Von 100 Verfahren gegen Deutschland (Stand 2. Februar 2017) entfallen 24 auf den Geschäftsbereich des BMVI, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Tressel hervorgeht. Dicht auf den Fersen ist das Bundesumweltministerium (19 Verfahren). Die wenigsten Verfahren entfallen auf das Bundesgesundheitsministerium (4).
Wie aus einer beigefügten unvollständigen Übersicht hervorgeht, hat das BMVI aber nicht alle Verfahren selbst verschuldet. Zum Beispiel steht bei der EU-Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Landungsrückstände die Umsetzung durch einige Bundesländer noch aus. (roe)