Bei der abschließenden Verabschiedung des 15. Änderungsgesetzes (siehe hier) am Freitag durch den Bundesrat rief er die anderen Länder an, die von Hessen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eingebrachte Gesetzesiniative gegen Fluglärm zu unterstützen. Sie soll Luftfahrtbehörden und Flugsicherung verpflichten, nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“, sondern bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren neben den Gesichtspunkten Sicherheit und Kapazität auch den Fluglärmschutz verbindlich zu berücksichtigen.
Die in der jetzigen Novelle verankerte Festlegung, bei Planfeststellungsverfahren den Fluglärmschutz stärker zu berücksichtigen, sei praktisch unwirksam, weil es solche Verfahren „höchstens alle paar Jahrzehnte“ gebe.
Al-Wazir begrüßte aber, dass der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Nachtflugbestimmungen von 10.000 auf 50.000 EUR erhöht.
Externer Link: Gemeinsame Gesetzesiniative zum besseren Fluglärmschutz