Der Dieselantrieb leiste weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele, heißt es in der jüngsten Entwurfsfassung von Mitte Juni, der dem Verkehrsbrief vorliegt. In der ersten Fassung von Mitte April (siehe hier) hatte das BMUB noch einen schrittweisen Abbau der Steuerprivilegien für Diesel-Pkw gefordert. Dieser Satz fehlt jetzt.
Bundesregierung nimmt sich selbst aus der Pflicht
Allgemein ist festzustellen, dass der schon in der Erstfassung wenig konkrete Text in weiten Teilen noch unverbindlicher geworden ist. So wurden sämtliche Selbstverpflichtungen gestrichen, bis wann die Bundesregierung Konzepte für die Umgestaltung von Steuern und Abgaben im Verkehr, für die Verschiebung des Modal Split und die Forschung zum Luft- und Seeverkehr vorlegen will.
Ziele entschärft
Auch die eigentlichen Minderungsziele sind deutlich weicher formuliert. War ursprünglich von einem CO2-Ziel von 90-100 Mio. t für das als Meilenstein definierte Jahr 2030 die Rede, fehlt diese Zahl jetzt völlig. Auch das Ziel einer CO2-Senkung um 40 Prozent wurde gestrichen. Geblieben ist nur das Ziel, die spezifischen Emissionen des Pkw gegenüber 2010 um 45 Prozent zu senken, die des Lkw um 53 Prozent. Abgeschwächt wurde auch das Ziel der Kfz-Flottenumstellung: In der Erstfassung wurde quasi als gesetzt angesehen, dass ab 2030 praktisch nur noch elektrische oder alternativ angetriebene Kfz zugelassen werden. In der jüngsten Fassung wird dieses Ziel nur noch „angestrebt“.
Industriepolitik findet sich wieder
Der Abschnitt zu alternativen Kfz-Antrieben wurde deutlich umgeschrieben: Hob die Erstfassung auf eine weitgehende Elektromotorisierung des Straßenverkehrs ab, wird jetzt auch dem Verbrennungsmotor für aus Strom erzeugte Gas- oder Flüssigtreibstoffe als „unverzichtbare Option“ ein Platz zugebilligt. Neu hinzugekommen ist ein Bekenntnis zu einer Batteriezellfertigung in Europa und zur weiteren Unterstützung von Forschung und Entwicklung von Batterie- und Speichertechniken.
Eher als symbolisches Zugeständnis ist wohl zu bewerten, dass der tadelnde Verweis auf die „ausgebliebenen Emissionsminderungen in der Vergangenheit“ in der Einleitung gestrichen wurde. (roe)