Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen sie erreichen, dass Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter der Einrichtung von Ladepunkten zum Beispiel in Tiefgaragen im Grundsatz nicht mehr widersprechen können. Dazu soll zum einen das Wohnungseigentumsgesetz dahin geändert werden, dass die Einrichtung von Ladepunkt nicht mehr der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf. Zum anderen soll im Mietkapitel im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt werden, dass der Vermieter dem Einbau eines Ladepunktes analog zum behindertenfreundlichen Umbau nicht widersprechen kann. Die Kosten für den Einbau der Ladepunkte (und den eventuellen späteren Abbau) soll aber in beiden Fällen der Nutzer tragen. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf Sachsen und Bayern zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität