Das fordert die Initiative Erdgasmobilität in ihrem 4. Fortschrittsbericht. Die Verunsicherung sei der Hauptgrund dafür, dass die Zahl der Neuzulassungen von Erdgasfahrzeugen 2015 gegenüber dem Vorjahr um 32 Prozent auf 6850 zurückgegangen sei. Damit sei auch erstmals der Bestand gesunken, und zwar um 1,8 Prozent auf 98.000. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2016 habe sich der Rückgang der Neuzulassungen sogar auf mehr als 50 Prozent beschleunigt. Die Initiative Erdgasmobilität ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden aus Energie- und Verkehrswirtschaft unter dem Dach der Deutschen Energie-Agentur (DENA).
Die derzeit geltende steuerliche Begünstigung von Erdgas läuft Ende 2018 aus. Statt 31,80 EUR/MWh werden so nur 13,90 EUR fällig. Zwar sieht der Koalitionsvertrag vor, die Energiesteuerermäßigung „für klimaschonendes Autogas und Erdgas“ zu verlängern. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch erst Ende April einen Referentenentwurf vorgelegt, den für das zweite Quartal 2016 zugesagten Regierungsentwurf ist das BMF bisher schuldig geblieben (siehe hier).
Der Referentenentwurf sieht ein Abschmelzen der Steuerermäßigung ab Anfang 2022 in drei Schritten bis Ende 2024 vor. „Der veröffentlichte Vorschlag ist aus Sicht der Initiative Erdgasmobilität nicht geeignet, den Unternehmen der Transportbranche, Fahrzeugherstellern und Infrastrukturbereitstellern einen ausreichenden Planungshorizont für Neuinvestitionen zu bieten“, lautet das Urteil im Fortschrittsbericht. „Der Entwurf bietet auch für gewerbliche und private Verbraucher kaum Anreize, Erdgasfahrzeuge zu beschaffen.“
Die Initiative Erdgasmobilität und weitere Verkehrsverbände schlagen stattdessen vor, die bisherige Ermäßigung bis Ende 2026 zu verlängern. Falls der Absatz bis dahin auf 18 bis 23 Mio. MWh steigt, soll der Steuersatz auf 17,50 EUR/MWh steigen; falls er sogar auf mehr als 23 Mio. MWh steigt, soll der normale Steuersatz von 31,80 EUR gelten.
Hoffnungsträger Biomethan
Entscheidende Vorteile von Erdgas gegenüber anderen alternativen Antrieben, namentlich dem Elektroantrieb, sieht die Initiative in der Möglichkeit zu größeren Reichweiten, der Eignung auch für Busse und schwere Lkw sowie perspektivisch der Möglichkeit, fossiles Erdgas durch Biomethan oder mit Strom erzeugtes synthethisches Methan zu ersetzen, ohne die Fahrzeuge umbauen zu müssen. Allein das technische Potenzial der deutschen Biomethanproduktion reiche schon heute aus, um den Dieselkraftstoffverbrauch aller Nutzfahrzeuge zu ersetzen.
Aber selbst bei fossilem Erdgas ergebe sich bei einer Betrachtung von der Förderstelle bis zum Rad („Well to Wheel“) gegenüber Benzin-Pkw eine Treibhausgaseinsparung von 15 Prozent. Bei Lkw könne der Vorteil allerdings je nach Fahrzeug, Einsatzbereich und Lieferkette deutlich niedriger liegen.
Obendrein gibt es beim Erdgasantrieb keine Feinstaubproblematik, und die Stickoxidemissionen liegen auch im Realbetrieb innerhalb der Grenzwerte. Lkw-Unternehmer berichten jedoch von höheren Kosten für Wartung und Unterhalt als für Diesel-Lkw vergleichbarer Leistung. (roe)
Externe Links:
Vierter Fortschrittsbericht der Initiative Erdgasmobilität
Referentenentwurf/“Diskussionsentwurf“ des BMF für die Energiesteuerermäßigung