„Städtische Straßenbenutzungsgebühren können ein effektives Mittel zur Steuerung der Verkehrsnachfrage und zur effizienteren Nutzung der Straßeninfrastruktur sein“, heißt es im Entwurf für das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030), den der Senat am Dienstag verabschiedet hat. „Sie zielen darauf ab, die Verkehrsnachfrage im Kfz-Verkehr und damit die Fahrzeugemissionen zu verringern und den Umweltverbund zu stärken. Gleichzeitig wird die Erhebung von Straßennutzungsgebühren zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur genutzt.“ Die Vorbereitung sei ab 2025 denkbar, die Einführung ab 2030. Geklärt werden müssten folgende Fragen:
- welche Fahrzeugarten betroffen sein sollen (nur Nfz, Reisebusse, alle Kfz)
- welche Straßennetzteile (Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen) gebührenpflichtig werden
- entfernungsabhängige Maut oder zeitabhängige Gebühr („Vignette“)
- Gebietsabgrenzung (innerhalb/außerhalb S-Bahnring)
Unklar sei außerdem, ob das Land eine solche „Infrastrukturabgabe“ ohne bundesgesetzlichen Rahmen einführen kann.
Ebenfalls geprüft werden soll eine CO2-abhängige Staffelung der Parkgebühren. Ziel ist, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an allen Wegen von aktuell rund 30 Prozent (siehe auch hier) bis 2030 auf 22,5 Prozent und bis 2050 auf 17 Prozent zu senken.
Eine Verflüssigung des Verkehrs durch „grüne Wellen“ ist ebenfalls geplant, soll aber nur dem Bus- und Radverkehr dienen.
Kurzfristig strebt der Senat an, den spezifischen Verbrauch auf den Autobahnen zu senken, indem dort – wo noch nicht geschehen – Tempo 80 angeordnet wird. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Klimagründen fehle allerdings noch die Voraussetzung im Bundesrecht.
Im Zwiespalt beim autonomen Fahren
Zwiespältig wird das autonome Fahren gesehen. Es könne zwar den Verkehr verstetigen. „Es ist ausdrücklich nicht Ziel, durch die Förderung des automatisierten bzw. autonomen Fahrens die private Autonutzung attraktiver zu machen“, wird betont. „Durch verstetigte Fahrweisen bewirkte freie Kapazitäten und gehobene Effizienzen (z. B. geringerer Flächenbedarf) sind für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds bzw. nichtverkehrliche Zwecke zu nutzen.“ Autonomes Fahren könne aber im ÖPNV genutzt werden.
Im Güterverkehr sollen Gleis- und Wasserstraßenanschlüsse erhalten werden. Mit anbieteroffene innerstädtischen Konsolidierungs-, Sammel- und Verteilstationen für Pakete und ähnliche Kleinsendungen will das Land der Atomisierung des Lieferverkehrs entgegenwirken. In der Quartierszustellung wird dem Lastenrad eine größere Rolle zugetraut.
Hintergrund aller Überlegungen ist, dass ohne zusätzliche Maßnahmen der CO2-Ausstoß im Verkehr bis 2020 statt um die angestrebten 40 Prozent gegenüber 1990 nur um 19 Prozent sinkt. Dementsprechend würde auch die Reduzierung um 77 Prozent bis 2050 in weite Ferne rücken. Der Verkehr hat einen Anteil von 24 Prozent am gesamten CO2-Ausstoß Berlins. (roe)
Externer Link: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030
