Weltverkehrsforum macht sich für neue Fahrdienste stark

Der klassische Taxiverkehr stagniere, stellte Co-Autor Philippe Crist fest. Neue App-basierte Dienste könnten möglicherweise die Nutzung des eigenen Pkw besser ersetzen, ohnehin notwendige Pkw-Fahrten besser nutzen und neue Formen des öffentlichen (Nah-) Verkehrs darstellen. Laut Studie ist die Stärke der neuen Anbieter im Gegensatz zum Taxi, dass sie im städte- und länderübergreifend eine einheitliche „Benutzeroberfläche“ und vergleichbaren Service anbieten.

Dennoch sei eine Regulierung notwendig, um dem Kunden zum Beispiel beim „Heranwinken“ eines Fahrzeugs eine gewisse Sicherheit zu bieten, betonte Crist. Bei vorbestellten Fahrzeuge könne der Vermittler die Filterfunktion übernehmen. Crist betonte, Prinzip jeglicher Regulierung müsse sein, die Interessen des Verbrauchers und des Staates (Steuern!) zu schützen – nicht die einer möglicherweise bedrohten Branche.

Die Studie skizziert länderunabhängig vier Eckpunkte für eine Regulierung:

  • Fokus auf die Bedürfnisse der Verbraucher und auf den gesamtgesellschaftliche Nutzen: Sichergestellt werden sollten gleicher Zugang, Sicherheit, Verbraucherwohl und Nachhaltigkeit

  • Den regulatorischen Rahmen einfach und einheitlich halten: Es sollte vermieden werden, verschiedene Kategorien von Anbietern schaffen. Sofern Unterscheidungen erforderlich sind, müssen sie klar definiert sein, begründet haben und regelmäßig aktualisiert werden.

  • Den regulatorischen Rahmen innovativ und flexibel gestalten: So könnten Fahrpreise für Zwecke der Besteuerung automatisch erfasst werden. Das Fahrzeugzustand und das Fahrverhalten ließe sich telematisch überwachen. Experimentierklauseln sollten es ermöglichen, schnell neue Entwicklungen ausprobieren zu können.

  • Daten als Ware: Anbieter von Fahrdienstleistungen sollten die Wahl bekommen zwischen einem einfacheren und einem strengeren Aufsichtsrahmen, wenn sie im Gegenzug für eine „leichtere“ Regulierung ihrerseits den Behörden Daten zur Verfügung stellen, die diese für die Umsetzung gesamtgesellschaftlicher Ziele nutzen können.

Eine Fahrpreisregulierung sei denkbar, sollte sich aber nicht am heutigen Taxipreis orientieren, da damit der Nutzen für die Allgemeinheit eingeschränkt werde, sagte Philippe.

ITF-Generalsekretär Jose Viegas betonte, dass die Studie unabhängig von den Besonderheiten einzelner Länder angelegt sei. Das Weltverkehrsforum könne aber auch an nationale Gegebenheiten Studien erstellen. (roe)

Externer Link: ITF-Studie App-based Ride and Taxi Services (englisch)

Aufgefischt 18.5.2016

Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett die E-Auto-Kaufprämie, die Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Befreiung von Ladestrom des Arbeitgeber vom Status des geldwerten Vorteils und die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung auf den Weg bringen. Der Wissenschaftliche Beirat des BMWi hält von der Kaufprämie allerdings nichts, berichtet Heise online.

Opel-Chef Karl-Thomas Neumann persönlich wehrt sich gegen die Vorwürfe, sein Unternehme habe bei den Diesel-Modellen von Zafira und Astra die Abgaswerte mit unzulässigen Mittel geschönt. Darüber berichtet unter anderem Spiegel Online. Für Mittwoch ist ein Treffen im Verkehrsministerium anberaumt.

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle schließt laut Schwäbischer Zeitung eine Kandidatur für das Amt des Vorsitzenden der baden-württembergischen CDU-Landesgruppe im Bundestag nicht aus. Der bisherige Amtsinhaber Thomas Strobl wechselt als Innenminister nach Stuttgart. (roe)

Netzagentur befeuert Streit um Bahnregulierung

In ihrem am Freitag vorgestellten Tätigkeitsbericht für 2015 wird der Trassenpreisanstieg für SPNV und Güterverkehr gegenüber 2010 mit jeweils gut 13 Prozent beziffert, im Personenfernverkehr sogar sogar mit 14 Prozent. Die Stationsentgelte legten um 12,5 Prozent zu. Verbraucher- und Erzeugerpreise sind im gleichen Zeitraum nur um 7 bzw. knapp 5 Prozent gestiegen.

Bahnstromliberalisierung wird gut angenommen

Gut angenommen wurde offenbar die über viele Jahre erkämpfte Möglichkeit, Bahnstrom ohne prohibitive Durchleitungsgebühren von anderen Anbietern als DB Energie zu beziehen. Die nichtbundeseigenen Bahnen deckten 2015 ihren Bahnstrombedarf zu 63 Prozent aus anderen Quellen. Das sind rund 11 Prozent des gesamten Bahnstrombedarfs in Deutschland.

„Kurzfristig“ heißt für die DB 2020

Anscheinend kaum wirksam ist das gegenwärtige Verfahren für als überlastet erklärte Schienenstrecken. Im Falle der Rhein-Ruhr-Strecke verweist DB Netz auf den Ausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX). Als „kurzfristige“ Lösung seien der Bau einer Überleitverbindung mit zwei Weichen in Mülheim vorgeschlagen worden. Die Realisierung sei jedoch an die Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks Duisburg gekoppelt und könne daher erst 2020 umgesetzt werden. (roe)

Eduard Oswald kehrt in die Verkehrspolitik zurück

Er folgt auf Peter Fischer, der nicht mehr zur Wahl antritt.

Oswald wurde 1947 in Augsburg geboren und absolvierte zunächst eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann und ein FH-Studium zum Betriebswirt. Nach einem Pädagogikstudium wurde er Hauptschullehrer.

1978-1986 war er für die CSU Mitglied das bayerischen Landtags, von 1987 bis 2013 Mitglied des Bundestages. Von 1998 bis 2005 war er Vorsitzender des Bundestags-Verkehrsausschusses 2005 bis 2009 des Finanzausschusses und 2009 bis 2011 Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. 2011 bis 2013 war er Bundestags-Vizepräsident. (roe)

Wasserstraßenmaut bleibt

Der zuständige BMVI-Abteilungsleiter Reinhard Klingen sagte in der vergangenen Woche auf einem Parlamentarischen Abend des Binnenschifffahrtsverbandes BDB, das Bundesgebührengesetz verlange unmissverständlich, dass für staatliche Leistungen ein Entgelt erhoben werden müsse. Das ändere sich auch nicht, wenn die erhobenen Gebühren von den Systemkosten zu einem großen Teil aufgezehrt würden. Es sei schon ein Zugeständnis, dass sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dafür entschieden hätte, in einem Spezialgesetz für die Binnenschifffahrt vom Grundsatz der vollen Kostendeckung abzugehen. Kostendeckende Gebühren würden eine „verheerende Wirkung“ auf die Branche haben, räumte Klingen ein. Wenn die Gebühren aber im Sinne eines Finanzierungskreislauf wieder der Binnenschifffahrt zugute kämen, seien die Verkehrspolitiker sicher dafür zu haben.

Er kündigte an, dass die Binnenschifffahrt auf dem Weg zum Gesetz „auf Augenhöhe“ eingebunden werde. Denkbar wäre ein Beirat. Das Grundlagengutachten sei ausgeschrieben worde, es sei aber noch nicht vergeben.

Staats entsetzt über Zustand junger Bauwerke

Sorgen bereitet der Binnenschifffahrt weiter die marode Infrastruktur, was jüngst durch den Verkehrsinfrastrukturbericht erneut bestätigt worden ist. BDB-Präsident Martin Staats zeigte sich ratlos angesichts der Tatsache, dass laut Bericht in den kommenden zehn Jahren 100 Bauwerke ersetzt oder grundsaniert werden müssten, in den vergangenen zehn Jahren aber nur 20 geschafft worden sind. Besorgniserregend sei, dass schon nach 40 Jahren die ersten Schleusen am Main-Donau-Kanal saniert werden müssten.

Modell Bundeswehr für WSV?

Für den Engpass beim Planungspersonal sieht Klingen keine kurzfristige Lösung. Überall seien derzeit Bauingenieure gefragt. Auf Anregung des Haushaltsausschusses denkt die WSV derzeit darüber, ähnlich wie die Bundeswehr Interessenten das Studium zu finanzieren, wenn sie sich für eine gewisse Zeit bei der WSV verpflichten. Auch sollen Kapazitäten der Deges und der Rhein-Main-Donau AG genutzt werden. Dennoch würden auch dieses Jahr voraussichtlich nicht aller Mittel verbaut werden können. Er relativierte das allerdings: Sobald es Grünes Licht für die Elbvertiefung gebe, könnten mindestens 250 Mio. EUR quasi auf einen Schlag abfließen.

Neue Hoffnung für höhere Brücken im Westen

Bewegung gibt es beim Thema Brückenanhebungen für die zweilagige Containerschifffahrt im westdeutschen Kanalnetz. Diese waren im „Quick Scan“ für den BVWP 2030 wegen schlechter Nutzen-Kosten-Verhältnisse durchgefallen. „Wir werden uns mit diesem Thema noch einmal außerhalb des BVWP befassen müssen“, kündigte Klingen an. Nach Angaben aus Branchenkreisen spielt dabei eine Rolle, dass eine Reihe der Straßenbrücken über die Kanäle ohnehin bald ersetzt werden muss und zum anderen bei der NKV-Berechnung bestimmte Nutzenfaktoren außen vor geblieben sind.

Schiff statt Schiene

Klingen gab weiter bekannt, dass ein Gutachten zu Verlagerungspotenzialen auf dem Rhein auf den Weg gebracht worden sei. Die Binnenschifffahrt habe als einziger Verkehrsträger noch Kapazitäten frei, während die Schiene sowohl ein Kapazitäts- als auch ein Lärmproblem habe. Ein Fachworkshop zu diesem Thema sei für Juli geplant.

NRMM mit Härten

Im Streit um neue EU-Abgasnormen („NRMM“-Regeln ) drohen der Binnenschifffahrt weiter hohe Lasten. Zwar sei jetzt die Übertragung der Lkw-Norm Euro VI vom Tisch und stattdessen eine Übernahme der amerikanischen EPA-Norm im Gespräch, berichtete Staats. Allerdings sollen schon ab 2019 schärfere Auflagen zur Partikelminderung gelten. „Das ist weltfremd“, sagte er. Es drohe eine „Kubanisierung“ – alte Motoren werden solange wie möglich weiterbetrieben (siehe auch hier). Klingen berichtete, Deutschland habe sich bei Abstimmung im EU-Rat enthalten – Grund dürften die Meinungsunterschiede zwischen Umwelt- und Verkehrsministerium sein. „In der Binnenschifffahrt wird vieles nicht dadurch besser, dass sich die EU einmischt.“ Er ließ allerdings noch nicht alle Hoffnung fahren, dass sich eine Sperrminorität organisieren lässt. (roe)

Aufgefischt 17.5.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt spricht sich in der Bild am Sonntag (nur Abo/Print) für mehr flexible Tempolimits auf den Autobahnen aus – anscheinend aber mit dem Hintergedanken, seinem baden-württembergischen Amtskollegen Winfried Hermann wegen seiner Tempo-120-Pilotstrecken vorzuführen.

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kirsten Lühmann, spricht sich einem Interview mit dem Deutschlandfunk für Gesetzesänderungen zur Abgasprüfung noch vor dem Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses aus.

Zuguterletzt: In Darmstadt kochen die Fußball-Emotionen hoch – wegen der Farbe einer Autobahnbrücke. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. (roe)

SPD sauer über Hängepartie der Regionalisierungsmittel

Der SPD-Verkehrsexperte Sebastian Hartmann beklagte am Donnerstag im Bundestag, dass der Verordnungsentwurf des BMVI mit einem neuen Verteilungsschlüssel im Kanzleramt aufgehalten werde. Für die SPD-Bundestagsfraktion sei klar, dass zum einen die im „Kieler Schlüssel“ hinterlegten Mehrbedarfe in (West-) Bundesländern erreicht werden müssten, zum anderen aber über die gesamte Laufzeit bis 2031 die Mittel in anderen Bundesländern nicht abfallen dürften (Erläuterung hier). Er forderte die Kanzlerin zu entscheiden „wie die Mittel zur Absicherung des hohen Angebotsniveaus im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland bereitzustellen sind.“ Hartmann brachte auch eine Erhöhung der Mittel ins Spiel. Wie der Verkehrsbrief aus bahnaffinen Bundestagskreisen erfuhr, halten sich hartnäckig Gerüchte, es könne seitens des Bundes noch einen „Nachschlag“ von 300 Mio. EUR auf 8,3 Mrd. EUR geben, um den Kieler Schlüssel funktionsfähig zu machen (siehe auch hier).

In einem ungewöhnlichen Auftritt vor dem Bundestag identifizierte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek – wie zuvor der Grünen-Verkehrspolitiker Stephan Kühn – als eine Ursache des Problems den Rückzug der DB aus dem Fernverkehr in der Fläche. „Nicht die Regionalisierungsmittel sind ungleich verteilt, sondern das Problem der Verteilung besteht darin, dass das Fernverkehrsnetz der DB national ungleich verteilt ist und die einen auskömmlich strukturiert sind, während die anderen mit Mitteln zukaufen müssen, die dafür nicht vorgesehen sind.“

Redner der Union betonten am Donnerstag jedoch, die Ministerpräsidenten hätten dem Angebot des Bundes von 8 Mrd. EUR aus freien Stücken zugestimmt. Es sei jetzt Sache der Länder, sich zu einigen. Der Unions-Haushaltspolitiker Norbert Brackmann verwies darauf, dass die meisten Länder Regionalisierungsmittel auch für andere Zwecke als die Finanzierung des SPNV-Betriebs zweckentfremdeten. (roe)

Hessen will Luftverkehrsgesetz erneut anfassen

Bei der abschließenden Verabschiedung des 15. Änderungsgesetzes (siehe hier) am Freitag durch den Bundesrat rief er die anderen Länder an, die von Hessen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eingebrachte Gesetzesiniative gegen Fluglärm zu unterstützen. Sie soll Luftfahrtbehörden und Flugsicherung verpflichten, nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“, sondern bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren neben den Gesichtspunkten Sicherheit und Kapazität auch den Fluglärmschutz verbindlich zu berücksichtigen.

Die in der jetzigen Novelle verankerte Festlegung, bei Planfeststellungsverfahren den Fluglärmschutz stärker zu berücksichtigen, sei praktisch unwirksam, weil es solche Verfahren „höchstens alle paar Jahrzehnte“ gebe.

Al-Wazir begrüßte aber, dass der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Nachtflugbestimmungen von 10.000 auf 50.000 EUR erhöht.

Externer Link: Gemeinsame Gesetzesiniative zum besseren Fluglärmschutz

Verkehrsministerium in Stuttgart personell gestutzt

Wie ein Sprecher des Ministeriums erläuterte, wurde sie als „bewährte Kraft“ ins Finanzministerium berufen. Das Verkehrsministerium werde in Zukunft keinen Staatssekretär/-in mehr haben.

Die promovierte Geoökologin war seit 2011 Staatssekretärin im damaligen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Nach außen hin wirkte sie vor allem durch ihre Funktion als Lärmschutzbeauftragte.

Das Ministerium verliert mit dem neuen Koalitionsvertrag die Zuständigkeit für Bauen und Wohnen und heißt daher jetzt nur noch Ministerium für Verkehr .