Aufgefischt 20.9.2016

Niedersachsen will den Weiterbau der A39 dort, wo er als Lüneburger Stadtautobahn dient, mit jeweils 4km langen „Verflechtungsstreifen“ versehen und macht sie so faktisch zur sechsspurigen Autobahn. Das berichtet die Landeszeitung unter Berufung auf eine Mitteilung des Landesverkehrsministeriums.

Die Rader Hochbrücke (A7) hält nach Angaben des schleswig-holsteinischen Landesverkehrsministeriums wie erwartet noch bis 2026, was ausreicht, um rechtzeitig den Ersatzneubau zu errichten. Bis Ende dieses Jahres sollen die Pläne dafür stehen. Um eine Schädigung durch zu schwere Lkw zu verhindern, spricht das Land derzeit mit dem Bund über eine Achslastmessstelle. Die Quote der Tempoverstöße sei hingegen gering, berichtet das Land.

Zur am Dienstag startenden Bahnmesse Innotrans hat das BMVI gegenüber den WAZ-Zeitungen durchsickern lassen, dass es die Brennstoffzellen-Triebzüge von Alstom mit 8 Mio. EUR fördert und einen Pilotprojekt von Bombardier für Batterieantrieb mit 4 Mio. EUR. (roe)

Grünes Licht für Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Bundesrats-Verkehrsausschuss empfiehlt, auf der Plenarsitzung am kommenden Freitag der entsprechenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zuzustimmen. Damit können private Dienstleister als Beliehene oder Verwaltungshelfer anstelle der Polizei diese Transporte begleiten. Vorteil für die Transportunternehmen ist, dass sie nicht mehr auf die Verfügbarkeit der Polizei angewiesen sind und dass die oft langwierigen Übergaben an den Zuständigkeitsgrenzen wegfallen (siehe auch hier).

2. Stufe des i-Kfz und Gebührenrahmen für MPU

Weiter wird die Rechtsgrundlage für zweite Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk) geschaffen. Dafür müssen die Prüfstellen die Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen an das Zentrale Fahrzeugregister übermitteln.

Schließlich wird das BMVI errmächtigt, per Verordnung Mindest- und Höchstsätze für Gebühren einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU/„Idiotentest“) festzusetzen. (roe)

Kampf gegen Verkehrsunfälle bleibt mühsam

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) arbeite an einem „Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen“, heißt es im Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015. Das Handbuch soll es ermöglichen, unter Berücksichtigung von für die Verkehrssicherheit relevanten Einflussgrößen Planungs- und Gestaltungsalternativen zu vergleichen. Auf diese Weise sollen Neuplanungen sowie von Um- und Ausbauplanungen von Straßen bewertet werden. Um zu einem praktikablen Verfahren zu kommen, sei aber noch ein neues Forschungsprojekts notwendig.

Um Sicherheitsaudits für schon in Betrieb befindliche Verkehrsanlagen zu erleichtern, wurde ein Entwurf für die „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS) erarbeitet. Neu ist dabei auch, dass die dort vorgegebenen Checklisten künftig physisch getrennt vom Regelwerk online über die Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Form einer Excel-Anwendung bereitgestellt werden sollen.

Nur vage Aussagen zu Alkohol-Interlocks

Zu den in den vergangenen Tagen intensiv diskutierten Wegfahrsperren für auffällig gewordene Alkoholsünder finden sich im Unfallverhütungsbericht nur sehr vage Aussagen. Das BMVI bereite einen Gesetzentwurf vor, der die Rechtsgrundlagen für den Einsatz solcher Systeme schaffen soll, heißt. Ausgangspunkt sei ein Forschungsprojekt der BASt.

Mit Technik und Infrastruktur gegen Abbiegeunfälle

Im Kampf gegen Abbiegeunfälle zwischen rechts abbiegenden Kfz und geradeaus fahrenden Radfahrern zeichnet sich laut Bericht weiterhin keine Patentlösung ab. In einem Forschungsprojekt der BASt hätten sich in Bezug auf Lkw „keine belastbaren Empfehlungen zur Entschärfung der Situation durch infrastrukturelle Maßnahmen“ ableiten lassen. Die Hoffnungen ruhten jetzt auf Abbiegeassistenzsystemen. Noch ganz am Anfang steht ein 2015 in Berlin angelaufener Versuch, bei dem der geradeausführende Radstreifen links an den Rechtsabbiegern vorbeigeführt wird – zum Beispiel auf der Frankfurter Allee vor der Kreuzung mit der Otto-Braun-Straße. Er soll auf vier weitere Städte ausgeweitet werden.

Zahl der Verkehrstoten sinkt wieder

Das Ziel des Verkehrssicherheitsprogrammes, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 gegenüber 2011 um 40 Prozent zu verringern, scheint unterdessen wieder in größere Nähe zu rücken. Nachdem es 2014 und 2015 zu einem Anstieg gekommen war, hat das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr 2016 einen Rückgang um 9 Prozent vermeldet. Damit ist das Niveau von 2013 erreicht. Grund sei das kühle und nasse Frühjahr gewesen, wodurch vor allem weniger Motorradfahrer verunglückt seien. Sollte sich der Trend des 1. Halbjahrs im Rest des Jahres und in den nächsten Jahren fortsetzen, wäre nach Berechnungen des Verkehrsbriefs eine Reduzierung der Verkehrstoten um 35 Prozent möglich.

Das BMVI hat angekündigt, den Bericht in den kommenden Tagen auf seiner Website zum Download bereitzustellen. (roe)

Externer Link: Zusammenfassung zum BASt-Forschungsprojekt zu Alkohol-Interlocks

Aufgefischt 19.9.2016

Maria Krautzberger, Chefin des Umweltbundesamtes (UBA), wirbt laut Mitteldeutscher Zeitung erneut für eine blaue Plakette, um eine bundeseinheitliche Regelung zu bekommen. Gerichtliche Einzelfallentscheidungen oder Dieselfahrverbote für einzelne Straßen seien nicht die richtige Lösung.

DB-Chef Rüdiger Grube sagt laut Stuttgarter Zeitung bei der Grundsteinlegung für Suttgart 21 zu, dass trotz zwei Jahren Verzug 2021 der erste Zug in Richtung Ulm fährt. Den Stuttgarter Nachrichten zufolge ist er auch zuversichtlich, den Kostenrahmen von 6,5 Mrd. EUR einzuhalten.

Das BMVI hat am Montag den ersten Aufruf für das Förderprogramm Innovative Hafentechnologien (IHATEC, früherer Arbeitstitel ISETEC III) gestartet. Einsendeschluss für Anträge ist der 18. November. (roe)

BMWi will über Strom im Verkehr sprechen

„Vorrangig kommen Technologien zum Einsatz, die mit wenig Strom möglichst viele fossile Brennstoffe ersetzen“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Impulspapier „Strom 2030“. „Dies gilt vor allem für … Elektrofahrzeuge. (…) Weniger effiziente Technologien sind … Elektrolyseure (Power-to-Gas). Sie kommen wegen ihres sehr viel höheren Strombedarfs nur zum Einsatz, wenn erneuerbarer Strom bei negativen Preisen oder Netzengpässen ansonsten abgeregelt würde und effizientere Technologien nicht sinnvoll sind.“ Ähnlich sieht es das BMWi für Kraftstoffe aus Biomasse: Sie sollten aus Effizienz- und Verfügbarkeitsgründen nur dort zum Einsatz kommen, wo Strom keine Alternative ist. Als Beispiele nennt das BMWi Luft- und Schiffsverkehr.

Wie schon mit dem „Grünbuch Energieeffizienz“ (siehe hier) will das BMWi eine öffentliche Debatte anstoßen, wie der Strommarkt im Jahr 2030 aussehen sollte. Prämisse ist, dass bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent sinken sollen, während Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beibehalten werden.

Kritik an Belastung des Strompreises

Als indirekte Selbstkritik des BMWi könnte die Aussage gedeutet werden, wonach fossile Brennstoffe für den Verkehr heute für die Verbraucher kostengünstiger sind als Strom, „weil Strom mit Umlagen, Steuern und Abgaben stärker zur Finanzierung der Energiewende beiträgt“. Speziell die Bahnbranche beklagt seit langem, dass sie diese Form umweltfreundlicher Elektromobilität mit Stromsteuer und EEG-Umlage belastet wird.

Das BMWi erbittet nun Anregungen, wie die Wettbewerbsbedingungen für Strom im Verkehr gegenüber Brennstoffen verbessert werden können.

Sektorkopplung wirft noch Fragen auf

Als physikalischen Vorteil von Elektroautos sieht das BMWi an, dass sie in nachfrageschwachen Zeiten Überschussstrom aufnehmen können. Allerdings sei das preislich nicht attraktiv, weil „bestimmte Preisbestandteile statisch berechnet werden“ – offenbar eine Anspielung auf EEG-Umlage und Stromsteuer. Dagegen seien Mehrwertsteuer – und eingeschränkt die Netzentgelte – variabel. „Hier sollte man anknüpfen.“ Zur konkreten Ausgestaltung erbittet das BMWi Anregungen.

Externer Link: Impulspapier „Strom 2030“

Rechnungshof fordert mehr Kontrolle und Transparenz für Stuttgart 21

In einem neuen Prüfbericht für den Haushaltsausschuss, der dem Verkehrsbrief vorliegt, wirft die Prüfbehörde der Bundesregierung vor, sowohl in ihrer Rolle als Zuwendungsgeber als auch als DB-Eigentümer nur unzureichend die Kostenentwicklung und die Bauqualität zu kontrollieren. Die Argumentation des BMVI, es handele sich um ein „eigenwirtschaftliches Projekt“ der DB, hält der Rechnungshof für falsch. „Es lässt dabei außer Acht, dass die Bauten zu Stuttgart 21 mit Fertigstellung als Schienenwege des Bundes der verfassungsrechtlichen Gewährleistungs- und Finanzierungsverantwortung des Bundes unterliegen“, heißt es.

Erst recht unzutreffend sei die Einordnung als „eigenwirtschaftliches Projekt“, weil die DB alleine dem Bund gehört. „Ihre finanzwirksamen Entscheidungen zu Stuttgart 21 wirken sich mittelbar auf den Bundeshaushalt aus.“ Der Mittelbedarf für S21 könnte dazu führen, dass die DB für andere Projekte mehr Förderung anfordert oder die Dividende kürzt und damit die LuFV gefährdet. Das BMVI als wichtiger Zuwendungsgeber müsse daher künftig seine Überwachungs- und Steuerungsmöglichkeiten konsequent ausschöpfen.

Im Einzelnen bemängelt der Rechnungshof:
  • Aufgrund des Systems der „Outputkontrolle“ in der LuFV lasse sich nicht oder nur mit hohem Prüfaufwand nachvollziehen, ob für S21 außer den vereinbarten 497 Mio. EUR weitere LufV-Mittel abgezweigt werden. Zwar habe das BMVI inzwischen einen Prüfer mit der Klärung dieser Frage beauftragt, es sei aber unklar, wie die inzwischen angefallenen Hunderttausende von Belegen zu bewältigen sind. Unklar sei auch, wie die DB bestraft werden kann, wenn mehr Mittel abgezweigt wurden.
  • Der Bund als wesentlicher Zuwendungsgeber überwache nicht, inwieweit die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist. „Dies widerspricht dem Haushalts- und Zuwendungsrecht.“ Mit Blick auf die von der DB bereits eingeräumten Kostensteigerungen und den Streit über die Aufteilung wird bemängelt, es hätte vor Projektbeginn Klarheit über alle wesentlichen finanziellen Fragen bestehen müssen. Aber auch während der Umsetzung müsse der Bund projektbegleitend überwachen, inwieweit die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
  • Das BMVI kontrolliere die Qualität der Bauausführung unzureichend. Die Kosten einer möglicherweise vereinfachten und nicht nachhaltigen Bauausführung könnte aber über höhere Erhaltungskosten spätere Haushalte belasten. „Der Bundesrechnungshof rät dem BMVI darauf hinzuwirken, dass die Bundesvertreter/Bundesvertreterin im Aufsichtsrat der Bahn diese Risiken bei der Ausübung ihrer Aufsichtsmandate berücksichtigen“ und droht damit kaum verhüllt persönliche rechtliche Konsequenzen an.
  • Die bisherige Veranschlagung der Bundesmittel für das Projekt in verschiedenen Sammeltiteln (Baukostenzuschüsse, LuFV, GVFG-Bundesprogramm) sei nicht transparent und binde die Regierung nicht ausreichend – umso weniger, als es im Verkehrshaushalt verschiedene Titel gegenseitig deckungsfähig sind. Der Rechnungshof plädiert deshalb für eine Einzelveranschlagung aller Ausgaben für Stuttgart 21 in einer eigenen Titelgruppe, um die Budgetkontrolle des Parlaments zu stärken. BMVI und Bundesfinanzministerium lehnten das in einer Stellungnahme ab: Durch einen Extratitel steige die Gefahr einer Doppelveranschlagung, zudem werde die Flexibilität benötigt. Widerwillig stimmte das BMVI aber immerhin einem jährlichen Projektbericht an das Parlament zu, „sofern die Abgeordneten dies wünschten“.

Der aus dem Stuttgarter Umland stammende Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel sprach von einem „heftigen Rüffel“ für die Bundesregierung. „Der Bund macht sich durch Wegschauen an einer möglichen Veruntreuung von Haushaltsmitteln, die für den Erhalt von bestehender Schieneninfrastruktur vorgesehen sind, schuldig“, sagte er zur LuFV-Problematik. Die Regierung müsse endlich dafür sorgen, dass Haushaltsmittel bestimmungsgemäß verwendet werden und dabei auch überprüfen, inwieweit die Gesamtfinanzierung von Stuttgart 21 gesichert ist.

Weiterer vertraulicher Bericht zur Eigentümerrolle

Der Rechnungshof hat auch noch einen weitere Bericht zu S21 verfasst, der sich mit der Wahrnehmung der unternehmerischen Kontrolle der DB durch den Alleinaktionär Bund befasst. Dieser Bericht ist wegen geheimer Geschäftsdaten allerdings vertraulich und soll nur den Mitgliedern des für die Bundesbeteiligungen zuständigen „Bundesfinanzierungsgremiums“ vorgelegt werden. (roe)

Aufgefischt 16.9.2016

Die offizielle Grundsteinlegung für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 findet laut Stuttgarter Nachrichten nicht nur ohne Prominenz der Grünen aus Stadt und Land statt, sondern auch die Union ist nur mit der zweiten Reihe vertreten. Wie die Zeitung außerdem berichtet, warnt der Bundesrechnungshof in einem neuen Prüfbericht des Bundesrechnungshof vor weiteren Kostenrisiken.

Das Hamburger Abendblatt berichtet über eine geplante neue Sicherheitsrichtlinie für historische Schiffe, die bei Betreibern Angst vor prohibitiven Nachrüstungskosten hervorruft.

Laut einem Bericht von Spiegel Online will sich die DB aus ihrem defizitären Fernbusgeschäft weitgehend zurückziehen. (roe)

Grundzüge der Fahrschulrecht-Novelle stoßen offenbar auf Zustimmung

Sowohl die Verbände Moving und BDFU – die tendenziell eher große Fahrschulen vertreten – begrüßten, dass für den Zugang zum Beruf nicht mehr Motorrad- und Lkw- bzw. Busführerschein verlangt werden. „Die Streichung der Vorschrift erleichtert den Zugang zur Ausbildung erheblich, reduziert sich doch nun nicht nur der Zeitaufwand signifikant, sondern es sinken auch die Kosten für die Ausbildung, teilte der BDFU mit. „Dadurch wird sich wohl auch die Zahl weiblicher Fahrlehrer erhöhen, was wir sehr begrüßen. Lediglich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), die vor allem kleinere traditionelle Fahrschulen vertritt, hatte derartige Überlegungen schon im Vorfeld abgelehnt.

Moving bemängelte allerdings, dass der Tagesnachweis für die praktischen Fahrstunden wegfallen soll. Damit war bisher die Arbeitszeit auf elf 45-Minuten-Einheiten begrenzt worden (8 1/4 Stunden). Nun soll es den Fahrlehrern freigestellt werden, wie viel sie verantwortungsbewusst unterrichten könnten. Für angestellte Fahrlehrer gelte dagegen das Arbeitszeitgesetz. „Die derzeit geltende Regelung von 495 Minuten pro Tag stellt einen klaren Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusst schulenden Fahrlehrer dar“, sagte Moving-Präsident Jörg-Michael Satz.

Kontrovers diskutiert wurde dem Vernehmen nach, ob der Einweisungslehrgang für Ausbildungsfahrlehrer („Fahrlehrer der Fahrlehrer“) mit einer Prüfung abgeschlossen werden soll oder nicht. (roe)

Gäubahn-Ausbau rückt näher

Das Projekt habe sehr gute Chancen, doch noch in den vordringlichen Bedarf im neuen Bundesverkehrswegeplan hochgestuft zu werden. Das sei das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, der CDU-Landtagsfraktion sowie der Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg am Mittwochabend, teilte der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart. Er sprach von einem „Durchbruch der Verhandlungen“. Die Hochstufung in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan solle im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Grund für die gestiegenen Chancen sei das vor einigen Tagen fertiggestellte Gutachten des Landes mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen (siehe auch hier).

Landesverkehrsminister Winfried Hermann begrüßte das Signal aus Berlin. „Die gemeinsame Allianz aller Kräfte in Baden-Württemberg hat es möglich gemacht, dass die Dringlichkeit für den Ausbau der internationalen Bahnstrecke von Stuttgart nach Zürich endlich auch in Berlin anerkannt wurde.“

Das Gutachten zum Ausbau wurde wie angekündigt inzwischen im Internet veröffentlicht. (roe)

Externer Link: Gutachten zum Ausbau der Gäubahn

BMVI hat BVWP-Projektdossiers aktualisiert

Das nach dem Kabinettsbeschluss über den BVWP 2030 vorübergehend wegen „Überarbeitung“ abgeschaltete Projektinformationssystem PRINS ist wieder online. Es ist jetzt auf dem Stand des Kabinettsbeschlusses vom 3. August. So ist zum Beispiel der A6-Abschnitt Weinsberg-Feuchtwangen/Crailsheim auch im Projektdossier als „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,0 gelistet (vorher: WB*, NKV 1,5).

Eingefügt wurden auch die Projektdossier für die BVWP-Entwurf noch als „potenzieller Bedarf“ gelisteten und inzwischen bewerteten Bahnprojekte, zum Beispiel „Alpha-E“ (Ersatz für Y-Trasse) oder die Elektrifizierung Angermünde-Stettin.

Neuere Entwicklungen wie beim Stichkanal Hildesheim oder der Gäubahn sind noch nicht im PRINS abgebildet. (roe)

Externer Link: Projektinformationssystem PRINS