In einer Befragung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) attestierten 51 Prozent der Fahrer ausgerechnet dem Weiterbildungsmodul „Fahrer“, in dem es zum einen um gesunden Lebenswandel, zum anderen um Image und Kundenfreundlichkeit geht, „keine Auswirkungen“.
Dagegen bescheinigte jeweils knapp die Hälfte den Weiterbildungsmodulen zu Ladungssicherung und Sozialvorschriften – darunter fallen auch Lenk- und Ruehezeiten sowie Umgang mit dem Fahrtenschreiber – sogar langfristig positive Auswirkungen. Eher kurzfristig positive Auswirkungen sahen sie bei den Modulen zum Spritsparen und zur Fahrsicherheit.
Unternehmer kritisieren starre Intervalle
Die befragten Unternehmer beurteilten die Wirkung der Module ähnlich. Nur 15 Prozent glaubten, dass die Weiterbildung zu präventiven Gesundheitsmaßnahmen zu einer Verbesserung im Alltag führt; auch beim Thema Kundenfreundlichkeit überwiegt knapp die Einschätzung, dass sich die Weiterbildung nicht positiv auswirkt. Die übrigen Module werden überwiegend positiv bewertet. An der Spitze stehen wie schon bei den Fahrern die Themen Lenk- und Ruhezeiten und Umgang mit dem Fahrtenschreiber.
Kritik gab es teilweise an dem starren Zeitintervall von fünf Jahren für die Wiederholungskurse. Die meisten Unternehmen befürworteten laut BAG zwar die Weiterbildungspflicht, jedoch in Form von jährlichen Aufbau-/Auffrischungskursen zu den aktuellen technischen und gesetzgeberischen Entwicklungen.
Gewünscht wurde auch ein Test am Ende der Module, um den Lernerfolg zu dokumentieren.
Kritik an Weiterbildungsanbietern
Als klares Problem identifizierten die Unternehmer große qualitative Unterschiede der Weiterbildungen „bis hin zum missbräuchlichen Umgang“. Die gröbsten Missstände – wie ungeignete Räume, zu große Teilnehmergruppen oder gar komplett fingierte Kurse – soll die jüngst vom Bundestag verabschiedete BKrfQG-Novelle beseitigen. Die besten Bewertungen bekamen In-House-Schulungen, für die größere Unternehmen eigene Mitarbeiter weiterqualifizieren können.
Das BKrFQG geht auf die EU-Richtline 2003/59/EG zurück. Ziel war, die damals in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen Ausbildungsstandards für Berufskraftfahrer anzunähern. In der Richtlinie wird sowohl der Umfang der Aus- und Weiterbildung umrissen als auch ein verbindlicher Rahmen für die Inhalte vorgegeben. (roe)
Externer Link: BAG-Bericht zu Arbeitsbedingungen im Güterverkehr