Autobahngesellschaft: AG ist wohl aus dem Rennen

Das Eckpunktepapier von Bund und Ländern fordert eine „privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, was nach übereinstimmendem Verständnis entweder die Rechtsform einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft bedingt. Allerdings hatte das rot-rot-grün regierte Thüringen in einer Protokollnotiz die Prüfung der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gefordert; auch Sebastian Hartmann, der zuständige SPD-Berichterstatter im Bundestag, hat sich wiederholt für eine AöR ausgesprochen.

Wie aus der SPD-Fraktion zu hören ist, sieht man in der AöR eine bessere Garantie gegen die Privatisierung der Fernstraßengesellschaft. Zwar gebe es aktuell mit Ausnahme einzelner Stimmen aus dem Finanzministerium einen breiten Konsens für eine zu 100 Prozent staatseigene Gesellschaft; dennoch sei es sinnvoll, Privatisierungsgelüsten späterer Regierungen einen Riegel vorzuschieben.

SPD: Personalräte kein Motiv für Positionierung zugunsten AöR

Ausdrücklich zurückgewiesen wurde seitens der SPD der Verdacht, mit einer AöR sollten Privilegien freigestellter Personalräte gesichert werden. Mit Verdi sei über vieles gesprochen worden, aber über dieses Thema nie, hieß es. Tatsächlich ermöglicht das bundeseinheitliche Betriebsverfassungsgesetz in vielen Ländern mehr Freistellungen als die Landes-Personalvertretungsgesetze, zum Beispiel in Bayern, Sachsen-Anhalt und sogar in Bremen und Berlin. In NRW ist die Staffelung identisch zum Betriebsverfassungsgesetz.

HDB befürchtet Dauerkonflikt zwischen Bund und Ländern bei AöR

Gegen die AöR spricht aus Sicht von Heiko Stiepelmann vom Bauindustrieverband HDB vor allem, dass sie nicht einheitlich kodifiziert ist, sondern im Errichtungsgesetz sehr detailliert beschrieben werden müsste. „Damit wird der Konflikt mit den Ländern perpetuiert“, sagte er Mitte April in einer Expertenanhörung des Bundestages.

Beckers: Politische Steuerung und Kontrolle von AöR einfacher

Prof. Thorsten Beckers hingegen bevorzugt die AöR, „da durch speziell angepasste öffentlich-rechtliche Regelungen Aufgaben der Gesellschaft und Kontrollmechanismen im öffentlichen Bereich (einschließlich Kontrollrechte für das Parlament etc.) grundsätzlich effektiver definiert werden können als beim Rückgriff auf um durch die Satzung ergänzte GmbH-rechtliche Standardregelungen“, schreibt er in einem Thesenpapier für die SPD-Fraktion.

DB AG als abschreckendes Beispiel

Unter den beiden in Frage kommenden privatrechtlichen Rechtsformen GmbH und AG scheint letztere nach den zwiespältigen Erfahrungen mit dem Eigenleben der bundeseigenen Aktiengesellschaft Deutsche Bahn im politischen Bereich keine Fürsprecher mehr zu haben.

Das BMVI selbst hatte sich bereits im Dezember 2015 für eine GmbH mit paritätisch besetztem Aufsichtsrat ausgesprochen. Das könnte ganz nebenbei – mit Blick auf §1 des Mitbestimmungsgesetzes – nahelegen, dass das BMVI mit mehr als 2000 Mitarbeitern rechnet.

Eisenkopf: Straffe Führung bei AG unmöglich

Auch Prof. Alexander Eisenkopf von Zeppelin-Universität Friedrichshafen rät in einer Stellungnahme für den Automobilclub ACE zu einer GmbH: „Bei einer GmbH unterliegen die Geschäftsführer gemäß § 37 Abs. 1 GmbHG der Weisungsbefugnis der GmbH-Gesellschafter, während der Vorstand einer AG keiner Weisungsbefugnis der Aktionäre, sondern nur einer Kontrolle durch den Aufsichtsrat unterliegt.“ Die Möglichkeit zur strafferen Führung ist auch aus Stiepelmanns Sicht der entscheidende Vorteil einer GmbH gegenüber der AG. (roe)

Externer Link: Kurzbewertung des Bund-Länder-Beschlusses für Thüringer Staatskanzlei

Neue Runde im Streit um Potenziellen Bedarf

Die Vergabe des Gutachtens zur Bewertung des 740m-Güterzugnetzes erst im April 2016 sei der Tatsache geschuldet, dass die Defnition der Einzelmaßnahmen in diesem Vorhaben „erst aufbauend auf anderen Untersuchungsergebnissen, unter anderem auf der Machbarkeitsstudie zum Deutschlandtakt, erfolgen kann.“ Das schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Die Machbarkeitsstudie Deutschlandtakt lag allerdings schon im September 2015 öffentlich vor.

Aus der Grünen-Fraktion hieß es, das BMVI hätte die Studie zum Deutschlandtakt schon früher in Auftrag geben können. Viele Teilmaßnahmen für das 740m-Netz könnten im übrigen losgelöst vom Deutschlandtakt bewertet werden. Allianz pro Schiene und der Umweltschutzverband BUND hatten dem BMVI Anfang dieser Woche vorgeworfen, mit schleppender Gutachtenvergabe selbst schuld daran zu sein, dass viele Bahnprojekte noch im „potenziellen Bedarf“ feststecken (siehe hier).

Änderungen am BSWG-Entwurf?

Wie zu hören ist, gibt es fraktionsübergreifend Unbehagen an der jetzigen Formulierung im Gesetzentwurf für das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), mit der das eventuelle Aufrücken von Projekten aus dem potenziellen in den vordringlichen Bedarf geregelt wird („Sobald diese Projekte die üblichen Kriterien erfüllen, werden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen“). Zum einen sei die Klausel „übliche Kriterien“ vage, zum anderen werde damit der Regierung ein „Blankoscheck“ für die Auf- oder Abwertung der Projekte eingeräumt, ohne dass das Parlament entscheiden könne.

BMVI: Kommen Pflichten für SPNV nach

Das BMVI wehrt sich auch gegen den Vorwurf, es behandle Straße und Schiene ungleich, indem es Ortsumgehungen lediglich regional relevanter Bundesstraßen in den BVWP aufnehme, reine SPNV-Projekte aber nicht.

Zum einen komme der Bund seiner Verpflichtung gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz nach, dass mindestens 20 Prozent aller Schienenwegeinvestitionen dem SPNV zugute kommen. Viele BVWP-Projekte würden nur nötig, um trotz steigender SPNV-Zugleistungen noch Fern- und Güterverkehr abwickeln zu können. Das BMVI verweist weiter auf die Mittel gemäß Anlage 8.7. der LuFV II, wonach die Länder jährlich im Durchschnitt 220 Mio. EUR für SPNV-Investitionen erhalten, auf das GVFG-Bundesprogramm (333 Mio EUR/Jahr sowie schließlich die Erhaltungsmittel in der LuFV.

Zum anderen seien die Bundesfernstraßen einschließlich aller Bundesstraßen per gesetzlicher Definition Straßen, „die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.“ (§1 Bundesfernstraßengesetz). In Grünen-Kreisen hieß es dazu, ein gelbes Bundesstraßenschild impliziere aus BMVI-Sicht offenbar automatisch Fernverkehrsrelevanz. (roe)

Aufgefischt 3.11.2016

NRW-Landesverkehrsminister Michael Groschek hält in einem Bericht für den Landtags-Verkehrsausschuss die Risiken aus einer Sondermülldeponie im Baubereich der neuen Leverkusener A1- Brücke für beherrschbar. Der Baubeginn sei weiter für 2017 geplant, die Fertigstellung des ersten Teilbauwerks 2020. Dann können auch wieder Lkw über die Brücke fahren.

Auf die Frankfurter Flughafengeellschaft Fraport und das hessische Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde kommen harte Diskussionen zu: Der Lufthansa-Konzern will vom geplanten Gebührennachlass für Ryanair ebenfalls profitieren, der Ferienflieger Condor spricht von Diskriminierung zu seinen Lasten. Darüber berichten unter anderem das Marketing-Magazin Horizont und die Welt.

Bundes-Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann und sein schleswig-holsteinischer Amtskollege Frank Nägele gehen laut SHZ-Zeitungen davon aus, dass die Elbqerung im Zuge der A20 bis 2026 fertiggestellt wird.

Die Meyer-Werft in Papenburg/Ems schlägt laut Weser-Kurier vor, die bei einem Schiffsunfall beschädigte „Friesenbrücke“ nicht zu reparieren, wie es Land und DB planen, sondern im Interesse eines leichteren Schiffsverkehrs durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. DB und Land, die bereits einen Finanzierungsvertrag für die Reparatur abgeschlossen haben, wollen den Vorschlag bis zum 21. Dezember prüfen. Ein Neubau würde mehr kosten und längeren Planungsvorlauf erfordern. (roe)

Erneut Kritik an Vorgaben für Berufskraftfahrerqualifikation

In einer Befragung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) attestierten 51 Prozent der Fahrer ausgerechnet dem Weiterbildungsmodul „Fahrer“, in dem es zum einen um gesunden Lebenswandel, zum anderen um Image und Kundenfreundlichkeit geht, „keine Auswirkungen“.

Dagegen bescheinigte jeweils knapp die Hälfte den Weiterbildungsmodulen zu Ladungssicherung und Sozialvorschriften – darunter fallen auch Lenk- und Ruehezeiten sowie Umgang mit dem Fahrtenschreiber – sogar langfristig positive Auswirkungen. Eher kurzfristig positive Auswirkungen sahen sie bei den Modulen zum Spritsparen und zur Fahrsicherheit.

Unternehmer kritisieren starre Intervalle

Die befragten Unternehmer beurteilten die Wirkung der Module ähnlich. Nur 15 Prozent glaubten, dass die Weiterbildung zu präventiven Gesundheitsmaßnahmen zu einer Verbesserung im Alltag führt; auch beim Thema Kundenfreundlichkeit überwiegt knapp die Einschätzung, dass sich die Weiterbildung nicht positiv auswirkt. Die übrigen Module werden überwiegend positiv bewertet. An der Spitze stehen wie schon bei den Fahrern die Themen Lenk- und Ruhezeiten und Umgang mit dem Fahrtenschreiber.

Kritik gab es teilweise an dem starren Zeitintervall von fünf Jahren für die Wiederholungskurse. Die meisten Unternehmen befürworteten laut BAG zwar die Weiterbildungspflicht, jedoch in Form von jährlichen Aufbau-/Auffrischungskursen zu den aktuellen technischen und gesetzgeberischen Entwicklungen.

Gewünscht wurde auch ein Test am Ende der Module, um den Lernerfolg zu dokumentieren.

Kritik an Weiterbildungsanbietern

Als klares Problem identifizierten die Unternehmer große qualitative Unterschiede der Weiterbildungen „bis hin zum missbräuchlichen Umgang“. Die gröbsten Missstände – wie ungeignete Räume, zu große Teilnehmergruppen oder gar komplett fingierte Kurse – soll die jüngst vom Bundestag verabschiedete BKrfQG-Novelle beseitigen. Die besten Bewertungen bekamen In-House-Schulungen, für die größere Unternehmen eigene Mitarbeiter weiterqualifizieren können.

Das BKrFQG geht auf die EU-Richtline 2003/59/EG zurück. Ziel war, die damals in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen Ausbildungsstandards für Berufskraftfahrer anzunähern. In der Richtlinie wird sowohl der Umfang der Aus- und Weiterbildung umrissen als auch ein verbindlicher Rahmen für die Inhalte vorgegeben. (roe)

Externer Link: BAG-Bericht zu Arbeitsbedingungen im Güterverkehr

Auch Rheinland-Pfalz will jetzt Lang-Lkw zulassen

Landesverkehrsminister Volker Wissing habe beim BMVI die Aufnahme von Strecken zwischen Kandel und Wörth, Rohrbach und Wörth sowie Hassloch und Kandel bzw. Hockenheim in das Positivnetz beantragt, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. In Rheinland-Pfalz könnten durch die Lang-Lkw auf den vorgesehenen Strecken pro Jahr rund 12.000 Fahrten eingespart werden. „Das sind rund 150 Tonnen CO2“, erläuterte Wissing. Das BMVI müsse nun entscheiden, ob die gemeldeten Strecken noch in den Versuchsbetrieb aufgenommen werden können oder für den ab 2017 geplanten „Regelbetrieb“ vorgemerkt werden.

Wissing betonte, es sei ihm wichtig gewesen, dass der Schienengüterverkehr durch die streckenbezogene Zulassung von Lang-Lkw keine Nachteile erfahre. „Alle für Lang-Lkw-Transporte vorgesehenen Strecken zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird. Die für den Transport mit Lang-Lkw zu transportierenden Güter werden bereits jetzt auf der Straße transportiert.“

Berlin und das Saarland die jetzt die einzigen Länder, die überhaupt keine Lang-Lkw zulassen. NRW erlaubt zumindest den Einsatz des verlängerten Sattelaufliegers, Sachsen-Anhalt lässt den Transit auf seinen Autobahnen zu. (roe)

Aufgefischt 2.11.2016

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann versteht laut Stuttgarter Nachrichten die „Opt-out“-Klausel im Bund-Länder-Beschluss zur Bundesfernstraßengesellschaft so, dass die Länder dafür optieren können, die Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung zu behalten. Das BMVI versteht unter „Opt out“ die Möglichkeit, für die Bundesstraßen aus der Auftragsverwaltung herauszuoptieren und sie dem Bund anzudienen (siehe hier). In dieser Woche beginnen die Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder.

Der Straßenbau ist nicht das einzige Feld, auf dem die Länder sehr unterschiedlich die Mittel des Bundes ausschöpfen, berichtet die Welt. Am besten laufen langfristige und eingespielte Förderprogramme wie die Städtebauförderung.

Flixbus-Gründer André Schwämmlein wettert im Gespräch mit der FAZ gegen eine Fernbusmaut und wünscht sich von den Länder-Straßenbauverwaltungen frühzeitige Informationen über geplante Baustellen, um so die Pünktlichkeit verbessern zu können.

Die rot-rot-grünen Koalitionsunterhändler in Berlin sollen sich laut Tagesspiegel darauf geeinigt haben, den umstrittenen und im Bau befindlichen 16. Abschnitt der Stadtautobahn A100 fertigzustellen. Die Neigung, den anschließenden 17. Bauabschnitt – der im BVWP 2030 zusammen mit dem 16. Abschnitt als „im Bau“ ausgewiesen wird – auch zu realisieren, sei allerdings gering. Befürchtet wird aber, dass der Bund in diesem Fall das Geld für den 16. Bauabschnitt zurückfordern könnte. (roe)

Suche nach neuem Mautsystembetreiber beginnt

Das geht aus einem Bericht des BMVI an den Bundestags-Haushaltsausschuss hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt. Wie es dort heißt, soll der Bund im Betreibervertrag künftig ein einseitiges Recht auf Leistungserweiterungen haben (siehe unten). Damit soll offenbar einer Wiederholung von Querelen wie bei der Mautausweitung auf die autobahnähnlichen Bundesstraßen und der technischen Aufrüstung des Mautsystems für die übrigen Bundesstraßen vorgebeugt werden.

Ferner will sich der Bund das Recht einräumen lassen, jederzeit eine Call Option auszuüben, um Toll Collect zu übernehmen.

Ausschreibung für neuen Mautbetreiber angestoßen

Das Ministerium hat am Montag das Auswahlverfahren für den Betreiber ab 1. September 2018 am Montag offiziell gestartet. Den bisherigen Planungen entsprechend wird der Bund zum 31. August 2018 das Unternehmen Toll Collect über die Ausübung der Call Option für eine historische Sekunde selbst übernehmen und unmittelbar darauf an einen neuen Betreiber weiterveräußern.

Laut Vergabebekanntmachung, die dem Verkehrsbrief am Dienstagabend zuging, geht es im Auswahlverfahren kombiniert um die Auswahl des Käufers und den Abschluss eines neuen Betreibervertrages. Dieser soll eine Laufzeit von zwölf Jahren mit einer Verlängerungsoption um einmalig drei Jahre haben.

Neben dem Betrieb des Lkw-Mautsystems im bisher vereinbarten Umfang will der Bund außerdem folgende Optionen haben:

  • Lkw ab 3,5t
  • Maut für Fernbusse
  • verpflichtende Nutzung von Bordgeräten; das würde die Abschaffung des kostspieligen Mautterminal-Systems ermöglichen
  • Erweiterung des Mautsystems zur Mauterkennung für EETS-Anbieter

Wie es im Bericht für die Haushälter weiter heißt, soll in dem einstufigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb während des Verhandlungsverfahrens die Teilnehmerzahl nicht weiter reduziert werden. Ziel ist laut BMVI, so den Wettbewerbsdruck hoch zu halten. Vier Bewerber werden erwartet. Teilnahmeanträge sind bis zum 15.12.2016 zu stellen. (roe)

Christian Pegel bleibt Verkehrsminister

Er wurde am Dienstag von Ministerpräsident Erwin Sellering zum Minister für Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ernannt.

Der 1974 in Hamburg geborene Pegel hat Jura in Greifswald studiert und anschließend als Anwalt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Greifswald gearbeitet. 2012 wurde er zum Chef der Staatskanzlei ernannt, im Januar 2014 wurde er zum Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung berufen. Er ist stellvertretender Landesvorsitzender der SPD und seit der Landtagswahl im September auch Mitglied des Land­tages.

Neue Regierung will landesweiten ÖPNV neu strukturieren

Die Koalition aus SPD und CDU hat sich im Koalitionsvertrag unter anderem folgende Aufgaben in der Verkehrspolitik vorgenommen:

  • Die Straßenbauverwaltung soll in die Lage versetzt werden, den Investitionshochlauf für die Bundesfernstraßen mit einem entsprechenden Planungsvorlauf nachzukommen. Eine Bundesfernstraßengesellschaft lehnen SPD und CDU ab.
  • Die Landesstraßen sollen „bedarfsgerecht“ erhalten und die Mittel dafür „nach den finanziellen Möglichkeiten“ aufgestockt werden.
  • Das Gesamtstraßennetz soll einer baulastträgerübergreifenden integrierten Netzbetrachtung unterzogen werden.
  • Geprüft werden soll, ein Netz landesbedeutsamer Linien festzulegen und die Leistungen durch den SPNV oder durch (Schnell-)Buslinien zu erbringen. Für die Aufgabenträger des übrigen ÖPNV soll es möglich sein, regional bedeutsamen und abgrenzbaren SPNV auf Antrag in eigene Trägerschaft und Finanzierung zu übernehmen.
  • Um die Schwankungen der Regionalisierungsmittelzuweisungen abzumildern, soll ein Liquiditätsfonds eingerichtet werden.
  • In einem Pilotprojekt zum autonomen Fahren sollen Mobilitätsalternativen für dünne besiedelte Gebiete untersucht werden. (roe)

Erdgasbranche sieht sich als Brücke zur Klimawende

Das sagte Timm Kehler, Vorstand der Initiative Erdgas, am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Größtes Sorgenkind sei der Verkehr, dessen CO2-Ausstoß nur um 2 Prozent gesunken sei.

Zügige Entscheidung über Steuer auf Erdgas angemahnt

Kehler mahnte, zum Erreichen der Zwischenziele 2020 stärker auf Erdgas zu setzen. Dafür sei es aber nötig, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung des Steuernachlasses auf Erdgas als Kraftstoff zügig zu verabschieden. Schon jetzt sänken wegen der Investitionsunsicherheit die Zulassungszahlen für Erdgasfahrzeuge. Der „kleinkarierte Streit“ zwischen Finanz-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium führe wahrscheinlich dazu, dass die Verlängerung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande kommt.

Klimaschutzplan 2050 noch nicht kabinettsreif

Am Rande erwähnte Kehler, dass die für Mittwoch geplante Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 durch das Bundeskabinett verschoben worden ist. Wie am Dienstag aus anderer Quelle zu hören war, hat namentlich das BMVI noch starke Vorbehalte.

PtG scheitert an fiskalischen Belastungen

Als Vorteile von Erdgas nannte Kehler, dass zum sei der Kohlenstoffanteil selbst bei fossilem Erdgas geringer als bei Kohle oder Mineralölen sei; zum anderen könne fossiles Erdgas durch Biomethan oder synthetisches Erdgas aus Strom („Power to Gas“/PtG) ersetzt werden. Auch auf wiederholte Nachfrage wollte er aber keine Zahl nennen, welcher Anteil fossilen Erdgases durch „grünes“ Erdgas ersetzt werden könne.

Gerhard Holtmeier vom Stadtwerkekonzern Thüga mahnte die Politik, PtG-Anlagen beim Strombezug nicht mit allen Steuern und Umlagen zu belasten. „Solange „Power to Gas“ als Verbraucher behandelt wird, wird es nie wirtschaftlich“, warnte er. PtG biete aber eine günstige Möglichkeit, in bereits vorhandener Infrastruktur umgewandelten Überschussstrom aus Wind und Sonne zu speichern. (roe)

Aufgefischt 1.11.2016

Der für Verkehr zuständige SPD-Fraktionsvize Sören Bartol lässt bei einer Veranstaltung hessischer Unternehmer in Frankfurt Skepis durchblicken, ob der Klärung der Fragen rund um die geplante Bundesautobahngesellschaft in der knappen Rest-Legislaturperiode zu schaffen ist. Darüber berichtet die Frankfurter Rundschau. Der FDP-Verkehrspolitiker Dieter Posch mahnt laut Frankfurter Neuer Presse, nicht auf das Know-how der Länder zu verzichten.

Laut Oberhessischer Presse ist Sören Bartol zum fünften Mal als SPD-Direktkandidat für Marburg-Biedenkopf aufgestellt worden.

Der CDU-Verkehrspolitiker Oliver Wittke will die Kommunen an der „Rheinschiene“ bei der Kostenteilung laut Eisenbahnkreuzungsgesetz mit einer Sonderregelung entlasten, berichtet der Bonner General-Anzeiger. SPD-Abgeordnete plädieren für eine allgemeinere Regelung zugunsten aller TEN-T-Korridore.

Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat am Montag den Startschuss für das vom Land initierte digitale Testfeld im Großraum Karlsruhe gestartet, teilt das Ministerium mit.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) übernimmt Lars Wagner die Leitung des Hauptstadtbüros. Der bisherige Leiter Wolfgang Schwenk gehe in den Ruhestand, teilte der Verband mit. (roe)