NRW macht bei höheren Bußgeldern für Lkw-Brückensünder Druck

Der von Landesverkehrsminister Michael Groschek erst vorgestern angekündigte Entschließungsantrag liegt jetzt als Bundesratsdrucksache vor. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen neuen Tatbestand mit einer erhöhten Geldbuße in der Bußgeldkatalog-Verordnung zum Schutze der Infrastruktur vorzusehen“, heißt es darin. Das Land beantragt, schon auf der nächsten Bundesrats-Plenarsitzung am 23. September abschließend zu entscheiden.

Im Begründungsteil wird vorgeschlagen, im Falle einer vorsätzlichen Gefährdung einer volkswirtschaftlich unverzichtbaren Infrastruktur das Bußgeld auf einen Betrag in einer Größenordnung von 1000 EUR festzusetzen. Eventuell müsse dafür auch der Regelungsgehalt des Verkehrszeichens 251 – Verbot für Kraftwagen – angepasst werden.

Hintergrund ist, dass laut Erfahrungsberichten der Polizei zumindest ein Teil der rund 150 Lkw, die täglich widerrechtliche über die marode Leverkusener Rheinbrücke fahren, dies vorsätzlich tut. Das zeige, „dass die derzeit in der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehenen Bußgelder in Höhe von 75 EUR und 150 EUR bei Vorsatz keinesfalls hoch genug für eine wirksame Abschreckung sind“.

Weil ähnliche Erfahrungen wie an der Leverkusener Brücke auch bei anderen für Lkw gesperrten maroden Brücken gemacht worden sind, sei „eine allgemeine und breit einsetzbare Lösung erforderlich“. (roe)

Externer Link: Entschließungsantrag NRW für höhere Bußgelder

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