Bund will Beleihung von Schwertransport-Begleitern ermöglichen

Sie will daher dem Vorschlag des Bundesrates folgen, im Zuge der anstehenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die sogenannte Beleihung von privaten Begleitdienstleistern zu schaffen (siehe hier). Für die konkrete Beleihung sind allerdings die Länder verantwortlich, wei Polizei Ländersache ist. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag ohne Debatte an die Ausschüsse verwiesen.

Mit einer Beleihung würden die Dienstleister eingeschränkte hoheitliche Befugnisse bei der Verkehrsregelung erhalten. Ein bisher noch nicht verabschiedete Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sah lediglich den Einsatz von Verwaltungshelfern ohne hoheitliche Befugnisse vor (siehe hier). Die Gesetzesänderung soll auch diesen Punkt regeln.

Wie auch die Länderkammer will die Bundesregierung verlangen, dass die Dienstleister, „fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen, und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten“ sind.

Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen
  • Ermächtigung des Bundes zu Verordnungen, die eine elektronische Führung des Fahrerlaubnisregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt ermöglichen.

Voraussichtlich am 22. Juni soll eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss stattfinden. (roe)

Schreibe einen Kommentar