In der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel heißt es zwar, dass das Anschnallen per sogenannten „Kraftknoten“ – bei dem Rollstuhl und Person mit einem integrierten Gurtsystem gesichert werden – nicht verbindlich vorgeschrieben werde, sondern auch Gurte nach anderen Normen in Frage kommen. „Die Anschnallpflicht und die zugehörigen Bußgeldtatbestände führen nicht zwangsläufig zu Nachrüstkosten für Rollstuhlfahrer, da keine Nachrüstung notwendig ist, um der Anschnallpflicht zu genügen.“
Indirekt räumt das BMVI aber ein, dass eine Regelungslücke für die rollstuhlseitigen technischen Voraussetzungen besteht: „Solange eine Ausstattung von Rollstühlen mit Sicherungssystemen gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann der GKV- [Krankenkassen-] Spitzenverband eine solche Ausstattung nicht zur Voraussetzung für eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis machen.“ Das heißt: Die Krankenkassen müssen keine Rollstühle bezahlen, die eine sichere Beförderung in Kfz ermöglichen.
„Für etwaige Nachrüstkosten an Rollstühlen von 400-800 Euro pro Rollstuhl – müssen die Rollstuhlfahrer also selbst aufkommen“, kritisiert Gastel. „Zudem bleibt für Rollstuhlfahrer Rechtsunsicherheit und die Sorge, im Zweifelsfall durch den Fahrzeughalter von der Beförderung ausgeschlossen zu werden.“ Eine bessere Regelung, die allen Beteiligten helfe, würde sowohl Vorgaben für die Fahrzeuge wie auch die Rollstühle machen. Dies entspreche auch den Forderungen des Runden Tisches Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2013. (roe)