BASt wird „Nationale Stelle“ für Verkehrsinformationen

Sie soll gemäß EU-Recht als unabhängige und unparteiische Nationale Stelle für digitale Verkehrsinformationen fungieren. Das sieht ein Gesetzentwurf für eine Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes vor, die jetzt dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde.

Hintergrund ist die Richtlinie 2010/40/EU für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr, auf deren Grundlage der Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) bei der BASt eingerichtet wurde. 2013 und 2015 wurde die Richtlinie auf dem Verordnungswege mit Datenspezifikation für Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen und sicheres LKW-Parken vertieft.

Die Nationale Stelle soll prüfen und beurteilen, ob die Datenlieferanten des MDM – in Deutschland vor allem die Straßenbauverwaltungen der Länder und Kommunen – die EU-Datenspezifikationen einhalten. Ziel ist, mit kompatiblen Daten einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu ermöglichen.

Für die Nationale Stelle sind je eine Planstelle des höheren und des gehobenen Dienstes vorgesehen. Der Personalaufwand soll innerhalb des BMVI-Etats ausgeglichen werden. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Änderung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes

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