündigen und in nachvollziehbaren Schritten einzuführen. „Dann herrscht endlich Klarheit und alle wissen, woran sie sind.“ Kurzfristige, pauschal verhängte Fahrverbote dagegen seien nicht nachhaltig, hieß es unter offenkundiger Anspielung auf das noch nicht rechtskräftige Urteil aus Düsseldorf, in dem ein allgemeines Dieselfahrverbot gefordert wurde. (roe)

BASt wird „Nationale Stelle“ für Verkehrsinformationen

Sie soll gemäß EU-Recht als unabhängige und unparteiische Nationale Stelle für digitale Verkehrsinformationen fungieren. Das sieht ein Gesetzentwurf für eine Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes vor, die jetzt dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde.

Hintergrund ist die Richtlinie 2010/40/EU für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr, auf deren Grundlage der Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) bei der BASt eingerichtet wurde. 2013 und 2015 wurde die Richtlinie auf dem Verordnungswege mit Datenspezifikation für Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen und sicheres LKW-Parken vertieft.

Die Nationale Stelle soll prüfen und beurteilen, ob die Datenlieferanten des MDM – in Deutschland vor allem die Straßenbauverwaltungen der Länder und Kommunen – die EU-Datenspezifikationen einhalten. Ziel ist, mit kompatiblen Daten einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu ermöglichen.

Für die Nationale Stelle sind je eine Planstelle des höheren und des gehobenen Dienstes vorgesehen. Der Personalaufwand soll innerhalb des BMVI-Etats ausgeglichen werden. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Änderung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes

Aufgefischt 22.2.2017

Der Verkehrsdatenanbieter Inrix hat erneut seine Traffic Scorecard veröffentlicht. Deutsche Stauhauptstadt ist danach München, gefolgt von Heilbronn und Köln. Die direkten und indirekten Kosten der Staus in den 62 untersuchten deutschen Städten belaufen sich laut Pressemitteilung auf 69 Mrd. EUR. Gegenüber früheren Untersuchungen (siehe hier) wurden mehr Städte einbezogen und die Methodik verändert.

In Singen regt sich Widerstand gegen Überlegungen, die Fahrzeit auf der „Gäubahn“ (Stuttgart-Hattingen-Zürich) mit einer Umgehungskurve an Singen vorbei zu beschleunigen (siehe auch hier). Das berichtet der Südkurier. Durch die Umgehungskurve würde Singen vom Fernverkehr abgehängt.

Der Stadtrat von Starnberg hat sich nach jahrelangem Hin und Her dafür ausgesprochen, die B2 in einen Tunnel zu verlegen, berichtet das Oberbayerische Volksblatt. Das Geld – 162 Mio. EUR – habe Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits in Aussicht gestellt.

Im Streit um die neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe schlägt sich die Bild-Zeitung in Hamburg auf die Seite der Schiffsbetreiber. (roe)