Gericht empfiehlt Diesel-Einfahrverbot

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Dienstag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Danach muss die Bezirksregierung Düsseldorf den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf binnen eines Jahres so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat das Gericht sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als auch die sogenannte „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

In der mündlichen Begründung des Urteils heißt es, der Stickoxid-Grenzwert von 40mg/m3 Luft sei trotz der bisherigen Luftreinhaltepläne auch 2015 mit 59mg/m3 überschritten worden. Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordere jedoch eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes. Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan nicht mehr gerecht, er müsse daher binnen eines Jahres fortgeschrieben werden. „In diesem Rahmen müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden“, teilte das Gericht mit. „Der Einführung der –Blauen Plakette– auf Bundesebene bedürfe es hierfür nicht zwingend. Vielmehr enthalte das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon entsprechende Grundlagen.“ Die DUH schlägt das Verkehrszeichen 251 vor („Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“), ergänzt um ein Zusatzschild „Nur für Diesel“.

Die vollständige Urteilsbegründung soll bis spätestens Ende September veröffentlicht werden, sagte einer der zuständigen Richter gegenüber dem Verkehrsbrief (Aktenzeichen: 3 K 7695/15)

Die DUH hat nach eigenen Angaben 15 Klagen wegen Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte gegenüber den verantwortlichen Ländern oder beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen. „Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. (roe)

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