Ohne Debatte stimmte die Länderkammer der mehrere Punkte umfassenden Verordnung zu (siehe auch hier). Heike Witsch, zuständige Expertin des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) bemängelte gegenüber dem Verkehrsbrief, dass ihrem Verband vom BMVI keine Gelegenheit gegeben wurde, zu der Verordnung Stellung zu nehmen. Eine am 11. April gestellte Anfrage des Verkehrsbriefs an das BMVI, ob eine Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf stattgefunden hat, blieb trotz zweimaligem Nachhaken unbeantwortet. Hauptkritikpunkt des BSK ist, dass ein nicht vorschriftsgemäßes Anschallen von im Rollstuhl sitzenden Personen jetzt mit Bußgeld geahndet wird wird, ohne dass geklärt ist, wer die Kosten für die Nachrüstung der Rollstühle trägt.
Busse dürfen schwerer werden
Mit der Verordnung wird außerdem die EU-seitig bereits beschlossene Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts für zweiachsige Omnibusse von 18 auf 19,5t in nationales Recht umgesetzt.
Verschnaufpause für Kfz-Prüforganisationen
Auf Initiative des Bundesrates wurde ferner ein Abschnitt eingefügt, der es den Kfz-Prüforganisationen erlaubt, bis Ende 2020 Messgeräte für die Kfz-Hauptuntersuchungen entsprechend den bisherigen nationalen Vorschriften zu „eichen“ oder zu „kalibrieren“. Die Deutsche Akkreditierungsstelle hatte Ende 2015 17 Prüforganisationen die Akkreditierung zunächst verweigert, weil die zuständige EU-Aufsicht das deutsche Verfahren für nicht konform mit dem europäischen Recht hielt. Bis 2020 müssen die deutschen Organisationen aber ein System zur EU-rechtskonformen sogenannten „messtechnischen Rückführung“ aufbauen. (roe)