Bundesverwaltungsgericht stoppt Weservertiefung

Er erklärte in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil den Planfeststellungsbeschluss von 2011 für rechtswidrig und nicht vollziehbar, hob ihn aber nicht auf. Die Mängel könnten durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Das Gericht bemängelte, der Planfeststellungsbeschluss verstoße gegen Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorschriften zum Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete, wasserrechtliche Vorschriften und das fachplanungsrechtliche Abwägungsgebot. Vor allem sei die Weservertiefung nicht in drei getrennten Abschnitten betrachtet worden (Außenweser, Unterweser von Bremerhaven bis Brake sowie von Brake bis Bremen).

„Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist angesichts der bereits erfolgten Hinweisbeschlüsse keine besondere Überraschung“, erklärte der Bremer Hafensenator Martin Günthner unter Anspielung auf die Entscheideng des Europäischen Gerichtshof im Juli 2015. Der EuGH hatte damals eine sehr restriktive Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verlangt (siehe hier). „Die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel sind insgesamt heilbar, eine rechtsgültige Planfeststellung zur notwendigen Weservertiefung ist weiterhin erreichbar“, betonte Günthner.

Der Seehafenverband ZDS zeigte sich enttäuscht, äußerte aber die Hoffnung, dass die Mängel im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens schnellstmöglich beseitigt werden. Mit Befriedigung nahm er zur Kenntnis, dass das Gericht die Notwendigkeit des Vorhabens nicht in Frage gestellt hat. Der Verband erneuerte seine Forderung, das Fachpersonal in den Planungsbehörden aufzustocken, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Im Verfahren um den nachgebesserten Planfeststellungsbeschluss für die Elbvertiefung hat das Bundesverwaltungsgericht drei Verhandlungstage im Dezember angesetzt. (roe)

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