Wichtige Details zu Autobahngesellschaft in der Schwebe

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken bekennt sich die Regierung zwar zum Eckpunktepapier des BMVI vom 11. Dezember 2015 (siehe hier). Darin war festgehalten worden, dass Eigentum der Bundesfernstraßen und auch die Gesellschaft im Eigentum des Bundes bleiben.

Auf die Frage, wie eine (Teil-) Privatisierung ausgeschlossen werden soll, heißt es ausweichend, „die Umsetzung der Eckpunkte wird im Rahmen des noch einzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens zu behandeln sein“. Verkehrsstatsekretär Enak Ferlemann hatte bei einer Bundestagsanhörung Mitte April allerdings gesagt, dass der Entwurf für die Grundgesetzänderung schon fertig sei (siehe hier).

Bund fehlen Daten zu Personal

Bemerkenswert erscheint, dass sich die Bundesregierung offenbar noch nicht eingehend mit der Frage befasst hat, wieviel Personal aus den Länderauftragsverwaltungen auf den Bund übergehen könnte und welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden wären. Die Frage, ob die Regierung weiß, wieviel Mitarbeiter aktuell in den Ländern für die Bundesfernstraßen tätig sind, welche Entgeltsumme auf diese Mitarbeiter entfällt und wie hoch die Pensions- und Rentenlasten sind, wird mit einem lapidaren „Nein“ beantwortet.

Im BMVI selbst arbeiten nach Angaben des Ministeriums in der Abteilung Straßenbau umgerechnet auf Vollzeitäquivalente 132,7 Beschäftigte; je nach Thema arbeiten auch weitere Mitarbeiter aus anderen Abteilungen für den Bereich Bundesfernstraßen. Bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) sind 20 Beschäftigte und bei der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) sind 277,8 Beschäftigte tätig, wobei die DEGES allerdings nicht nur Bundesfernstraßenprojekte betreut. (roe)

Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf Linken-Anfrage zur Bundesfernstraßengesellschaft

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