Dialog zur Fahrrinnenvertiefung am Mittelrhein beginnt

Zu einer ersten Dialogveranstaltung der WSV in Bingen kamen am Dienstagnachmittag rund 100 Teilnehmer. Bei dem offiziell als „Abladeoptimierung Mittelrhein“ bezeichneten Projekt geht es darum, der Schifffahrt im Rheinabschnitt zwischen Mainz/Wiesbaden und St. Goar künftig mehr nutzbare Wassertiefe zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig positive Effekte für die Umwelt zu erreichen.

Das Vorhaben ist im BVWP 2030 mit einem außergewöhnlich guten Nutzen-Kosten-Verhältnis von 30,7 als VB-E eingestuft und mit 60,2 Mio. EUR Kosten veranschlagt. Ziel ist, im gesamten Abschnitt eine Fahrrinnentiefe von 2,10m unter dem „gleichwertigen Wasserstand“ – das ist der „Normalwasserstand“ – herzustellen. Derzeit sorgen lokale Tiefenengstellen dafür, dass die Fahrrinnentiefe nur 1,90m beträgt.

„Das Projekt befindet sich derzeit noch in einem sehr frühen Stadium“, erläuterte Projektleiter Fabian Mertes vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg-Rhein. „Umso wichtiger ist es, genau jetzt in den Dialog zu treten, um alle relevanten Aspekte und Besonderheiten dieses Rheinabschnitts gleich von Anfang an in die Planungen miteinfließen zu lassen.“ Wie die WSV mitteilte, liege ein besonderer Fokus auf den Themen Schutzgebiete, Artenschutz sowie den möglichen Auswirkungen auf Flora und Fauna, speziell auf die Auenbereiche. (roe)

Externer Link: Projekt-Website des WSA Duisburg

WSV hinkt schon länger bei Investitionen hinterher

Das ergibt sich aus Zahlen des BMVI in der Antwort auf eine Anfrage der Linken. Bei Ersatz-, Aus- und Neubau lagen die Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015 nominal auf dem Niveau vom Anfang des Jahrtausends, um die Baupreissteigerung bereinigt also mindestens 30 Prozent darunter. Einen kurzzeitigen Höhenflug verursachten nur die Konjunkturpakete und Investitionsbeschleunigungsprogramme.

Investitionen-Wasserstrasse-Ersatz-Aus-Neubau

Die Linke macht dafür speziell die schwarz-gelbe Bundesregierung 2009-2013 verantwortlich, die die WSV von einer Ausführungs- zu einer Gewährleistungsverwaltung umbauen wollte und deswegen den Personalabbau nicht gebremst hat. „Der andauernde Mangel an qualifiziertem Personal hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass hunderte Millionen Euro für Um- und Ausbaumaßnahmen nicht abgerufen werden konnten“, erklärt der Linken-Binnenschifffahrtsexperte Herbert Behrens.

Anders sieht es bei den Ausgaben für die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur aus. Dort lagen die Ausgaben in den vergangenen Jahren regelmäßig höher als geplant. Grund dürfte sein, dass die massiv überalterte Infrastruktur (siehe hier) zunehmend mehr Reparaturen verlangt.

Investitionen-Wasserstrasse-Erhaltung

Unter dem Strich bleiben die Investitionen aber immer noch regelmäßig hinter dem Soll zurück.

Investitionen-Wasserstrasse-Ausgaben-gesamt

(roe)

Aufgefischt 6.9.2016

Die SHZ-Zeitungen stellen bei einer Detailbetrachtung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2017 fest, dass der Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals und der Weiterbau der A20 im kommenden Jahr praktisch auf Eis liegen.

Der deutsche Fernbusmarkt ist inzwischen zu 79 Prozent in der Hand von Flixbus, teilt das Iges-Institut unter Verweis auf seine neue Marktstudie mit. 14 Prozent entfallen auf den DB-Konzern.

Der Tagesspiegel arbeitet anlässlich eines Fußgängerkongresses Best-Practice-Lösungen aus dem Ausland auf und kontrastiert sie mit der Berliner Politik. (roe)

Quasi-Projektgesellschaft für NBS Dresden-Prag gestartet

Wie das sächsische Verkehrsministerium mitteilte, hat am vergangenen Donnerstag der Sächsisch-Tschechische Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) für die Eisenbahnneubaustrecke Dresden–Prag seine Arbeit aufgenommen. Mitglieder sind das Land, die Tschechische Republik sowie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Bezirk Usti.

„Um ein Projekt dieser Größenordnung zu realisieren, brauchen wir die Akzeptanz und Unterstützung in den Regionen“, erklärte Landesverkehrsminister Martin Dulig. „Dies kann nur durch frühzeitige Einbindung, offene Kommunikation und transparente Planungsprozesse gelingen. Der gemeinsame Verbund mit Tschechien ist auch ein klares Zeichen an die EU, dass wir uns dieser europäischen Infrastrukturmaßnahme stellen werden.“

Die Neubaustrecke soll in einem 26km langen Tunnel unter dem Erzgebirgskamm hindurchführen und zum einen die Fahrzeit im Personenfernverkehr von Dresden nach Prag von derzeit über zwei Stunden auf weniger als eine Stunde verringern. Zum anderen soll sie die derzeit voll ausgelastete und immer wieder durch Hochwasser bedrohte Strecke durch das Elbtal vom Güterverkehr entlasten. Die Neubaustrecke ist im BVWP 2030 nur als potenzieller Bedarf gelistet, eine Bewertung steht noch aus.

Die EVTZ sind eine von der EU geförderte grenzüberschreitende Organisationsform mit voller eigener Rechtspersönlichkeit. Der sächsisch-tschechische EVTZ wird allerdings nicht über eigenes Personal verfügen, sondern nur über zum EVTZ abgestellte Mitarbeiter seiner Mitglieder. (roe)

Externer Link: Projektseite des sächsischen Verkehrs- und Wirtschaftsministeriums

Experten empfehlen Feinschliff an steuerlicher Förderung für E-Autos

Der Linken-Abgeordnete Thomas Lutze und Dietmar Oeliger vom Naturschutzverband NABU äußerten ihr Unverständnis darüber, dass nur die automobile Elektromobilität gefördert werden sollen, während Nutzer öffentliche Verkehrsmittel und elektrischer Zweiräder für die Energiekosten voll aufkommen sollen. Kern des Gesetzentwurfes ist, die Kfz-Steuerbefreiung für rein batterieelektrische Fahrzeuge von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln und vom Arbeitgeber gestellten Ladestrom von der Besteuerung als geldwerten Vorteil freizustellen.

Auch Alexander Mahler vom Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft kritisierte, dass durch das Gesetz zusätzliches Geld in den Verkehrsträger Straße fließe. Er räumte allerdings ein, dass es im Vergleich zur Kaufprämie minimale Beträge seien; die Bundesregierung spricht im Gesetzentwurf von rund 50 EUR Steuermindereinnahmen für den Gesamtzeitraum 2017-2020.

Wie wichtig ist Anreiz für Aufbau von Ladepunkten?

Als konkrete Knackpunkte des Gesetzes wurde zum einen die Frage identifiziert, ob auch das vom Arbeitgeber bezahlte Laden von Strom an nicht von ihm selbst betriebenen Ladesäulen von der Besteuerung als geldwerter Vorteil begünstigt werden soll. Das hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert. Die Bundesregierung hingegen will mit ihrer eng gefassten Definition auch Anreize zum Aufbau von eigener Ladeinfrastruktur durch die Arbeitgeber schaffen. Der Automobilindustrieverband VDA sprach sich für eine Öffnung aus. Auch Arbeitnehmer von Firmen in engen Innenstadtlagen, wo kein Platz für eigene Infrastruktur ist, könnten damit von der Steuerfreiheit für vom Arbeitgeber bezahlten Strom profitieren.

Fehlanreize für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge vermeiden

Zum anderen wurde debattiert, warum nicht auch Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) begünstigt werden. Prof. Martin Wietschel vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI sprach sich dafür aus. Die Auswertung von Nutzungsdaten aus den Niederlanden habe gezeigt, dass die oft als Firmenwagen für private Nutzung bereitgestellten PHEV überwiegend im Verbrennermodus genutzt worden seien, weil Diesel/Benzin für den Nutzer über die Tankkarte kostenlos getankt werden konnten, aber Ladestrom selbst bezahlt werden musste. Eine Vergünstigung für Ladestrom könne hier richtige Anreize setzen. Wietschel plädierte allerdings dafür, nur PHEV mit einer höheren Elektroreichweite – er sprach von 50 bis 60km – einzubeziehen.

Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Frank Hechtner von der FU Berlin plädierte dafür, PHEV wie rein batterieelektrische Fahrzeuge auch von der Kfz-Steuer zu befreien, aber möglicherweise für einen kürzeren Zeitraum – zum Beispiel nur für fünf statt zehn Jahre.

Auch VDA will billigen Strom für E-Bikes

Unstrittig war unter den Experten, dass nicht nur das Laden privater Kfz steuerlich begünstigt werden soll, sondern auch das Laden privat genutzter Firmenwagen, auch wenn das in den meisten Fällen durch die 1-Prozent-Regelung abgedeckt ist.

Ebenfalls unstrittig war – sogar bei den Vertretern von VDA und BMW – dass auch das Laden von elektrisch angetriebenen Zweirädern unabhängig von ihrer Einordnung als Kfz nicht als geldwerter Vorteil besteuert werden sollte. (roe)

Aufgefischt 5.9.2016

Das BMVI hat am Freitag einen neuen Förderaufruf für die Elektromobilität veröffentlicht. Mit einer Gesamtsumme von 30 Mio. EUR sollen vor allem die Elektrifizierung von Bussen und Wirtschaftsverkehren gefördert werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat laut Pressemitteilung des BMVI den freiwilligen Rückruf des Porsche Macan genehmigt. Bei 10.500 in Betrieb befindlichen Fahrzeugen soll das „Thermofenster“ von 17 auf 5 Grad abgesenkt werden. Am kommenden Donnerstag findet die erste öffentliche Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Abgasskandal statt.

Zuguterletzt: Ein Lufthansa-Vertreter plädiert im RBB-Inforadio für eine erneute Verzögerung des Hauptstadtflughafens BER. (roe)

Wirksamer Gäubahn-Ausbau zu moderatem Preis möglich

Die vom baden-württembergischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebene simulationsbasierte Untersuchung kommt zum Schluss, dass schon mit 220 bis 285 Mio. EUR und dem Einsatz von Neigetechnikzügen die Fahrzeit zwischen Stuttgart und Zürich von derzeit knapp drei Stunden um 19 Minuten verkürzt werden könnte. Für Verbindungen, die über Zürich oder Stuttgart hinausgehen, ergibt sich dank besserer Einbindung in die Taktknoten sogar eine Reisezeitverkürzung um eine halbe Stunde. Mit dem Pkw sind für Stuttgart-Zürich je nach Routenplaner ca. 2:20 bis 2:45h anzusetzen. Der Fernbus benötigt vier Stunden.

Im BVWP 2030 ist die Gäubahn als potenzieller Bedarf enthalten, Kostenschätzung und Bewertung stehen noch aus. Im BVWP 2003 war der Ausbau der Gäubahn mit 160 Mio. EUR veranschlagt. Um die 1996 mit der Schweiz vereinbarte Fahrzeit von 2:15h zu erreichen, seien mehrere echte Neubauabschnitte notwendig und Investitionen von mehr als 1 Mrd. EUR, heißt es im Gutachten.

Politischer Knackpunkt ist Anschluss von Singen

Die Kostendifferenz von 220 bis 285 Mio. EUR ergibt sich aus zwei Varianten: In der Variante B.0 wird der Bau einer Verbindungskurve westlich des Bahnhofs Singen unterstellt, wodurch die Fernzüge am Bahnhof Singen vorbeigeführt würden. In der Variante A.0 würden sie im Bahnhof Singen kopfmachen; um – vereinfacht ausgedrückt – diesen Fahrzeitverlust wieder herauszuholen, müsste die Infrastruktur in anderen Abschnitten mit höherem Aufwand ertüchtigt werden. „Es bleibt in der politischen Diskussion im Land zu entscheiden, ob mit der Variante A.0 eine Variante ohne Singener Kurve und einem dadurch höheren Infrastrukturausbau sowie einer schlechteren Betriebsqualität umgesetzt werden soll oder mit der Variante B.0 die Vorteile einer Singener Kurve neben dem Güterverkehr auch für den Fernverkehr Stuttgart-Zürich genutzt werden sollen“, schreiben die Gutachter.

Die Stadt Singen hat sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen, Personenzüge über eine Verbindungskurve – ohne Halt im Hauptbahnhof – fahren zu lassen.

Schwerpunkt auf „kleinen“ Maßnahmen

Für den Ausbau der Strecke schlagen die Gutachter einen Stufenplan aus vier Paketen vor, die alle auch eigenständig Nutzen bringen, sei es für die Fahrplanstabilität oder den SPNV. Ein Ansatzpunkt für die Infrastrukturmaßnahmen sind kurze Abschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierungen auf 70 und 80km/h, die durch das Abbremsen und Beschleunigen viel Fahrzeit kosten. Überweigend handelt es sich um enge Kurven, die begradigt werden sollen. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die eingleisigen Abschnitte, die den Fahrplan heute in enges Korsett zwingen. Unterstellt wird in der Untersuchung, dass „Stuttgart 21“ sowie der korrespondierende Streckenausbau in der Schweiz zumindest gleichzeitig abgeschlossen werden.

Als Fahrzeug für den Fernverkehr haben die Gutachter den Schweizer Neigetechniktriebzug ETR 610 zugrundegelegt, der verlässlich funktioniert, genügend Beschleunigungsvermögen hat und auch bogenschnell fahren darf – anders als der DB-Triebzug ET 411/415.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium wird das Gutachten in der kommenden Woche auf seiner Website veröffentlichen. (roe)

Ergänzt 15.9.2016:

Externer Link: Gutachten zum Ausbau der Gäubahn

Aufgefischt 2.9.2016

Der Stauforscher Prof. Michael Schreckenberg will sich laut Rheinischer Post im BMVI erneut dafür einsetzen, dass anonymisierte Daten des Mautsystembetreibers Toll Collect für die Verkehrsanalyse eingesetzt werden können.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium plädiert für einen Ausbau der „Gäubahn“ Stuttgart-Hattingen (-Zürich) für Neigetechnikzüge. 20 Minuten Fahrzeitgewinn und eine halbe Stunde Reisezeitgewinn seien mit 220 bis 285 Mio. EUR zu erreichen, gehe aus einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Eine detaillierte Auswertung des Verkehrsbriefs folgt.

Die Durchlässe in der Lkw-Ausleitanlage vor der Leverkusener Rheinbrücke werden geringfügig für Fahrzeuge bis 2,30m Breite erweitert, teilt der Landesbetrieb Straßen NRW mit. Damit können auch breite SUV und Lkw der Sprinter-Klasse unter 3,5t die Brücke nutzen. Ursprünglich sollte bei 2,20m Breite Schluss sein.

Die Fechinger Talbrücke (A6) soll zum 31. Oktober wieder für Lkw befahrbar sein, teilt das Landesverkehrsministerium des Saarlandes mit. (roe)

SECA-Folgen für Schifffahrt weiter im Nebel

Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in einem Sonderbericht zum Kurzstreckenseeverkehr deutscher Seehäfen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Schiffe werde jetzt mit vergleichsweise teurem schwefelarmem Marinediesel statt wie früher mit billigem Schweröl betrieben. Nur dem Preisverfall bei Rohölprodukten sei es zu verdanken, dass die Treibstoffkosten der Schifffahrt in Nord- und Ostsee 2015 nicht nur stabil gelieben, sondern sogar um 1,1 Prozent gesunken seien. Die Treibstoffkosten des Lkw seien im gleichen Zeitraum aber um 22,4 Prozent gesunken – jeweils steuerbereinigt. „Vor diesem Hintergrund hat sich die Wettbewerbssituation des Kurzstreckenseeverkehrs in den SECA-Gebieten gegenüber dem europäischen grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr im Jahr 2015 tendenziell verschlechtert“, schreibt das BAG.

Konkrete Indizien für einen tatsächlichen Rückgang der Schiffstransporte sieht das BAG aber nicht. Die Preise in der Schifffahrt korrespondierten mit der Entwicklung der Treibstoffkosten. Im Ro-Ro-Fährverkehr blieb das Aufkommen auf den Verbindungen mit deutschen Häfen in der Summe stabil. Auf den Verbindungen nach Lettland und Estland gab es zwar deutliche Rückgänge, die aber auch mit der Krise im Russland-Handel zusammenhängen könnten.

Der Seehafenverband ZDS kritisierte erneut, dass die SECA-bedingten Kostenveränderungen Nachteile für die nordeuropäischen Häfen im Wettbewerb mit Mittelmeerhäfen bedeuteten, da es im Mittelmeer keine Schwefelemissionskontrollgebiete gibt. (roe)

Externer Link: Sonderbericht Kurzstreckenseeverkehr deutscher Häfen

Bund lässt Lärmschutzniveau an der Betuwe-Route offen

Grundsätzlich gälten für das Projekt noch die alten Lärmschutzvorschriften mit „Schienenbonus“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Ausweichend äußert sich das BMVI, ob die Anwohner der Betuweroute den gleichen verbesserten Lärmschutz erhalten wie die an der Rheintalbahn: Das müsse der Gesetzgeber entscheiden.

Der Bundestag hatte sich und die Bundesregierung Ende Januar 2016 in einer Entschließung ermächtigt, für neue oder auszubauende Güterzugtrassen im Zuge von TEN-T-Korridoren die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind. Dazu gehöre, „über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes“ zuzulassen, „um Mehrkosten durch nachträgliche Umplanungen und lange Verfahrensdauern zu vermeiden und um eine unverzügliche Umsetzung zu erreichen“.

Die in Oberhausen verankerte grüne Fraktions-Vizevorsitzende Bärbel Höhn kritisiert, dass die Bundesregierung die Antwort schuldig bleibt, weshalb nur am Oberrhein ein besserer Lärmschutz realisiert wird. „Die Begründung, es gäbe dazu Bundestagsbeschlüsse, ist eine rein formale, keine inhaltliche. Aus unserer Sicht müssen die Koalitionsfraktionen jetzt dem Versprechen aus ihrem damaligen Antrag Rechnung tragen und ein vergleichbares Niveau auch für die Betuwe prüfen.“ Eine Ungleichbehandlung der Anwohner an den transeuropäischen Korridoren scheine ihr nicht haltbar.

Der Schienenbonus besagt, das Bahnlärm um 5 dB (A) günstiger gestellt wird als Straßenlärm; dementsprechend ist weniger Lärmschutz erforderlich. Im Fall der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen ist die Auslegung der Pläne für alle Planfeststellungsabschnitte vor dem 1. Januar 2015 bekanntgegeben worden, also vor der Abschaffung des Schienenbonus. (roe)