Bundeshaushalt 2017 verabschiedet

Der entscheidende Verkehrsinvestitionshaushalt hat je nach Definition ein Volumen von 13 bis 13,7 Mrd. EUR. Davon entfallen auf die Straße 6,6 Mrd. EUR, auf die Schiene 5 Mrd. EUR und auf die Wasserstraße 1 Mrd. EUR (siehe auch hier, hier und hier). Erstmals sind auch 25 Mio. EUR für Radschnellwege eingeplant. Der Luftverkehr wird bei den Flugsicherungsgebühren um rund 213 Mio. EUR entlastet (siehe hier)

In der über weite Strecken sichtlich lustlos geführten Debatte am Freitagvormittag standen die Finanzspritze für die DB, der BVWP 2030 und die Bundesfernstraßengesellschaft im Mittelpunkt.

Klare Ansagen an die DB

Redner aller Fraktionen machten deutlich, dass sie von der DB als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung mehr Orientierung an den politischen Vorgaben und den Interessen der Kunden verlangen. „Jeder, der in die Situation kommt, dass er seine selbst geschaffenen Probleme im Rahmen des Bundeshaushalts bereinigen lassen will, der muss damit rechnen, dass der Haushaltsausschuss sagt, wohin die Reise geht“, sagte der Unions-Haushaltsberichterstatter Norbert Brackmann. Bis Ende September nächsten Jahres sollen Regierung und DB Konzepte vorlegen, wie sie die Ansprüche des Bundestages an die DB mit den Einnahmezielen ein Einklang zu bringen gedenkt. „Wir erwarten die Anbindung der Räume mit Fernverkehr. Wir erwarten moderne Züge, pünktliche Züge, Züge mit WLAN“, konkretisierte der Unions-Verkehrsexperte Ulrich Lange.

Kritik am BVWP 2030

Grüne und Linke nutzten die Debatte, um erneut Kritik am BVWP 2030 zu üben. Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms bemängelte, dass die Bewertungen der Projekten für die tatsächliche Enstufung der Projekte keine Rolle spielten. Stattdessen lenkten die Koalitionsabgeordneten hunderte Millionen von Euro in ihre Wahlkreise. „Das beste Beispiel sind die goldenen Schleusentore am Elbe-Lübeck-Kanal“, sagte sie an die Adresse von Brackmann. „Das ist eine Unverschämtheit, und das nenne ich Selbstbedienung.“

Infrastrukturgesellschaft statt ÖPP?

Differenzen zwischen Union und SPD wurden beim Thema Infrastrukturgesellschaft und ÖPP deutlich. Redner beider Fraktionen begrüßten zwar einhellig, dass die Privatisierungsoption vom Tisch ist. Für die Union sei es unstrittig, „dass damit privates Kapital weiter möglich bleiben soll und ÖPP-Projekte auch möglich bleiben sollen“, sagte Ulrich Lange. SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann hingegen äußerte die Erwartung, dass mit der Infrastrukturgesellschaft die Verwaltung in die Lage versetzt wird, „so zu planen, dass auch diese Beschaffungsvariante nicht mehr erforderlich sein wird“.

Die SPD-Haushaltsberichterstatterin Bettina Hagedorn kündigte an, dass der Bundesrechnungshof zum Jahresende einen mit dem Finanz- und dem Verkehrsministerium abgestimmten Bericht zu ÖPP vorlegen wird. „Es kann gut sein, dass dieser Bericht dazu beitragen wird – es geht schließlich um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung –, ÖPP für das Ministerium in Zukunft zu erschweren.“ (roe)

Bundesrat will Lkw-Nomadentum stoppen

Eine entsprechende Regelung sei in das Fahrpersonalgesetz aufzunehmen, forderte die Länderkammer am Freitag in ihrer Stellungnahme zu der vom Bund vorgelegten Novelle des Lkw-Transportrechts (siehe hier). Der Fahrer solle die Ruhezeit entweder an seinem Wohnort oder in einer festen Unterkunft am Unternehmenssitz verbringen. Das Verbringen der Ruhezeit an einem anderen Ort – aber auch dann nur in einer festen Unterkunft – sei nur mit Zustimmung des Unternehmers zulässig und müsse dokumentiert werden. Bis zu 30.000 EUR Bußgeld können gegen den Unternehmer verhängt werden.

Oliver Wittke und Udo Schiefner, die für Güterverkehr und Logistik zuständigen Berichterstatter von Union und SPD im Bundestag, begrüßten den Beschluss des Bundesrates. „Dem Nomadentum auf deutschen Autobahnen und Rastplätzen werden wir im Januar 2017 einen Riegel vorschieben“, erklärten sie gemeinsam. Beide haben schon seit geraumer Zeit auf eine entsprechende Novelle hingewirkt; das BMVI wollte zunächst jedoch alle Wege ausschöpfen, die EU zu einer europaweiten Klarstellung zu bewegen (siehe hier).

Externer Link: Stellungnahme des Bundesrates zur Novelle des Lkw-Transportrechts

Führerscheinentzug von Binnenkapitänen soll gespeichert werden

Der Bundesrat billigte am Freitag im ersten Durchgang der Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes sämtliche Empfehlungen seines Verkehrsausschusses (siehe hier).

Unter anderem wollen die Länder, dass auch der endgültige Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung im zentralen Befähigungsregister gespeichert wird. Die Polizei soll damit in die Lage versetzt werden, auf missbräuchliche Nutzung im Ausland erworbener Fahrerlaubnisse reagieren zu können. (roe)

Flüsterbremsen gewinnen an Boden

Mit Stand November 2016 waren für gut 160.000 Wagen Umrüst-Vorbescheide beantragt oder erteilt. Zusammen mit den neu beschafften und bereits ab Werk leisen Wagen könnten damit bis 2020 alle rund 180.000 auf dem deutschen Netz verkehrenden Güterwagen über Flüsterbremsen verfügen.

Die neuen Zahlen stellte Jens Klocksin vom BMVI am Donnerstag auf der Netzwerkkonferenz Güterverkehr und Logistik in Berlin vor. Klocksin betonte, dass die Zahl „leiser“ Wagen im deutschen Fahrzeugregister alleine nicht aussagekräftig sei, um zu beurteilen, wie die Umstellung voranschreitet. Danach wären nur 26,8 Prozent der Wagen leise. Ein besserer Indikator sei, dass inzwischen 24 Prozent der Güterzüge gemäß lärmabhängigen Trassenpreissystem als „leise“ abgerechnet werden, also zu mehr als 90 Prozent aus leisen Wagen bestehen. 2012 waren es nur 8 Prozent.

Zusätzliche Erkenntnisse erwartet Klocksin vom geplanten Monitoring-System des BMVI mit bundesweit 17 Messstellen, die nach einheitlicher Methode messen und einen Großteil des Güterverkehrs erfassen werden.

Reicht Lärmminderungsgesetz aus?

Eine hitzige Debatte gab es darüber, ob das geplante Schienenlärmschutzgesetz (siehe hier) sinnvoll wirkt. Peter Westenberger vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) befürchtet, dass ausländische Halter mit zwangsverlangsamten Zügen aus lauten Wagen Trassenkapazität vernichten und damit dem Güterverkehr insgesamt schaden. Klocksin und Jürgen Tuscher vom Privatwagenverband VPI hielten dagegen, dass die Priorisierungsregeln des Netzes vorsehen, langsame Züge gegebenenfalls auf teure Umwege zu verweisen oder so lange in die Warteschlange zu stellen, bis andere Züge nicht behindert werden. Das mache den Betrieb laut Wagen wirtschaftlich unattraktiv. „Ich würde mir daher überhaupt keine Sorgen machen“, sagte Tuscher, und sprach gegenüber dem Verkehrsbrief von einem europarechtlich erforderlichen Feigenblatt.

Wo ist die Systemführerschaft?

Zunehmende Sorge bereitet dem Sektor, dass es seit der Bahnreform keine institutionalisierte Systemführerschaft für Innovation mehr gibt. Klocksin beklagte, dass das BMVI jetzt quasi selbst – wenn auch gemeinsam mit DB und dem Güterwagenvermieter VTG – einen innovativen Wagen entwickeln müsse. Tuscher hielt ihm unter wohlwollendem Nicken der Branchenvertreter entgegen, dass das BMVI für die Straßen die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit rund 400 Mitarbeiter vorhalte, für die Schiene aber nichts derartiges. (roe)

Aufgefischt 25.11.2016

Die DB einerseits und das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart und der Flughafen Stuttgart andererseits werden ihren Streit über die Beteiligung an den Mehrkosten des Bahnhofsprojekts S21 gerichtlich austragen, teilte das Landesverkehrsministerium am Donnerstag mit.

Acht Verbände des Eisenbahnsektors, darunter das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, haben am Donnerstag gemeinsam ihre Forderungen für die Bundestagswahl 2017 vorgestellt. Eckpunkte sind Deutschlandtakt, Senkung der Trassenpreise und mehr Unterstützung für Innovationen.

Nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung will das BMVI die seit Monaten kontrovers diskutierte Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe lockern.

Schleswig-Holstein wird für die Fehmarnsundquerung vier Neubau- und eine kombinierte Variante aus Neubau und Weiternutzung der Bestandsbrücke eingehend untersuchen lassen. Auf jeden Fall werde die DB den Erhaltung der Bestandsbrücke forcieren, teilte das Landesverkehrsministerium mit.

Bei der Zeugenvernehmung des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses am Donnerstag ist ans Licht gekommen, dass die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der VW-Manipulation auf Betreiben das Wirtschaftsministeriums international zugunsten der deutschen Automobilhersteller interveniert hat. Das berichtet Heute im Bundestag. Der Ausschuss beschäftigte sich außerdem mit der Frage, warum die Initiative des Jusitizministeriums für Musterklagen versandet ist, wie HIB weiter berichtet. (roe)

Fernstraßengesellschaft bleibt in Bundeshand

„Die Gesellschaftsanteile stehen im Eigentum des Bundes“, heißt es im Referentenentwurf für das Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr vom Mittwochabend. Eine Sprecherin des BMVI bestätigte am Donnerstag morgen gegenüber dem Verkehrsbrief das Aus für die Privatisierungsoption.

Im Begründungsteil wird betont, dass privates Kapital in Projekte der Gesellschaft fließen kann, „wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist“. Damit wird der Status quo für ÖPP beibehalten.

Die Gesellschaft soll zunächst als GmbH errichtet werden und am 1. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen. Drei Jahre nach dem Betriebsstart ist aber eine Evaluierung geplant, bei der die Gesellschaftsform auf den Prüfstand soll.

Die Gesellschaft soll für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der unter Bundesverwaltung stehenden Bundesfernstraßen zuständig sein. Das sind Autobahnen, autobahnähnliche Bundesstraßen mit Anschluss an Autobahnen sowie gegebenenfalls von den Ländern an den Bund übertragene sonstige Bundesstraßen. Für Neu- und Ausbau ist der Bedarfsplan maßgeblich.

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft wird perspektivisch abgewickelt. Ihre Aufgaben sollen per Verordnung der Infrastrukturgesellschaft übertragen werden.

Das Errichtungsgesetz für die Infrastrukturgesellschaft ist aber nur ein Teil eines umfangreichen Pakets für die Neuordnung der Straßenbauverwaltung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Fernstraßen-Bundesamt geplant

Weiter plant der Bund die Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes als Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde in Anlehnung an das Eisenbahn-Bundesamt. Anders als das EBA soll das „FBA“ aber auch die Funktion der Anhörungsbehörde übernehmen. Es übernimmt außerdem die Rechts- und Fachaufsicht für die verbleibende Länderauftragsverwaltung.

Das „FBA“ ist ferner für die Personalübernahme aus den Ländern zuständig. Die Länder sollen die zu einem noch zu bestimmenden Stichtag überwiegend für die Autobahnen eingesetzten Mitarbeiter binnen eines Jahres an den Bund melden. Beamte werden an das FBA versetzt, können aber der Infrastrukturgesellschaft zugewiesen werden, was vermutlich die Mehrheit betrifft. Tarifmitarbeiter wechseln in Form eines Betriebsübergangs nach §613a BGB zum FBA oder zur Infrastrukturgesellschaft.

Maastricht-Kriterien offenbar im Blick

Aus vorgesehenen Änderungen des Bundesfernstraßenvermögensgesetzes und des Bundesfernstraßenmautgesetzes lässt sich konstruieren, dass Schulden der Infrastrukturgesellschaft nicht dem Sektor Staat zugerechnet werden sollen. Die Gesellschaft solle „schnellstmöglich“ die Einnahmen für das in ihrer Zuständigkeit liegende Streckennetz aus eigenem Recht erhalten. Ihr sollen „insbesondere Nießbrauchrechte“ eingeräumt werden können.

Die Unabhängigkeit von Haushaltsmitteln gilt als ein wichtiges Kriterium für die Frage, ob eine staatseigene Gesellschaft als so staatsfern gilt, dass ihre Schulden nicht dem Staat zugerechnet werden. Die Bundesregierung scheint hier dem dem Modell der österreichischen Asfinag folgen wollen

Neues Privatisierungsfenster im Bundesfernstraßengesetz?

Fragen wirft eine geplante Änderung in §22 des Bundesfernstraßengesetzes auf. Danach wäre das BMVI ermächtigt, die dem Fernstraßen-Bundesamt und der Infrastrukturgesellschaft zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben „auf andere Bundesbehörden oder andere vom Bund gegründete Gesellschaften zu übertragen“. Stutzig macht, dass nicht die Formulierung „auf andere bundeseigene Gesellschaften“ gewählt wurde. In der aktuellen Gesetzesfassung ist eine Übertragung lediglich auf andere Behörden erlaubt. In Fachkreisen wird es allerdings auch für möglich gehalten, dass mit der Klausel nur die Übertragung von Aufgaben auf Gesellschaften wie VIFG und Deges gemeint ist. (roe)

Aufgefischt 24.11.2016

Der Leverkusener SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach will laut Rheinischer Post notfalls mit einem Entschließungsantrag im Bundestag einen Tunnel für die Zulaufstrecke zur A1-Rheinbrücke durchsetzen. Der Tunnel köntne jedoch mit der Anforderung kollidieren, dass die Strecke uneingeschränkt gefahrguttauglich sein muss. Das soll jetzt ein Gutachten der Stadt klären.

Laut Klimabericht 2016, der dem Tagesspiegel vorab vorlag, verfehlt Deutschland die Ziele aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz. Vor allem der Verkehrssektor hinke massiv hinterher.

Die Innenministerkonferenz wird sich laut Hannoverscher Allgemeine auf ihrer nächsten Sitzung Ende des Monats mit einem Vorschlag aus Niedersachsen beschäftigen, die Bußgelder für gefährliche Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuheben und analog zum Strafrecht einkommensabhängig zu staffeln. Die Unionsseite lehnt das ab. Niedersachsen hatte dazu schon Anfang des Monats einen Entschließungsantrag im Bundestag eingebracht (siehe hier).

Umweltministerin Barbara Hendricks ist laut Rheinischer Post irritiert, dass Düsseldorf im Luftverkehrskonzept des BMVI nicht als Hubflughafen kategorisiert wird. (roe)

Grüne rufen zu Bahnreform II auf

Das ist der Kern eines am Dienstag eingebrachten Entschließungsantrages der Grünen-Bundestagsfraktion zur Bahnpolitik. Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, „eine Reformkommission einzuberufen, die ein Leitkonzept für einen modernen Bahnverkehr in Deutschland entwickelt, ein Modell für die Ausweitung des Schienenpersonenfern- und des Nachtzugverkehrs entwirft, die Einführung eines Fernverkehrssicherungsgesetzes prüft und eine Strukturreform des DB-Konzerns vorbereitet.“ Die Kommission soll Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherverbände, Verkehrswirtschaft und Politik zusammenführen.

Ziel ist, dass sich Bund und Länder an den Empfehlungen der Kommission „gemeinsam verkehrspolitisch orientieren können“.

In weiteren Punkten werden ein Ausbau der Infrastruktur verlangt, faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber den anderen Verkehrsträgern angemahnt und technische Innovation eingefordert.

Bund fehlt Langzeitperspektive für die Schiene

Die Grünen begründen ihren Antrag mit dem inzwischen wieder auf 18 Mrd. EUR angewachsenen Schuldenberg der DB AG und der fehlenden Perspektive für seinen Abbau. „Die Absicht der Bundesregierung, hierauf über mehrere Jahre mit Hilfszahlungen aus dem Bundeshaushalt (in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. Euro) zu reagieren, kommt einem Offenbarungseid gleich.“ Die Regierung habe aber nicht erklären können, „inwiefern die geplanten Kapitalspritzen eine nachhaltige und damit sinnvolle Unterstützung darstellen.“

Mit gewisser Genugtuung wird festgestellt, dass sich auch die Koalition in der Bahnpolitik bewegt und zum Beispiel über eine Senkung der Trassenpreise und ein Fernverkehrssicherungsgesetz eintreten. Derartiges „politisches Stückwerk“ sei jedoch nicht geeignet, die Marktanteile der Eisenbahn zu steigern. „Wir müssen das Übel an der Wurzel angehen“, sagte die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms im Gespräch mit dem Verkehrsbrief, und sprach sich für eine „Bahnreform II“ aus. (roe)

Externer Link: Grünen-Antrag zur Bahnpolitik

DUH setzt im Abgasskandal jetzt auf Gerichte

Das kündigte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch in Berlin an. Er hoffe, dass die Richter in einem der zu erwartenden Verfahren gegen Automobilhersteller und Behörden wegen Verstoßes gegen die Grenzwerte eine Vorlagefrage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Damit wäre vergleichsweise zügig mit einer Entscheidung zu rechnen, wie zum einen die Klausel zum „Motorschutz“ auszulegen ist, auf die sich viele Hersteller bei Abschaltung ihrer Abgasreinigung berufen; zum anderen könnte der EuGH klarstellen, was die Bedingung „in normalem Gebrauch“ zu verstehen ist – nur offizieller Prüfzyklus oder Realbetrieb.

Resch betonte, die DUH werde nicht mehr darauf setzen, dass das BMVI oder das KBA ihrer Pflicht nachkommen, sondern über die Staatsanwaltschaften gegen die Hersteller und Behörden vorgehen.

„Motorschutz nur vorgeschoben“

Axel Friedrich, Berater der DUH, hält unterdessen das Argument des „Motorschutzes“ für die Abschaltung bei niedrigen Außentemperaturen für entkräftet und vermutet illegale Abschaltung. Beim Test einer Mercedes C-Klasse gemäß NEFZ-Zyklus, aber mit jeweils betriebswarmen Motor, wurde der NOx-Grenzwert nur bei +26 Grad Außentemperatur eingehalten. Bei +5 und -7 Grad wurde der Grenzwert jeweils um mehr als 800 Prozent überschritten. Für diese Überschreitung bei warmem Motor könne er keine technische Begründung erkennen, sagte Friedrich.

Doping-Hinweise auch bei Verbrauchswerten

Resch und Friedrich berichteten außerdem über Erkenntnisse aus den CO2-Nachmessungen. So schalten mehrere Hersteller ihre Motoren in eine Art Sparmodus, wenn das Lenkrad nicht berührt wird, so wie es im Labor üblich ist. Unter den geringen Leistungsanforderungen des NEFZ – maximal 34kW – falle das nicht auf. Ein anderer Hersteller lässt den CO2-Verbrauch nach einigen tausend km steigen, um so den Verbrauch von Harnstoff (Adblue) zu verringern. Hintergrund sei eine Rechtsauffassung, wonach die offiziellen gemeldeten CO2-Werte nur von werksneuen Fahrzeugen verlangt werden dürfen.

Das Motiv für die Manipulationen sehen Resch und Friedrich darin, den Kunden häufiges Nachfüllen von Harnstoff zu ersparen. Technisch betrachtet müsste der Harnstoff-Verbrauch bei 4 bis 6 Prozent des Kraftstoffverbrauchs liegen; die Hersteller wollten aber 1 Prozent erreichen. (roe)

Externer Link: Neue Messergebnisse und Gutachten der DUH

Aufgefischt 23.11.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion und Justizminister Heiko Maas wollen laut Bild-Zeitung den bereits fertigen Gesetzentwurf des Bundesrates gegen illegale Autorennen zügig im Bundestag behandeln, statt auf den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten eigenen Gesetzentwurf des BMVI zu warten (siehe hier und hier).

Die Entscheidung des BMVI, Düsseldorf im Luftverkehrskonzept nur als Zubringerflughafen zu kategorisieren, stößt laut einem Bericht der Rheinischen Post auf ein sehr unterschiedliches Echo in der Region.

Tunnel oder Stelze: Während die Rheinische Post vom Gespräch einer Leverkusener Delegation im BMVI berichtet, Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann habe eine „wohlwollende Überprüfung“ des Wunsches nach einem Tunnel zur A1-Rheinbrücke zugesagt, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger von einer klaren Absage.

BMW lässt laut elektromobilitaet-praxis.de nun auch in Leipzig Pendelverkehre zwischen Logistikzentrum und Werk mit einem elektrischen 40t-Lkw abwickeln. Wegen der geringen Höchstgeschwindigkeit (40km/h) sind die Einsatzmöglichkeiten des Fahrzeugtyps aber begrenzt (siehe hier). (roe)