Anhörungsverfahren kommt unter die Lupe

Ansatzpunkt ist das von den jeweils zuständigen Landesbehörden durchzuführende Anhörungsverfahren im Zuge des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens. Ziel des Anhörungsverfahrens ist es, dass alle relevanten öffentlichen und privaten Belange in die Abwägungsentscheidung des für die Planfeststellung zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) einfließen können.

In einem jetzt vom BMVI ausgeschriebenen Gutachten sollen nicht nur Verfahrensoptimierungen identifiziert werden, sondern gegebenenfalls auch Rechtsänderungen vorgeschlagen werden. Der Gutachter soll dabei dem im Juli eingesetzten Arbeitskreis „Optimierung der Anhörungsverfahren“ zuarbeiten, in dem Länder, BMVI, EBA und DB vertreten sind.

Die Gutachter sollen zum einen die Strukturen und Abläufe in den Anhörungsbehörden der Länder untersuchen und zum anderen die Kommunikation mit den EBA untersuchen. Ziel ist, praxistaugliche Checklisten, Vorlagen und Handlungsanleitungen zu erarbeiten.

Benchmarking mit dem Ausland

In einem weiteren Schritt sollen die Gutachter ein Benchmarking hinsichtlich Verfahrensdauer und Effizienz gegenüber anderen Infrastrukturen im Inland und in zwei bis drei weiteren europäischen Ländern vornehmen. „Auf dieser Basis sollen mögliche rechtliche Änderungen auf ihr Effizienzpotential (in Form von Zeitgewinn ohne Einbußen bei der Qualität) sowie mögliche Umsetzungsrisiken beurteilt werden.“

Der Abschlussbericht soll bis November/Dezember 2017 vorliegen. (roe)

Schreibe einen Kommentar