Aufgefischt 28.2.2017

Die Grünen in NRW und im Bund kritisieren das relativ versöhnlerische Abstimmungsverhalten des Landesverkehrsministeriums im Bundesrats-Verkehrsausschuss zur Pkw-Maut (siehe auch hier). Das berichtet die Rheinische Post. In Berliner Fachkreisen wird jedoch darauf hingewiesen, dass zwischen Landesverkehrsminister Michael Groschek und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt schon seit geraumer Zeit in vielen Fragen eine freundlich-sachliche Zusammenarbeit zu beobachten ist.

Der Unions-Verkehrsexperte Ulrich Lange zeigt sich im Gespräch mit dem Deutschlandfunk zuversichtlich, dass sich der Gesetzentwurf des Bundesrates zu illegalen Autorennen und der des BMVI über einen Fraktionsantrag „zusammenbinden“ lassen. Ein Sprecher des BMVI sagte am Montag in der Bundespressekonferenz, der eigene Gesetzentwurf sei im Dezember in die Ressortabstimmung gegangen. Ein Sprecher des Justizministerium plädierte dafür, auf dem Gesetzentwurf des Bundesrates aufzubauen.

Die DB will mit der Neubautrasse zur Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung näher an die Autobahn A1 heranrücken, um so weniger tote Fläche zwischen beiden Verkehrswegen entstehen zu lassen. Das berichten die SHZ-Zeitungen. (roe)

Mehr Optionen für alternative Kraftstoffe

Das sieht der Entwurf für die 37. Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (37. BImSchV) vor, die die Regierung in der vergangenen Woche dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt hat. Kern des Vorhabens ist es, den Mineralölkonzernen mehr Optionen für die erfüllung ihrer „Treibhausgasquote“ zu eröffnen. Diese verlangt, die CO2-Emissionen der Kraftstoffe um 4 Prozent gegenüber rein fossilen Kraftstoffen verringern. Derzeit werden meistens Biokraftstoffe beigemischt, zum Beispiel bei Benzin E10. Möglich ist aber auch der Verkauf von Kraftstoffen nur aus erneuerbaren Quellen. Ab 2020 steigt die Treibhausgasquote auf 6 Prozent.

Konkret sieht die Verordnung zum einen vor, dass die Mineralölkonzerne künftig auch die mit Strom erzeugtes Methan („Erdgas“) und Wasserstoff auf ihre Treibhausgasquote anrechnen lassen können.

Voraussetzung ist, dass der Strom nachweislich aus erneuerbaren Energien stammt und die Kraftstofferzeugung entweder direkt an die Stromerzeugung angebunden ist oder in einem EE-Stromüberschussgebiet steht. Damit will das federführende Bundesumweltministerium (BMUB) verhindern, dass die Hersteller solcher Kraftstoffe billigen Kohle- oder Atomstrom an der Strombörse einkaufen oder das Stromnetz zusätzlich belasten.

Zum anderen sollen Kraftstoffe aus biogenen Ölen, die gemeinsam mit fossilen Ölen in einer Raffinerie hydriert werden, ebenfalls anrechenbar werden, allerdings nur befristet bis Ende 2020. Wie hoch der Anteil der Bio-Öls im Kraftstoff letztendlich ist, muss mit chemischer Analyse nachgewiesen werden. (roe)

Externer Link: Entwurf für die 37. BImSchV

BMVI will genauere Regeln für Lang-Lkw

Der verlängerte Sattelauflieger müsse laut Wortlaut der Lang-Lkw-Verordnung kombiverkehrstauglich sein, betont das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Laut Definition in §6 Absatz 2 der Verordnung geht es dabei um den Umschlag mit „Geräten“, also Kran oder Reachstacker. Dafür müsse er Greifkanten haben. Die Eignung für Rollende Landstraße, Cargobeamer oder Modalohr reicht nicht. Ferner müsse er einen hochklappbaren Heckunterfahrschutz haben, um die gängigen Taschenwagen nutzen zu können. In einer Verordnungsnovelle sollen nun „festgestellte Auslegungsspielräume bei Anwendung der Vorschriften behoben werden“, heißt es, ohne ausdrücklich Bezug auf den verlängerten Sattelauflieger zu nehmen.

Forderung nach KV-Tauglichkeit ist erodiert

Mitte August 2012 hatte der damalige Unterabteilungsleiter Straßenverkehr im Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben an den Güterkraftverkehrsverband BGL diese Anforderung der KV-Tauglichkeit relativiert. Laut seiner Interpretation muss nur eine Ladeeinheit einer Lang-Lkw-Kombination KV-tauglich sein, nicht alle. In der Folgezeit waren immer wieder Lang-Lkw gesichtet worden, von denen überhaupt keine Ladeeinheit KV-tauglich war.

Die Allianz pro Schiene forderte das am Montag auf, auf, diesmal sorgfältig zu arbeiten und alle notwendigen Präzisierungen in die Neufassung der Lang-Lkw-Verordnung aufzunehmen. „Wenn die KV-Tauglichkeit der Riesen-Lkw mehr sein soll als ein Feigenblatt, dann brauchen wir klare Vorschriften ohne Schlupflöcher“, sagte Verbandsgeschäftsführer Dirk Flege. Er forderte, für den verlängerten Sattelauflieger Greifkanten, den hochklappbaren Unterfahrschutz und eine maximale Innenraumhöhe von 2,70m vorzuschreiben, damit er wirklich KV-tauglich ist.

Das BMVI kündigte in der Antwort unterdessen eine begleitende Studie zum verlängerten Sattelauflieger an.

Achsreduzierung ist BMVI ein Dorn im Auge

Außerdem will das Ministerium zum Schutz der Infrastruktur eine Mindestanzahl der Achsen von Lang-Lkw festschreiben. Als einer der großen Vorteile des Lang-Lkw in der 24m-/25m-Variante war bisher die Verteilung der 40/44t maximal zulässiges Gewicht auf bis zu acht Achsen statt fünf bis sechs Achsen bei herkömmlichen Kombinationen herausgestellt. In jüngster Zeit mehren sich jedoch Ansätze zur Verringerung der Achsen – im Extremfall auf fünf Achsen. Je geringer die Zahl der Achsen ist, desto höher ist die Nutzlast und desto geringer auch der Rollwiderstand, also der Verbrauch.

Verlängerter Auflieger keine Zusatzgefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer

Entschieden weist das BMVI den von den Grünen erhobenen Vorwurf zurück, der verlängerte Sattelauflieger stelle eine zusätzliche Gefahr für Radfahrer und Fußgänger auf Straßeninseln an Kreuzungen dar. „Die Kurvenlaufeigenschaften des Lang-Lkw Typ 1 sind mit denen der heute bereits im Verkehr generell zulässigen Autotransporter vergleichbar“, hält das Ministerium dagegen. „Von diesen sind keine solchen Schwierigkeiten bekannt, obwohl ihr Bestand den des Lang-Lkw Typ 1 um ein Vielfaches übertrifft.“ (roe)

Aufgefischt 27.2.2017

Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms wird dem neuen Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr angehören, berichten die SHZ-Zeitungen von der Aufstellung des Grünen-Landesliste. Sie sei weder für Platz 1 noch den für aktuell bereits kippeligen Platz 3 nominiert worden (jeder 2. Platz fällt nach den Regeln an einen Mann). Wilms ist zwar noch Direktkandidatin für den Wahlkreis Pinneberg, hatte 2013 dort aber nur 6,4 Prozent der Stimmen erhalten.

Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba wird unter anderem im Tagesspiegel als möglicher Nachfolger für den Berliner Flughafenchef Karsten Mühlenfeld genannt. Mühlenfeld ist mindestens beim Land Berlin in Ungnade gefallen, weil er ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat Technikchef Jörg Marks entlassen hat und ihn durch den ehemaligen Siemens-Manager Christoph Bretschneider ersetzen will.

Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann will das Gesetz gegen illegale Autorennen noch in dieser Legislaturperiode verabschieden lassen. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk sagte sie, Konfliktpunkt mit der Union sei, ob das Verbot im Straßenverkehrsgesetz oder im Strafgesetzbuch verankert wird. Die von der SPD unterstützte Gesetzesinitiative des Bundesrats sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor (siehe hier).

Laut Spiegel durfte Porsche im Abschlussbericht der Abgas-Untersuchungskommission des BMVI zum Modell Macan massiv Einfluss nehmen und die ursprünglichen Formulierungen entschärfen. Ähnliche Vorwürfe hatten der Bayerische Rundfunk und Spiegel Online bereits im November erhoben (siehe hier). (roe)

Droht der Pkw-Maut der Vermittlungsausschuss?

Das legen die Ergebnisse der Abstimmungen im Verkehrsausschuss der Länderkammer nahe, die dem Verkehrsbrief vorliegen.Das Gesetzespaket zur „Infrastrukturabgabe“ wird am 10. März im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt. Sollte die Stimmungslage der Verkehrspolitiker eine Mehrheit in den Staatskanzleien finden und bis nach der dritten Lesung im Bundestag andauern, droht eine Verweisung an den Vermittlungsausschuss. Das könnte im Extremfall zu Folge haben, dass das Gesetzesvorhaben wegen des Endes der Legislaturperiode der „Diskontinuität“ unterfällt und neu eingebracht werden müsste.

Die Verkehrspolitiker machen vor allem grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben geltend, namentlich hohe Einführungskosten und Zweifel an der Einnahmerechnung. Mit großer Mehrheit wird die Beeinträchtigung des kleinen Grenzverkehrs bemängelt. Kritik an einer mangelnden verkehrlichen Lenkungswirkung der Vignette und Zweifel an der Europarechtskonformität finden hingegen nur eine knappe Mehrheit. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Länder ist mit Ausnahme Bayerns allerdings nicht besonders konsistent. (roe)

BMVI ist Vertragsverletzungs-Meister

Von 100 Verfahren gegen Deutschland (Stand 2. Februar 2017) entfallen 24 auf den Geschäftsbereich des BMVI, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Tressel hervorgeht. Dicht auf den Fersen ist das Bundesumweltministerium (19 Verfahren). Die wenigsten Verfahren entfallen auf das Bundesgesundheitsministerium (4).

Wie aus einer beigefügten unvollständigen Übersicht hervorgeht, hat das BMVI aber nicht alle Verfahren selbst verschuldet. Zum Beispiel steht bei der EU-Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Landungsrückstände die Umsetzung durch einige Bundesländer noch aus. (roe)

2016 erstmals wieder weniger Verkehrstote als im Vorjahr

Laut Statistischem Bundesamt starben im vergangenen Jahr im Straßenverkehr 3214 Menschen, 7,9 Prozent weniger als 2015 und knapp 3,7 Prozent weniger als im Jahr 2013, dem letzten Jahr mit einem Rückgang. Die Trendlinie, die zum Erreichen des politisches Ziels „40 Prozent weniger Verkehrstote von 2011 bis 2020“ führt, rückt damit wieder in greifbare Nähe.

Verkehrstote 2011-16

Die Zahl der Verletzten stieg 2016 allerdings um 0,8 Prozent auf rund 396.700. Damit setzte sich die Entwicklung von 2014 und 2015 fort. Der Tiefstand der Verletzten war 2013 mit 374.000 erreicht worden.

Einen auffälligen Rückgang verzeichnete Brandenburg, wo gut 32 Prozent weniger Menschen als im Vorjahr starben. Zuwächse gab es in Berlin und Hamburg – allerdings auf niedriger Basis – sowie im Saarland und Schleswig-Holstein.

Deutlich weniger tote Motorradfahrer

Vom gesamten Rückgang der Getöten um 186 Personen im Zeitraum Januar bis November (für Dezember fehlt die Aufschlüsselung noch) entfiel der Löwenanteil auf Benutzer von Motorrädern und Motorrollern (minus 98). Die Zahl der getöteten Pkw-Insassen ging um 45 zurück, die der Fußgänger um 32. Auf Fahrrädern kamen hingegen 15 Menschen mehr zu Tode.

Bezogen auf die Einwohnerzahl war das Risiko im Straßenverkehr zu sterben in Sachsen-Anhalt mit 59 Todesopfern und in Mecklenburg-Vorpommern mit 55 Todesopfern je 1 Mio. Einwohner am höchsten. Weit unter dem Bundesdurchschnitt von 39 Getöteten je 1 Mio. Einwohner liegen nach wie vor die Stadtstaaten (16 bis 19 Tote je 1 Mio. Einwohner), aber auch Nordrhein-Westfalen mit 29 Getöteten je 1 Mio. Einwohner.

DVR warnt vor einem Nachlassen der Anstrengungen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßte den Rückgang bei den Verkehrstoten. „7,1 Prozent weniger im Straßenverkehr Getötete weisen in die richtige Richtung“, sagte Geschäftsführerin Ute Hammer. „Für die Bewertung von Trends bei den verschiedenen Verkehrsteilnahmearten und -gruppen ist es aber sinnvoll, die Entwicklung über einen etwas längeren Zeitraum zu beobachten. Vor allem gilt: Auch 3214 Getötete sind eine nicht zu akzeptierende Zahl, hinter der großes menschliches Leid steckt.“

Sie wies darauf hin, dass die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle auf den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung gestiegen ist und auch die Zahl der Verletzten zugelegt hat. „Das zeigt, dass es keinen Anlass gibt, sich auf dem Rückgang der Getötetenzahlen auszuruhen. Wir dürfen in unseren Anstrengungen, Verkehrsunfälle zu verhüten, auf keinen Fall nachlassen.“ (roe)

Aufgefischt 24.2.2017

Unter Schirmherrschaft von Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle ist in München der CNG-Club gegründet worden, berichtet die Bayerische Staatszeitung. Der neue Verband will für den Einsatz von Druckerdgas als Autokraftstoff werben. Präsident ist Miklos Graf Dezasse, ehemaliger Leiter der Verkehrsabteilung des ADAC Südbayern.

Laut Auskunft des BMVI auf eine Anfrage der Grünen gibt es bundesweit 2900 öffentliche Standorte zum Laden von Elektroautos mit zusammen 6500 Ladepunkten („Steckdosen“) 230 davon sind Schnellladepunkte. Das berichtet die Rheinische Post.

Der Kreis Segeberg will laut Hamburger Abendblatt in der 9000-Einwohner-Gemeinde Wahlstedt fahrerlose Kleinbusse zwischen Ortsmitte und Bahnhof pendeln lassen. Eine Machbarkeitsstudie soll am 1. März vom Kreistag bewilligt werden. Der Fahrbetrieb könnte Ende 2018 starten. (roe)

Grüne wollen Merkel in die Zange nehmen

Konkret geht es zum Beispiel um die Frage, warum sie sich bei der finalen Abstimmung über den „Konformitätsfaktor“ Anfang 2016 für einen höheren Wert als 1,95 eingesetzt habe, auf den sich die Ressorts zuvor geeinigt hatte. Merkel wird am 8. März vernommen.

Zu klären sei auch, warum die Untersuchungskommission ausschließlich in der Zuständigkeit des BMVI angesiedelt worden sei. Zuguterletzt interessiere ihn, was der genaue Inhalt eines Gesprächs mit dem kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger im Jahr 2010 über „Stickoxide“ gewesen sei.

Grüne fordern klare Trennung von Aufgaben

Krischer forderte als Konsequenz aus den bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, die Regeln für die Typzulassung in Europa soweit zu vereinheitlichen, dass sich „Zulassungstourismus“ nicht mehr lohnt. Weiter sei eine konsequente Feldüberwachung von im Betrieb befindlichen Autos notwendig. Diese Feldüberwachung müsse aber bei einer anderen Behörde als dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angesiedelt werden, um so möglichen Interessenkonflikten aus dem Wege zu gehen. Die Grünen halten das Umweltbundesamt (UBA) für geeignet. Schließlich müsse die Aufklärung des Abgasskandals dem BMVI entzogen und an eine unabhängige Task-Force übertragen werden, in der auch Verbraucherschützer vertreten sein sollten.

Harms: Konformitätsfaktoren sind ein Unding

Die grüne Europa-Abgeordnete Rebecca Harms forderte, die „Konformitätsfaktoren“ möglichst schnell abzuschaffen. Die Grenzwerte für Euro 5 und Euro 6 seien 2007 festgelegt worden, die Autoindustrie habe genug Zeit gehabt, sich darauf einzustellen. Krischer ergänzte, die für den US-Markt hergestellten Fahrzeuge belegten, dass eine Einhaltung der Grenzwerte möglich sei. (roe)

Krach in BMVI-Initiative für schnellere Planung

Der Umweltverband BUND, der einziger Vertreter der Umweltseite in dem Gremium war, hat nach dessen Vorlage seinen Austritt erklärt. Er begründete den Schritt damit, dass ein Teil der Handlungsempfehlungen in die Rechte der Umweltverbände eingreifen würde. Der Verband befürchte, als Feigenblatt für ein Papier herangezogen zu werden, das er in zentralen Punkten nicht mittrage, heißt es in der Austrittserklärung an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

Das Innovationsforum, für das es laut Dobrindt „keine Denkverbote“ gibt, war Anfang Juli 2016 gestartet. Vertreten waren die Länderverkehrsministerium, Bauwirtschaft und mit Verkehrsinfrastruktur befasste Unternehmen und Verbände. Aus Verbandskreisen ist zu hören, dass der finale Bericht am 28. März vorgestellt werden soll.

Änderungen des EU-Umweltrechts gefordert

Im Entwurf des Abschlussberichts wird unter anderem gegen das Votum des BUND von der Mehrheit der Teilnehmer empfohlen,

  • die vom Europäischen Gerichtshof 2015 gekippte materielle Präklusion wieder einzuführen und dafür die EU-Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu ändern. Das hieße, dass erst nach Ablauf der Einwendungsfrist auf dem Klageweg vorgebrachte Umwelteinwendungen nicht berücksichtigt werden müssten. Notfalls müsse auch die sogenannte Aarhus-Konvention geändert werden.
  • das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot nicht als absolutes Verbot, sondern als Abwägungsbelang auszugestalten. Das Verschlechterungsverbot ist zum Beispiel die schwerste Hürde für eine Elb- und Weservertiefung;
  • nicht gefährdete Arten aus der EU-Vogelschutzrichtlinie herauszunehmen;
  • in der FFH-Richtlinie die Liste gefährdeter Tierarten zu aktualisieren und nicht mehr gefährdete Arten zu streichen sowie klarstellende Regelungen zum Bestandsschutz bestehender Anlagen aufzunehmen.
Neue Wege im Planfeststellungsrecht

Dem nationalen Gesetzgeber wird unter anderem empfohlen,

  • ein zweistufiges Planfeststellungsverfahren zu prüfen, bei dem im ersten Schritt wie im heutigen Raumordnungsverfahren unter frühzeitiger Bürgerbeteiligung eine Vorzugsvariante bestimmt wird, während der zweite Schritt dem heutigen Planfeststellungsverfahren entspricht. Vorteil wäre, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterverwendet werden könnten und das gesamte Verfahren in den Häden einer Behörde liegt;
  • zu prüfen, inwieweit bei Bedarfsplanvorhaben das Hinwegsetzen über früher festgesetzte Raumordnungsziele erleichtert werden kann;
  • zu prüfen, ob bei wichtigen Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs die Vorzugsvariante auf Grundlage einer geeigneten Strategischen Umweltprüfung durch Bundesgesetz festgelegt werden könnte. Damit die Möglichkeit der Gerichte eingeschränkt, bei beklagten Projekten auf Varianten zu verweisen;
  • die Linienbestimmung bei Bundesstraßen in Auftragsverwaltung fakultativ den Ländern zu überlassen;
  • für Verkehrsinfrastrukturprojekte analog zum Stromnetzausbau die Möglichkeit zu schaffen, einen einen Projektmanager zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten einzusetzen;
  • eine verbindliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Internet vorzuschreiben, um die Reichweite der Bürgerbeteiligung zu erhöhen;
  • klarer zu formulieren, bei welchen Projektkategorien die einfachere Plangenehmigung ausreicht und auf das aufwendige Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann (zum Beispiel bei Brücken-Ersatzneubauten);
  • das Eisenbahn-Bundesamt auch mit der Funktion der Anhörungsbehörde zu betrauen – so wie es beim Fernstraßen-Bundesamt vorgesehen ist.
Verkehrsinteressen besser ins Regierungshandeln einbringen

Als Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene empfiehlt das Gremium unter anderem:

  • im BMVI eine Stelle zu schaffen, die Interessen des Verkehrsbereichs systematisch innerhalb der Bundesregierung und auf europäischer Ebene einbringt.
  • in der Geschäftsordnung der Bundesregierung festzulegen, dass deutsche Positionen in internationalen und EU-Umweltrechtsfragen mit Relevanz für den Verkehrsbereich der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Ressorts bedürfen und auch Vertreter des Verkehrsbereichs zu entsprechenden Gremien und Konferenzen entsandt werden können;
  • eine Wissensplattform zum Umweltschutz einzurichten, die die Flut von Fachinformationen sammelt und systematisiert. Außerdem sollten Datenbanken für Kartier- und Artendaten aufgebaut werden;
  • Muster-Planfeststellungsbeschlüsse zu erstellen;
  • Checklisten für die einzelnen Planungsstufen aufzustellen, um so unnötige Fehler zu vermeiden;
  • den Genehmigungsbehörden feste Prüfkriterien für Planunterlagen an die Hand zu geben;
  • länderspezifische Sonderregelungen zu minimieren;
  • einen Sachverständigenrat für Streitfragen im Umweltbereich zu schaffen.

Darüber hinaus nimmt der Bericht auch zahlreiche Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte auf (siehe hier).