„Zum Thema –Regelung für die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)– wird sich die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren äußern“, heißt in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates. „In ihre Prüfung wird sie den Vorschlag des Bundesrates einbeziehen.“ Die Länder hatten Ende Januar vorgeschlagen, die maximal zulässige prozentuale Erhöhung der Entgelte für Trassennutzung und Serviceeinrichtung länderscharf mit der Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel zu deckeln. Sollten die Reg-Mittel sogar sinken, müssten die Entgelte entsprechend reduziert werden.
Abgelehnt werden unter anderem folgende Forderungen der Länder:
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NE-Bahnen grundsätzlich aus dem Bereich des ERegG herauszunehmen: „Auch nichtbundeseigene Bahnen können durchaus Wettbewerbsrelevanz haben“, argumentiert die Bundesregierung. Diese Regelung würde zum einen nicht mit der EU-Richtlinie konform gehen, zum anderen aus dem ERegG de facto ein Einzelfallgesetz für die DB machen.
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Darüber hinaus andere örtliche und regionale SPNV-Netze sowie regionale Güterverkehrsstrecken von der getrennten Rechnungsführung, der Entgeltregulierung und der Regulierung für Trassenzuweisungen auszunehmen: Auch hier hält der Bund mit einem symmetrischen Regulierungsansatz für alle Infrastrukturen dagegen. Statt Spezialregelungen sei es besser, wie vorgesehen die Bundesnetzagentur im Einzelfall zu Befreiungen zu ermächtigen.
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Auf eigener Infrastruktur betriebene S-Bahnnetze der DB in die Regulierung voll hineinzunehmen.
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Defizite der Infrastrukturunternehmen, die durch die Trassenpreisbremse entstehen, automatisch durch den Bund zu decken: Dadurch würde nach Ansicht des Bundes für die Unternehmen ein Anreiz geschaffen, Kosten in den SPNV-Bereich zu verlagern. Eine solche Defizithaftung wäre auch mit Risiken für den Bundeshaushalt verbunden. Die Länder hingegen wollten damit vermeiden, dass Personenfern- und Güterverkehr die finanziellen Folgen der Trassenpreisbremse tragen müssen.
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Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für die Entgeltermittlung die Gemeinwohlverpflichtung der bundeseigenen Eisenbahnen zu berücksichtigen: Diese hat nach Ansicht der Regierung nur der Staat, die Eisenbahninfrastrukturunternehmen seien Unternehmen wie andere auch.
Auf vorsichtige Zustimmung stößt der Vorschlag des Bundesrates, ein Anreizsystem einzuführen, wie es schon für die Trassennutzung existiert. „Die Verpflichtung, ein Anreizsystem einzuführen, ist in diesem Fall sinnvoll, um laufenden Prozessen und Diskussionen zur Qualität von Personenbahnhöfen nicht die Grundlage zu entziehen“, schreibt die Regierung. Auf den Wunsch der Länder, auch die Stationsentgelte von der Netzagentur genehmigen zu lassen, geht die Regierung nicht ein. (roe)