Trassenpreisbremse wird Hauptstreitpunkt

Die Regierung habe sich dazu aber wegen politischen Sensibilität entschieden. Er räumte ein, dass es darüber noch Streit geben werde. Nach Angaben aus Unionskreisen ist eine öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zum Gesetzentwurf für den 1. Juni geplant.

Die SPD-Bahnexpertin Kirsten Lühmann kritisierte, dass die Trassenpreisbremse nicht konkret genug ausgestaltet sei. Offen sei zum Beispiel, was geschehe, wenn der Anstieg der Regionalisierungsmittel in einem Bundesland hinter dem Trassenpreisanstieg hinterherhinke – gebe es dann einen „Finanzausgleich“ unter den Ländern? Sie gab zu bedenken, dass die Fernverkehrsoffensive der DB am Ende sei, bevor sie begonnen habe, wenn durch die Trassenpreisbremse die Kosten für den Fernverkehr überproportional steigen.

Der Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel wies darauf ergänzend darauf hin, dass auch der Schienengüterfernverkehr extrem preissensibel ist. Er plädierte dafür, dass die Verkehrsunternehmen statt der Vollkosten nur die Grenzkosten zahlen und so Mehrverkehr ermöglicht wird. Eine andere denkbare Lösung sei eine sektorübergreifende Trassenpreisbremse.

Außerdem forderte Gastel, dass die Infrastrukturentgelte auch weiterhin einer gerichtlichen Überprüfung offenstehen müssten. So seien die Regionalfaktoren erst durch Gerichte zu Fall gebracht wurden. Er bezweifle, dasss die Bundesnetzagentur zu ähnlich weitgehenden Entscheidungen in der Lage sei.

Der Unions-Bahnpolitiker Dirk Fischer hielt Gastel indirekt entgegen, dass bei der Bundesnetzagentur jetzt analog zum Post- und Telekommunikationsbereich Beschlusskammern eingerichtet werden, und damit mehr Schlagkraft erreicht werde. (roe)

Gurtpflicht für Rollstuhlfahrer wird verschärft

Ohne Debatte stimmte die Länderkammer der mehrere Punkte umfassenden Verordnung zu (siehe auch hier). Heike Witsch, zuständige Expertin des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) bemängelte gegenüber dem Verkehrsbrief, dass ihrem Verband vom BMVI keine Gelegenheit gegeben wurde, zu der Verordnung Stellung zu nehmen. Eine am 11. April gestellte Anfrage des Verkehrsbriefs an das BMVI, ob eine Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf stattgefunden hat, blieb trotz zweimaligem Nachhaken unbeantwortet. Hauptkritikpunkt des BSK ist, dass ein nicht vorschriftsgemäßes Anschallen von im Rollstuhl sitzenden Personen jetzt mit Bußgeld geahndet wird wird, ohne dass geklärt ist, wer die Kosten für die Nachrüstung der Rollstühle trägt.

Busse dürfen schwerer werden

Mit der Verordnung wird außerdem die EU-seitig bereits beschlossene Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts für zweiachsige Omnibusse von 18 auf 19,5t in nationales Recht umgesetzt.

Verschnaufpause für Kfz-Prüforganisationen

Auf Initiative des Bundesrates wurde ferner ein Abschnitt eingefügt, der es den Kfz-Prüforganisationen erlaubt, bis Ende 2020 Messgeräte für die Kfz-Hauptuntersuchungen entsprechend den bisherigen nationalen Vorschriften zu „eichen“ oder zu „kalibrieren“. Die Deutsche Akkreditierungsstelle hatte Ende 2015 17 Prüforganisationen die Akkreditierung zunächst verweigert, weil die zuständige EU-Aufsicht das deutsche Verfahren für nicht konform mit dem europäischen Recht hielt. Bis 2020 müssen die deutschen Organisationen aber ein System zur EU-rechtskonformen sogenannten „messtechnischen Rückführung“ aufbauen. (roe)

Aufgefischt 13.5.2016

Auch Verkehrspolitiker aus den Koalitionsfraktion fordern jetzt laut Welt, eigenständige Sanktionsmöglichkeiten für Abgasmanipulationen zu schaffen. Diese sieht die einschlägige EU-Verordnung zwar vor, die Umsetzung wurde aber EU-weit ignoriert. Dirk Fischer (CDU) sieht aber auch eine Mitschuld bei der EU-Kommission, die nicht nachgefasst habe.

Opel hat bei eigenen Nachmessungen des Opel Zafira aus Anlass des Abgasskandals nebenbei einen höheren CO2-Ausstoß entdeckt, der über die zulässigen Toleranzen hinausgeht. Das hat das ARD-Magazin Monitor am Donnerstagabend berichtet. Der Spiegel äußert darüber hinaus den Verdacht, dass auch beim Massenmodell Opel Astra die NOx-Reinigung bei Fahrzuständen außerhalb der NEFZ-Bedingungen heruntergeregelt wird. Erstmals ist offenbar gelungen, die Motorsteuerungssoftware zu analysieren, wie die mit Spiegel und Monitor zusammenarbeitende Deutsche Umwelthilfe erläutert.

Das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) hat im Auftrag des BMVI eine neue Studie zum Potenzial von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr vorgelegt. (roe)

Mautzahler sollten als Kunden betrachtet werden

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Heiko Stiepelmann plädierte dafür, unabhängig von der Ausgestaltung einer Reform die Nutzerfinanzierung als Ansatz zu benutzen, den Nutzer nicht nur als Gebührenzahler und Kostenverursacher zu betrachten, sondern als „Kunden“.

Jana Schneebecke, die in Zusammenarbeit mit der VIFG ihre Dissertation über betriebswirtschaftliche Grundsätze für die Bundesfernstraßenverwaltung verfasst hat, schlägt als zentrales strategisches Ziel eine intakte Infrastruktur vor. Das solle durch Kennzahlen überwacht und auch für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Die Nutzerfinanzierung spiele insofern eine Rolle, als zwischen Strecken unterschieden werden sollte, für die ausreichend Zahlungsbereitschaft besteht, und solchen, die aus Gründen der Daseinsvorsorge erforderlich seien. Dementsprechend sei auch die Maut zu differenzieren.

Der kameralistischen Haushaltsführung gab sie keine Chance, weil sie keine wirksame Steuerung entlang der strategischen Ziele zulasse. Als unbrauchbar sieht sie auch das gegenwärtige Auseinanderklaffen von Ausführungs- und Finanzierungsvereinbarung an.

Ergebnis der Überlegungen ist laut Schneebecke, dass eine schlank aufgestellte Managementgesellschaft am besten geeignet ist, die Aufgaben wahrzunehmen. Sie nannte als mögliche Bausteine einer solchen Gesellschaft die VIFG und die Deges, vermied aber eine Festlegung, ob es sich um eine Bundesgesellschaft handeln solle.

Externer Link: Zusammenfassung der Dissertation von Jana Schneebecke

Volker Wissing wird Verkehrsminister in Rheinland-Pfalz

Die FDP nominierte Wissing auf ihrer Landeshauptausschuss-Sitzung am Mittwoch als Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und stellvertretenden Ministerpräsidenten. Damit wird der frühere Ressortzuschnitt bis 2011 wiederhergestellt. Das Innenministerium verliert seine Zuständigkeit für Infrastruktur.

Als Staatssekretäre-/innen im Ministerium nominierte die FDP Daniela Schmitt und Andy Becht.

Der 1970 in Landau/Pfalz geborene Wissing promovierte nach Abschluss seines Jurastudiums mit einer Dissertation über Abfallrecht. Von 1997 bis 2004 war er in verschiedenen Funktionen der Justiz tätig, unter anderem als Richter, Staatsanwalt und Ministeriumsmitarbeiter. 2004 bis 2013 war er Mitglied des Bundestages, unter anderem 2009 bis 2011 als Vorsitzender des Finanzausschusses und 2011-2013 als Fraktions-Vize für Finanzthemen. Seit 2013 ist er FDP-Landesvorsitzender. Im Frühjahr 2014 gründete er eine eigene Anwaltskanzlei. (roe)

Viele Fragen offen bei künftiger Mautarchitektur

Dobrindt sagte, „in der Ausschreibung zum Wegekostengutachten gibt es meiner Kenntnis nach keinen Auftrag, eine Omnibusmaut zu berechnen.“ Das wäre insofern überraschend, als selbst im alten Wegekostengutachten 2013-2017 – als Fernbusse noch keine Rolle spielten – eine Busmaut berechnet wurde. Laut Gesetzentwurf sei allerdings eine Fernbusmaut bis Ende 2017 zu prüfen. Der Auftrag für das neue Wegekostengutachten 2018-2022 hat nach Angaben aus Fachkreisen das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) erhalten.

Sehe keine Mautlücke“

Dobrindt wich er der Frage aus, was mit der „Mautlücke“ zwischen 3,5t und 7,5t geschehen soll, wenn es eines Tages eine Pkw-Vignette gibt. „Ich sehe die von Ihnen beschriebene Mautlücke nicht“, sagte er zum Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Die Lkw-Maut betreffe vorrangig das Gewerbe, die Pkw-Maut vorrangig den privaten Verkehr. Der Gesetzentwurf beinhalte aber einen Prüfauftrag für diese Fragen.

Streit über Ausweichverkehre

Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms warf Dobrindt vor, bei der Bemautung innerörtlicher Bundesstraßen das Risiko von Ausweichverkehren zu vernachlässigen. Der Minister hielt ihr entgegen, dass es mit der Bemautung der Bundesstraßen keinen Anreiz mehr gebe, Autobahnen zu meiden. Zudem würden größere Städte, in deren Baulast die Bundesstraßen lägen, an den Einnahmen beteiligt und könnten die Bundesstraßen so ausbauen, dass es unattraktiv wird, auf andere Strecken auszuweichen. Im Gespräch mit dem Verkehrsbrief zweifelte Wilms diese Argumentation an: Der Bund dürfe die Gelder gar nicht direkt an die Kommunen ausschütten, sondern müsse sie über die Länder fließen lassen. Ob sie dann in den Kommunen ankämen, sei zweifelhaft.

Maut auf restlichem Straßennetz kein Thema

Die von der Daehre und Bodewig-I-Kommission angeregte Mautausweitung auf Kommunal- und Landesstraßen ist für Dobrindt kein Thema. „Es gibt keine Gespräche hinsichtlich kommunaler Straßen und Maut mit Ländern oder Kommunen“, sagte er. „Der Bund kommt seiner Verantwortung für das Bundesfernstraßennetz nach – das liegt in seiner Kompetenz –, und dafür habe ich ein Gesetz vorgelegt.“ (roe)

Dobrindt schont das Klima mehr als Hendricks

Das geht aus den Ergebnissen des 10. Dienstwagen-Checks deutscher Spitzenpolitiker hervor, die die Deutsche Umwelthilfe am Mittwoch veröffentlicht hat. Unter den Bundesministern liegt Forschungsministerin Johanna Wanka mit einem CO2-Ausstoß von 132g/km an der Spitze, gefolgt von Dobrindt mit 137g/km (jeweils BMW 730 Ld x-Drive). Zu den Schlusslichtern gehört Umweltministerin Barbara Hendricks (159g/km, Audi A8 TDI L quattro), die sich gegenüber dem Vorjahr sogar um 4g/km verschlechterte, während sich Dobrindt um 26g/km verbesserte.

Im Flottenverbrauch von Ministern und Staatssekretären liegt das Umweltministerium mit 122g/km aber deutlich günstiger als das BMVI mit 133g/km. Spitzenreiter ist das Justizressort (121g/km), Schlusslicht das Arbeitsministerium mit 157g/km.

Unter den Länderverkehrsministern ist Spitzenreiter Frank Horch mit 103g/km (Mercedes-Benz E300 Bluetec Hybrid). Schlusslicht ist Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies mit seinem als Büro genutzten VW-Bus (172g/km). Den höchsten CO2-Ausstoß unter den Limousinenfahrern hat Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann mit 169g/km (BMW 750Ld xDrive).

Für die CO2-Ermittlung wurde der NEFZ-Normverbrauch herangezogen und bei den Hybriden der deutsche Strommix unterstellt.

Externer Link: Pressemitteilung der DUH mit ausführlichen Tabellen

Aufgefischt 12.5.2016

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erläutert im Interview mit Auto, Motor und Sport ihre Vorstellungen von der Blauen Plakette. Sie will jetzt die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Städte ab 2019 agieren können. Den Kritikern der Blauen Plakette hält sie vor, keine Gegenvorschläge zu haben, wie die Städte dem Stickoxid-Problem und nicht zuletzt dem EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegentreten sollen.

Die Kleinstadt Friedberg (Bayern) will ihre Straßenzustand laut Stadtzeitung systematisch erfassen und bewerten, um sowohl den Erhalt besser planen zu können als auch besser mit den Bürgern über Erschließungsbeiträge diskutieren zu können.

Während einer mehrstündigen Vollsperrung der A20 sind Rehe, die sich immer wieder in Autobahnnähe aufgehalten hatten, vertrieben worden, berichtet unter anderem die Schweriner Volkszeitung. (roe)

Dobrindt geht beim Luftverkehr auf Länder zu

Auf dem Luftverkehrskongress der Unionsfraktion wies er am Mittwoch den Wunsch des ADV-Hauptgeschäftsführers Ralph Beisel zurück, im Luftverkehrskonzept eine härtere Gangart des Bundes gegenüber den Ländern bei der Auftragsverwaltung zu verankern. Dobrindt warnte indirekt, dass sich bessere Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes bei einem Regierungswechsel in Berlin auch gegen die Luftverkehrswirtschaft auswirken könnten. Beisel hatte bemängelt, dass der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zu viel Freiraum lasse, die Kapazitätsausweitungen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn zu verzögern.

Nach Ansicht von Dobrindt dürfe sich niemand durch das Luftverkehrskonzept „überfahren fühlen“, denn dann werde im außerparlamentarischen Raum mobilisiert. „Das wollen wir beide nicht.“

Dobrindt skizzierte als Eckpunkte des Luftverkehrskonzeptes, das nach seinen Worten in diesem Sommer vorgelegt werden soll:

  • Eine Positivliste mit national bedeutsamen Flughäfen unter den Gesichtspunkten Konnektivität, Zubringerfunktion und Sonderfunktionen (Frachthub, 24-Stunden-Betrieb).
  • „Die Kosten der Luftverkehrssicherheit spielen eine entscheidende Rolle“ – eine deutlichere Aussage zum Thema Luftsicherheitsgebühren vermied er.
  • Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung muss gewahrt bleiben.
  • Die Verkehrsanbindung der Flughäfen mit Straße und Schiene muss sichergestellt werden.
  • Die Betriebszeiten sollen festgeschrieben werden.
  • „Wir können uns eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Entgelte vorstellen.
  • Internationale Liberalisierung wird es nur noch auf der Basis von Gegenseitigkeit geben. Auf jeden Fall werde mehr Transparenz eingefordert.

Dobrindt betonte, dass sich das BMVI nicht alle der im Marktgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zuegen machen werde. (roe)

Weiter Streit um Eisenbahnregulierung

Zum Thema –Regelung für die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)– wird sich die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren äußern“, heißt in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates. „In ihre Prüfung wird sie den Vorschlag des Bundesrates einbeziehen.“ Die Länder hatten Ende Januar vorgeschlagen, die maximal zulässige prozentuale Erhöhung der Entgelte für Trassennutzung und Serviceeinrichtung länderscharf mit der Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel zu deckeln. Sollten die Reg-Mittel sogar sinken, müssten die Entgelte entsprechend reduziert werden.

Abgelehnt werden unter anderem folgende Forderungen der Länder:

  • NE-Bahnen grundsätzlich aus dem Bereich des ERegG herauszunehmen: „Auch nichtbundeseigene Bahnen können durchaus Wettbewerbsrelevanz haben“, argumentiert die Bundesregierung. Diese Regelung würde zum einen nicht mit der EU-Richtlinie konform gehen, zum anderen aus dem ERegG de facto ein Einzelfallgesetz für die DB machen.

  • Darüber hinaus andere örtliche und regionale SPNV-Netze sowie regionale Güterverkehrsstrecken von der getrennten Rechnungsführung, der Entgeltregulierung und der Regulierung für Trassenzuweisungen auszunehmen: Auch hier hält der Bund mit einem symmetrischen Regulierungsansatz für alle Infrastrukturen dagegen. Statt Spezialregelungen sei es besser, wie vorgesehen die Bundesnetzagentur im Einzelfall zu Befreiungen zu ermächtigen.

  • Auf eigener Infrastruktur betriebene S-Bahnnetze der DB in die Regulierung voll hineinzunehmen.

  • Defizite der Infrastrukturunternehmen, die durch die Trassenpreisbremse entstehen, automatisch durch den Bund zu decken: Dadurch würde nach Ansicht des Bundes für die Unternehmen ein Anreiz geschaffen, Kosten in den SPNV-Bereich zu verlagern. Eine solche Defizithaftung wäre auch mit Risiken für den Bundeshaushalt verbunden. Die Länder hingegen wollten damit vermeiden, dass Personenfern- und Güterverkehr die finanziellen Folgen der Trassenpreisbremse tragen müssen.

  • Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für die Entgeltermittlung die Gemeinwohlverpflichtung der bundeseigenen Eisenbahnen zu berücksichtigen: Diese hat nach Ansicht der Regierung nur der Staat, die Eisenbahninfrastrukturunternehmen seien Unternehmen wie andere auch.

Auf vorsichtige Zustimmung stößt der Vorschlag des Bundesrates, ein Anreizsystem einzuführen, wie es schon für die Trassennutzung existiert. „Die Verpflichtung, ein Anreizsystem einzuführen, ist in diesem Fall sinnvoll, um laufenden Prozessen und Diskussionen zur Qualität von Personenbahnhöfen nicht die Grundlage zu entziehen“, schreibt die Regierung. Auf den Wunsch der Länder, auch die Stationsentgelte von der Netzagentur genehmigen zu lassen, geht die Regierung nicht ein. (roe)