BMVI verteidigt Entscheidung für A39-Weiterbau

„Das verkehrspolitische Interesse des BMVI zielt darauf ab, dem weiträumig orientierten Verkehr Vorrang einzuräumen, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen. „Deshalb wurde der Autobahntrasse der Vorzug gegeben.“

Die Grünen hatten gefragt, weshalb im BVWP-Entwurf der alternativ von Niedersachsen vorgeschlagene Ausbau der parallel verlaufenden B4 verworfen wurde. Für den A39-Neubau ist im BVWP-Entwurf ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,1 errechnet worden, für den Ausbau der A4 waren es 4,1. Zugleich kostet der B4-Ausbau mit rund 300 Mio. EUR nur gut ein Viertel des A39-Neubaus.

Im Projektdossier zur A39 heißt es, sie schaffe „im großräumigen Maßstab eine zusätzliche Verbindung der Wirtschaftsräume in Süd- und Ost-Deutschland mit der Nordsee, sowie nach Skandinavien.“ Zusätzlich sei die Bedeutung für die Seehafenhinterlandanbindung in die Entscheidung mit einbezogen worden. Weiter heißt es, „wesentliches verkehrliches Ziel ist es dabei, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fernstraßenverkehrs zu verbessern“. Außerdem würden Verkehre im nachgeordneten Netz zwischen Lüneburg und Wolfsburg auf die Autobahn verlagert, womit sich die Verkehrssicherheit verbessere. „Gleichzeitig steigt die Verkehrssicherheit in den entlasteten Ortslagen.“

Die Grünen halten in ihrer Fragestellung dagegen, dass die A39 mehr geschützte Naturräume beeinträchtige als die B4. Das BMVI selbst stellt für beide Prpjekte eine „hohe“ Umweltbetroffenheit fest. Die Umweltkosten der A39 werden allerdings mit einem Barwert von 158 Mio. EUR veranschlagt, der B4 mit 73 Mio. EUR. Die A39 erzeugt auch fast doppelt so viel zusätzlichen Pkw-Verkehr wie die B4. (roe)

Externe Links:

Antwort der Bundesregierung

Projektdossier A39

Projektdossier B4

Bund will Selbstausbeutung von Lokführern eindämmen

Das sieht die Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vor, die in der vergangenen Woche dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden soll. Begründet wird der Schritt damit, dass nicht in einem Arbeitsverhältnis stehende Triebfahrzugführer in der Vergangenheit Aufträge aufgenommen, „die zu überlangen Arbeitszeiten führen, so dass Ruhezeiten nicht ausreichend berücksichtigt werden“. Damit werde nicht nur deren Gesundheit gefährdet, sondern auch die Sicherheit des Bahnsystems.

Kern ist ein neuer Absatz für § 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Danach haben Eisenbahnen Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit aller betrieblich eingesetzten Personen aufzustellen, soweit nicht gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung gelten. „Die Regelungen müssen mindestens den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung entsprechen.“

Mit der Änderungsverordnung wird auch das Mindestalter für Triebfahrzeugführer von 21 auf 20 Jahre herabgesetzt (§ 48). (roe)

Aufgefischt 13.6.2016

Laut WAZ-Zeitungen sind beim BMVI zum BVWP 2030 rund 40.000 Stellungnahmen eingegangen, davon jeweils die Hälfte online und per Post.

Die Initiative Bodensee-S-Bahn kritisiert laut Südkurier die Unterschiede, die das BMVI bei der Aufnahme von nur nahverkehrsrelevanten Projekten und anderen Projekten in den BVWP macht.

Laut Manager-Magazin sollen noch andere Hersteller außer Opel die Abgasreinigung bei Fahrbedingungen außerhalb des Prüfzyklus ausgeschaltet haben. Deswegen scheue die BMVI-Untersuchungskommission davor zurück, an Opel alleine ein Exempel zu statuieren.

Am heutigen Montag unterzeichnet Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen Vertrag mit Siemens und Infineon über die Ausrüstung des „Digitalen Testfelds Autobahn“ auf der A9 zwischen Ingolstadt und München mit Sensortechnik. Das meldet der Bayerische Rundfunk.

Welt und Spiegel wollen einen Machtkampf im DB-Vorstand ausgemacht haben, bei dem Rüdiger Grube und Volker Kefer den Kürzeren ziehen können. (roe)

Autonomes Fahren nicht ohne Mentalitätswandel

„Das Thema ist nicht allein ein technisches Projekt“, sagte Gerhard Praetorius vom VW-Konzern. Die Gesellschaft müsse mitgenommen werden. Das betreffe einerseits Ethik-Algorithmen und Versicherungsfragen von autonomen Fahrzeugen, andererseits die Bereitschaft zum Teilen. „Wir erleben heute die Kollektivierung des Individualverkehrs und die Individualisierung des Kollektivverkehrs“, sagte er unter Anspielung auf Carsharing und neue Mitfahrdienste.

Christoph Müller vom Nachwuchskreis des Progressiven Zentrums erweiterte den Aspekt des Teilens: Wenn vernetzte verkehrsträgerübergreifende Mobilität wirklich den Nutzervorlieben entsprechend funktionieren soll, müssen die Nutzer Daten preisgeben. „Menschen geben ihre Daten nur dann dem Anbieter, wenn sie auf den Schutz der Daten vertrauen können.“

An der Bereitschaft des deutschen Durchschnittsbürger dafür zweifelte Achim Himmelreich vom Digitalverband BVDW und zog das Beispiel Google Street View heran, dass nur in Deutschlnd (und Österreich) auf ernstzunehmenden Widerstand gestoßen sei. Die Bereitschaft zur Preisgabe eigener Daten sei etwa im Vergleich zu Skandinavien sehr gering, die Erfahrungen mit Datenplattformen enttäuschend.

Schlechte Aussichten für Verkehrsvermeidung

Unter dem Aspekt nachhaltigerer Mobilität gestreift wurde das Thema Verkehrsvermeidung. Den Anstoß gab der SPD-Verkehrsexperte Arno Klare, der zum einen an die Forderung der Städteplaner erinnerte, Wohnen, Arbeiten und Einkaufen wieder näher zusammenzurücken, um die Wege zu verringern; zum anderen neue Entwicklungen wie den 3D-Druck, die Transporte überflüssig machen könnten. Prätorius zeigte sich skeptisch. „Natürlich werden wir über Verkehrsvermeidung sprechen müssen“, sagte er. Es werde aber keinen signifikanten Beitrag leisten. „Es gibt nun einmal das große Verlangen der Menschen nach Mobilität.“ Ein Zuschauer hielt Klare entgegen, dass auch für den 3D-Druck Rohstoffe transportiert werden müssen. Die Hoffnung auf Verkehrsvermeidung sei trügerisch. Er erinnerte daran, dass in den Frühzeiten des E-Commerce prophezeit worden sei, der Lieferverkehr werde sich dadurch um 40 Prozent verringern. „Wo wir heute stehen, wissen Sie ja.“ (roe)

Rollstuhlfahrer bleiben weiter auf Kosten für Anschnallpflicht sitzen

In der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel heißt es zwar, dass das Anschnallen per sogenannten „Kraftknoten“ – bei dem Rollstuhl und Person mit einem integrierten Gurtsystem gesichert werden – nicht verbindlich vorgeschrieben werde, sondern auch Gurte nach anderen Normen in Frage kommen. „Die Anschnallpflicht und die zugehörigen Bußgeldtatbestände führen nicht zwangsläufig zu Nachrüstkosten für Rollstuhlfahrer, da keine Nachrüstung notwendig ist, um der Anschnallpflicht zu genügen.“

Indirekt räumt das BMVI aber ein, dass eine Regelungslücke für die rollstuhlseitigen technischen Voraussetzungen besteht: „Solange eine Ausstattung von Rollstühlen mit Sicherungssystemen gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann der GKV- [Krankenkassen-] Spitzenverband eine solche Ausstattung nicht zur Voraussetzung für eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis machen.“ Das heißt: Die Krankenkassen müssen keine Rollstühle bezahlen, die eine sichere Beförderung in Kfz ermöglichen.

„Für etwaige Nachrüstkosten an Rollstühlen von 400-800 Euro pro Rollstuhl – müssen die Rollstuhlfahrer also selbst aufkommen“, kritisiert Gastel. „Zudem bleibt für Rollstuhlfahrer Rechtsunsicherheit und die Sorge, im Zweifelsfall durch den Fahrzeughalter von der Beförderung ausgeschlossen zu werden.“ Eine bessere Regelung, die allen Beteiligten helfe, würde sowohl Vorgaben für die Fahrzeuge wie auch die Rollstühle machen. Dies entspreche auch den Forderungen des Runden Tisches Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2013. (roe)

Streit um Reg-Mittel bleibt spannend bis zur letzten Minute

Eigentlich sollte das Thema beim Treffen der Ministerpräsidenten am 16. Juni mit der Kanzlerin behandelt werden. Nun gebe es länderseitig aber wieder Bestrebungen, noch einmal untereinander zu beraten. Ferlemann warnte aber, dass das Bundesfinanzministerium die Auszahlung der Regionalisierungsmittel auf provisorischer Basis nur bis zum 30. Juni bewilligt hat.

Eisenbahnregulierung: Ferlemann sieht widersprüchliche Forderungen

Er ging auch auf das Eisenbahnregulierungsgesetz ein. „Manche stellen ja einen Zusammenhang zwischen dem Eisenbahnregulierungsgesetz und den Regionalisierungsmitteln her“, sagte er und spielte damit auf die Tatsache an, dass der Bund für das Regulierungsgesetz die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Für den Wunsch der Länder nach einer Trassenpreisbremse im SPNV ließ er zwar grundsätzlich Verständnis durchblicken, sieht aber einen Widerspruch darin, dass dadurch der Bewegungsspielraum für den gewünschten „starken“ Regulierer eingeschränkt wird. Er kündigte eine Formulierungshilfe für die Fraktionen an.

Ausdrücklich ermunterte Ferlemann die NE-Bahnen, eigenwirtschaftliche Fernverkehrsangebote auf die Schiene zu bringen. Er ging aber nicht auf die in Branchenkreisen kursierenden Überlegungen ein, bei der Einführung des Deutschlandtaktes Linien oder Linienbündel in einem Konzessionsmodell auszuschreiben, um so den Wettbewerb zu beflügeln.

Mofair für „Bahnreform 2.0“

Der Mofair-Vorsitzende Stephan Krenz plädierte dafür, gut 20 Jahre nach der Bahnreform wieder einmal in langen Linien zu denken, statt sich im Drehen an einzelnen Schrauben zu verlieren. Er wünsche sich eine „Bahnreform 2.0“. (roe)

Regierung in Hannover legt Mobilitätskonzept vor

„Die hohe Gestaltungsmöglichkeit und Einflussnahme des Landes gilt es zu erhalten.“ Eine Ausgliederung von Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen in eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft „ist für die Niedersächsische Landesregierung keine geeignete Maßnahme für eine Neuausrichtung im Bereich der Straßeninfrastruktur“. Vielmehr sollten Möglichkeiten zur Optimierung der bestehenden Auftragsverwaltung genutzt werden „– insbesondere zur Verbesserung der vorhandenen Abläufe im Hinblick auf Kosten- und Termintreue, Effizienz und Transparenz sowie in der Beziehung zwischen dem Bund und Niedersachsen.“

Weitere Punkte aus dem Papier:

  • Gemessen an den Auseinandersetzungen zwischen SPD und Grünen in den Koalitionsverhandlungen bekennt sich das Ministerium sehr eindeutig zu den Autobahnprojekten A20 und A39. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte gegenüber dem Verkehrsbrief, dies sei inzwischen Konsens in der Regierung. Wie es weiter im Papier heißt, sollen Widerstände seitens der Bürger durch eine frühzeitige Einbeziehung schon bei der Variantenfestlegung ausgeräumt werden.
  • Erstaunlicherweise wird der Lang-Lkw nicht erwähnt. SPD-Verkehrsminister Olaf Lies hatte erst im Januar öffentlich seinen Parteifreund Martin Burkert wegen dessen Ablehnung des Lang-Lkw öffentlich kritisiert (siehe hier).
  • Das Ministerium bekräftigt auch die Absicht, im Dreieck Braunschweig/Wolfsburg-Salzgitter-Hannover ein digitales Testfeld für hochautomatisiertes und autonomes Fahren einzurichten.
  • Für eine rot-grüne Regierung ungewöhnlich klar fällt das Bekenntnis zum 24-Stunden-Betrieb am Flughafen Hannover aus: Er habe für den Nordwesten Deutschland eine bedeutende Bündelungsfunktion. „Dafür ist es wichtig, dass der Flughafen Hannover diese international erforderlichen Betriebszeiten auch weiterhin für Passagier- und Frachtverkehre anbieten kann.“ Der Bund wird aufgefordert, durch entsprechende bilaterale Luftverkehrsrechte mehr außereuropäische Flüge zu ermöglichen.
  • Widersprüchlich sind die Aussagen zum Vorschlag eines Landesbusliniennetzes, das bisher nicht gut erschlossene Landesteile an überregionale Bahnstrecken anbinden soll: An einer Stelle heißt, der Vorschlag sei vom Landesverkehrsministerium „ausgearbeitet und umgesetzt“ worden; an anderer Stelle ist zu lesen, dass das Land die Einführung „prüft“. Vom niedersachsischen Landesverband des Verkehrsclub Deutschlands (VCD) ist zu hören, dass es zu den Landesbuslinien ein unveröffentlichtes Gutachten gebe. Es sei unverständlich, dass ausgerechnet bei diesem Thema, das die Menschen unmittelbar betreffe, die Öffentlichkeit außen vor bleibe. „Das geht gar nicht“, sagte der Landesverbandsvorsitzende Hans-Christian Friedrichs gegenüber dem Verkehrsbrief.
  • „Anschlussbahnen-Coaches“ sollen mit Förderung vom Land Unternehmen mit Transportbedarf dabei beraten, wie sie für ihre Güter den Zugang zum System Schiene finden. „Oftmals fehlt auch ein „Kümmerer“ vor Ort, der Transportpotenziale richtig einschätzt, erforderliche Gespräche mit den Eisenbahnunternehmen führt und organisatorische Erfordernisse in den Betrieben formulieren kann“, heißt es dazu.
  • Ausweichend äußert sich das Ministerium zu dem im BVWP 2030 vorgesehenen Bau von zwei zusätzlichen Gleisen an der Ost-West-Hauptstrecke zwischen Minden und Wunstorf (bei Hannover). Der Bund strebt eine Neubaustrecke an Wunstorf vorbei an, während bürgerseitig ein Ausbau der Bestandsstrecke gefordert wird. „Wichtig ist, dass die Gestaltung der Lösungen nicht an den Betroffenen vorbei entwickelt und platziert wird“, heißt es im Papier lediglich. (roe)

Bund will Beleihung von Schwertransport-Begleitern ermöglichen

Sie will daher dem Vorschlag des Bundesrates folgen, im Zuge der anstehenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die sogenannte Beleihung von privaten Begleitdienstleistern zu schaffen (siehe hier). Für die konkrete Beleihung sind allerdings die Länder verantwortlich, wei Polizei Ländersache ist. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag ohne Debatte an die Ausschüsse verwiesen.

Mit einer Beleihung würden die Dienstleister eingeschränkte hoheitliche Befugnisse bei der Verkehrsregelung erhalten. Ein bisher noch nicht verabschiedete Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sah lediglich den Einsatz von Verwaltungshelfern ohne hoheitliche Befugnisse vor (siehe hier). Die Gesetzesänderung soll auch diesen Punkt regeln.

Wie auch die Länderkammer will die Bundesregierung verlangen, dass die Dienstleister, „fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen, und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten“ sind.

Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen
  • Ermächtigung des Bundes zu Verordnungen, die eine elektronische Führung des Fahrerlaubnisregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt ermöglichen.

Voraussichtlich am 22. Juni soll eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss stattfinden. (roe)

Aufgefischt 9.6.2016

Die DB hat mit der über die Medien durchgesickerten Ankündigung, die Fertigstellung von Stuttgart 21 werde sich verzögern, nicht nur die Landesregierung, sondern auch den Stuttgarter OB Fritz Kuhn gegen sich aufgebracht. Das berichten die Stuttgarter Nachrichten.

Der italienische Verkehrsminister Graziano Delrio weist laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung den Vorwurf des Bundesverkehrsministeriums zurück, bei Fiat-Modellen würde die Abgasreinigung unzulässig nach etwa 22 Minuten ausgeschaltet – also nach der typischen Dauer des Prüfstandtests. (roe)