DSLV verlegt Sitz nach Berlin

Das beschloss nach Verbandsangaben die Mitgliederversammlung am Freitagvormittag. „Wir müssen der Legislative im wahren Wortsinn näher kommen“, erläuterte DSLV-Präsident Mathias Krage. Zwar ist schon vor einigen Wochen die Berliner Repräsentanz mit Hauptgeschäftsführer Frank Huster und einem vierköpfigen Team gestärkt worden (siehe hier), aber das politische Geschäft verlange eine deutlich höhere Präsenz nicht nur der Geschäftsführung. Auch für die Arbeitsebenen bedarf es etablierter Kontakte und Kommunikationswege. „Politische Entscheidungsträger müssen unsere Branche und ihre Bedeutung verstehen, sonst entwickeln sich Gesetze ohne Berücksichtigung der Praxis.“

Die noch in Bonn ansässigen Mitarbeiter sollen ebenfalls in der erweiterten Repräsentanz arbeiten. Der Umzug aller DSLV-Referate von Bonn nach Berlin soll 2017 abgeschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung wählte außerdem den designierten Vorsitzenden des DSLV-Fachausschusses Schienengüterverkehr/Kombinierter Verkehr, Axel Plaß (Spedition Konrad Zippel/Hamburg) in das Präsidium des Verbandes. (roe)

Große Koalition beim Bann lauter Güterwagen kampfentschlossen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sagte am Donnerstag auf dem Unternehmertag des Speditionsverbandes DSLV in Berlin, er halte an seiner Absicht fest, den Verkehr mit lauten Güterwagen in Deutschland ab 2020 zu verbieten. Er sei da zwar „in einer streitigen Situation mit der EU-Kommission“, aber das sei für ihn keine neue Erfahrung, sagte er unter Anspielung auf den Konflikt um die Pkw-Maut.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann erklärte ergänzend am Abend auf einer Veranstaltung der Lokführergewerkschaft GDL, dass Deutschland bei diesem Thema gemeinsam mit den Niederlanden und der Schweiz vorgehe.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte am Freitag in der Haushaltsdebatte des Bundestages, Deutschland brauche ein Durchfahrtsverbot für laute Güterzüge ab 2020, aber eine intelligente Lösung, die mit EU-Recht vereinbar sei. Wie Dobrindt zeigte er sich aber auch kämpferisch: „Eine reine Blockade durch die EU-Kommission werden wir nicht hinnehmen.“ (roe)

Aufgefischt 9.9.2016

Bei der ersten Anhörung von Sachverständigen durch den Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal wurde laut „Heute im Bundestag“ deutlich, dass es schon lange Zweifel an der Aussagekraft des maßgeblichen Prüfzyklus gab, aber keine Nachweise für Betrugssoftware.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Knappenrode-Niesky der „Gütermagistrale“ Leipzig-Niederschlesien imwesentlichen zurückgewiesen, damit besteht jetzt Baurecht. Offen ist noch der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Niesky-Horka, er wird laut DB für den Herbst 2016 erwartet. Bleiben Klagen aus, könnte dort im Frühjahr 2017 der Bau beginnen.

Zuguterletzt: Das bundeseigene Verwertungsunternehmen Vebeg versteigert am 25. Oktober einen Transrapid-Versuchszug – „ohne Fahrweg, Betriebsleitstand und Software“, wie betont wird. (roe)

Umweltministerium macht BMVI erneut Druck

„Im Jahr 2030 neu verkaufte Fahrzeuge sollten über einen elektrischen Antrieb oder über Motoren verfügen, die mit regenerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen angetrieben werden können“, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten „Umweltprogramm 2030“ und damit inhaltlich identisch zu einer Formulierung im ursprünglichen Entwurf des Klimaschutzplans 2050 (siehe hier). „Im Stadtverkehr eingesetzte Lieferfahrzeuge und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sollen dann sogar im Fahrzeugbestand annähernd emissionsfrei sein.“

Umweltministerin Barbara Hendricks gab vor Journalisten freimütig zu, dass das Absicht gewesen sei. „Wir sind insofern konsistent zum Klimaschutzplan 2050“, sagte sie. Mit Hinweis auf den rasanten ökologischen Mentalitätswandel in China warnte sie die Kfz-Hersteller davor, noch länger auf fossile Antriebe zu setzen. „Deswegen halte ich es für richtig, der Autoindustrie ein Signal zu geben.“ Das komme ihr zugute, weil ihr damit Unsicherheit bezüglich ihrer Investitionsentscheidungen genommen werde.

Kostenabstand zwischen fossilen und alternativen Antrieben im Fokus

Hendricks sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine ökologisch orientierte Steuerreform aus. „Es ist absurd, dass wir bei Vorantreiben der Elektromobilität gegen niedrige Ölpreise ansubventionieren müssen“, sagte sie.

Mobilitätsstrategie geplant

Angekündigt wird in dem Dokument ferner, dass das BMUB „eine umfassende Mobilitätsstrategie zur Gestaltung einer gesamthaft nachhaltigen Verkehrsentwicklung“ erarbeiten wird. Ein darin enthaltener Maßnahmen- und Prioritätenplan solle auch ein nachhaltiges Steuer- und Finanzierungssystem für den Verkehr beinhalten. Künftige Bundesverkehrswegepläne sollen innerhalb des von der Mobilitätsstrategie vorgegebenen Rahmens entwickelt werden. Das BMUB hatte den BVWP 2030 wiederholt kritisiert, weil er die umwelt- und klimapolitischen Ziele nur unzureichend berücksichtige.

Vorrang soll nach den Vorstellung des Ministerium Sharing-Konzepte bekommen (Carsharing, Bikesharing und Elektroroller-Sharing). Dafür sollen gesetzliche Rahmenbedingungen und finanzielle Fördermaßnahmen weiterentwickelt werden.

BMUB will über Ressortgrenzen hinaus eingreifen können

Hendricks schlug außerdem vor, dem BMUB ein Initiativrecht für Gesetzesinitiativen auch bei Themen einzuräumen, die eigentlich in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen. „Die Bundesministerin für Umwelt sollte im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin verlangen können, dass Angelegenheiten von umweltpolitischer Bedeutung der Bundesregierung zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet werden, auch wenn diese zum Geschäftsbereich eines anderen Bundesministers gehören.“ Ein solche Regelung gebe es bereits für Frauen- und Verbraucerschutzministerium.

Mit dem Umweltprogramm will Hendricks nach eigenen Angaben eine Diskussion mit dem Kabinettskollegen und eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen. Ein Kabinettsbeschluss sei nicht geplant. Natürlich hoffe sie, dass sich die anderen Ressorts die Vorstellungen des BMUB trotzdem zu eigen machen. (roe)

Für ÖPP-F-Modelle wird es eng in Deutschland

Wie aus dem Tätigkeitsbericht der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) für 2015 hervorgeht, hat das bundeseigene Unternehmen für die Hamburger „Hafenquerspange“ (A26 von Rübke bis zur A1) „drei mögliche Projektzuschnitte bei einer Beschaffung als Verfügbarkeitsmodell berechnet“. Damit scheinen sich entsprechende Signale aus der BMVI-Hausspitze zu bestätigen, dass das F-Modell (Konzessionsmodell mit Sondermaut) vom Tisch ist. Die VIFG ist das ÖPP-Kompetenzzentrum des BMVI.

Nicht abgeflossene Mautkompensation wurde verbaut

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, standen der VIFG 2015 für Investitionen in die Bundesfernstraßen 193 Mio. EUR mehr Mittel aus der Lkw-Maut zur Verfügung als im Haushalt eingeplant. Zum einen fielen die Mauteinnahmen 46 Mio. EUR höher aus als geplant, zum anderen konnten für die Betreibervergütung und die Mautkompensation vorgesehene Beträge umgeschichtet werden.

Insgesamt wurde 3,34 Mrd. EUR ausgegeben. Ziemlich genau 3 Prozent flossen als Zweckausgabenpauschale für Planung und Bauaufsicht an die Länder, der Rest wurde investiv verwendet. Davon kamen 89 Prozent den Autobahnen zugute, der Rest den Bundesstraßen.

Die eigenen Verwaltungsausgaben betrugen laut Entwurf des Bundeshaushalts für 2017 3,8 Mio. EUR. Für das laufende Jahr sind 4,9 Mio. EUR eingeplant. Die Steigerung ist dadurch bedingt, dass die VIFG seit Jahresbeginn sämtliche Investitionen in die Bundesfernstraßen verwaltet, nicht nur die aus Mautmitteln. (roe)

Ziele des Klimaschutzplans 2050 für den Verkehr weiter entschärft

Das Kapitel Verkehr in der inzwischen dritten Version des Entwurfs für den Klimaschutzplan 2050 ist an entscheidenden Stellen entschärft oder wieder für die Diskussion geöffnet worden.

Während in der Fassung vom Juni (siehe hier) noch ein Reduzierungsziel für die Treibhausgasemissionen von 45 Prozent für Pkw und 53 Prozent für Lkw bis 2030 genannt wird, nimmt die jüngste Fassung interessanterweise nur auf Pkw Bezug und verzichtet auf eine Zahl: „„Da der Pkw- und Lkw-Verkehr gleichermaßen zur Erreichung des Treibhausgasminderungsziels für 2030 beitragen sollten, ist eine Minderung der direkten THG-Emissionen des Pkw-Verkehrs je Fahrzeugkilometer notwendig. Die Festlegungen für die Neuwagenflotte erfolgen im Rahmen der europäischen Verordnung, deren Entwurf für Anfang 2017 angekündigt ist. Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Minderung in Höhe von xxx [Wert wird im Rahmen der Ressortabstimmung festgelegt] ein, damit das Klimaschutzziel 2030 erreicht wird.“

Umweltministerium hält trotzdem an seinen Zahlen-Zielen fest

Wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUB) am Mittwoch erläuterte, werden die Zahlen jetzt im Rahmen der Ressortabstimmung ausgehandelt. Er betonte, das Ministerium gehe mit seiner Position, „so wie sie das Ministerium auch in den letzten Wochen und Monaten vertreten hat“ – in diese Ressortabstimmung.

Noch einmal unverbindlicher als in der schon abgeschwächten Version von Juni ist das Ziel der Umstellung auf alternative Antriebe formuliert: „Bis 2030 strebt die Bundesregierung eine signifikante Absenkung der Emissionen von PKW an. Die Elektrifizierung der Neuwagenflotte wird dabei einen maßgeblichen Beitrag leisten.“ In der Fassung von Juni hieß es noch, dass bis 2030 der weit überwiegende Teil der neuzugelassenen Pkw mit regenerativ erzeugtem Strom oder strombasierten Treibstoffen angetrieben wird.

Der Industrieverband BDI begrüßte die überarbeitete Version als „bessere Diskussionsgrundlage“. Wichtig sei, für alle vorgesehenen Maßnahmen durch Kosten-Nutzen-Analysen auch die Folgekosten für Bürger, Kommunen und Unternehmen transparent zu machen. „Um Klimaschutzmaßnahmen seriös zu bewerten, sind Preisschilder nötig“, erklärte Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung. Unter anderem in der Passagen zum Verkehrssektor seien in jedem Fall Korrekturen sinnvoll: Für die Mobilität von Menschen und Gütern dürfe es keine starren Quoten geben. (roe)

Externer Link: „Hausentwurf“ des Klimaschutzplans 2050

Aufgefischt 8.9.2016

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will laut Südwestrundfunk noch im September mit den Koalitionspartnern SPD und Grüne über eine Beteiligung des Landes am Lang-Lkw-Feldversuch sprechen. Im Koalitionsvertrag ist dieses Thema nicht geregelt.

Gegen den Weiterbau der A20 in Schleswig-Holstein zeichnen sich erneut Klagen von Naturschutzverbänden ab. Im ungünstigsten Fall könne sich der Baubeginn bis 2019 verzögern, berichten die SHZ-Zeitungen unter Berufung auf Angaben von Landesverkehrsminister Reinhard Meyer.

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Frühjahr angekündigte Ethikkommission für das automatisierte Fahren soll noch im September die Arbeit aufnehmen, berichtet die Wirtschaftswoche aus einem Gespräch mit dem Minister.

Laut einer Vorabmeldung des Stern haben der Autoindustrieverband VDA und die IG Metall eine höhere Kaufprämie für Elektroautos verhindert. Der Bund habe eine Bonus-Malus-Finanzierung aus einem Aufschlag für große Autos vorgeschlagen. VDA und IG Metall hätten aber eine Stigmatisierung größerer Autos befürchtet.

Der Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg wirft der Landesregierung in einer Pressemitteilung vor, dass 40 Prozent der Brücken an den Landesstraßen in schlechtem Zustand seien und mit 30 Mio. EUR pro Jahr nur die Hälfte der für den Erhalt notwendigen Mittel zur Verfügung stehe. Laut Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums haben jedoch nur 10 Prozent der Brückenfläche die Zustandsnote 3,0 oder schlechter. 2015 seien 22 Mio. EUR in den Erhalt investiert worden; das Ministerium gibt den Schwarzen Peter indirekt an die Haushälter im Landtag weiter. (roe)

Linke, Grüne und SPD sehen sich durch Gutachten zu Abgasproblematik jeweils bestätigt

Krischer nimmt Kanzleramt unter Beschuss

Linke und Grüne sehen durch die jetzt vorliegenden Gutachten für die erste Sitzung am Donnerstag ihre These bestätigt, dass die Bundesregierung und die Behörden schon lange vor dem VW-Skandal von flächendeckendem Überschreiten der Abgas-Grenzwerte wusste, aber nichts dagegen unternommen hat. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sprach am Mittwoch davon, dass sogar das Kanzleramt schon 2010 mit dem Thema Stickoxide befasst habe, wollte auf Nachfrage aber keine Details nennen.

Die SPD-Obfrau Kirsten Lühmann hielt der Opposition entgegen, dass es vor dem VW-Skandal keine Belege für illegale Abschalteinrichtungen gegeben habe. Die Defizite des Labor-Prüfzyklus NEFZ seien laut den Gutachtern zwar seit 2005 bekannt gewesen, aber es habe damals kein besseres Verfahren gegeben. Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn zog aus den vorliegenden Gutachten den entgegengesetzten Schluss: Man hätte schon viel früher am NEFZ nachbessern können. Warum sei das nicht forciert worden?

Zu den jetzt immer wieder verlangten Tests im Realbetrieb sagte Lühmann, eine Messung mit mobilen Messgeräten („PEMS“) sei erst nach der Verkleinerung der Geräte ab 2015 im größeren Umfang möglich geworden.

Mindestens HBEFA-Werte waren lange bekannt

In den Gutachten selbst wird wiederholt auf das kontinuierlich aktualisierte „Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“ (HBEFA) verwiesen, das vor allem den Kommunen für die Berechnung der Stickoxid-Belastung dient und damit als behördenbekannt gelten kann. Die dort verwendeten NOx-Werte basieren auf Messungen nach dem CADC-Zyklus (Common ARTEMIS Driving Cycle/“Real World Cycle“). Ergebnis sind NOx-Emissionen, die bei Euro-4-Fahrzeugen den Grenzwert um mehr als das 200 Prozent und bei Euro 5 um rund 300 Prozent übersteigen. Auch Euro-6-Autos übersteigen den Grenzwert um rund 200 Prozent – was absolut gegenüber Euro 5 immerhin eine Halbierung der NOx-Emissionen bedeutet. Die Gutachten sollen in den kommenden Tagen auch auf der Website des Untersuchungsausschusses eingestellt werden.

Grundsätzlich bestätigt werden diese Ergebnisse von einer am Mittwoch vorgestellten neuen Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die 33 Euro-6-Diesel im Realbetrieb bei sommerlichen Temperaturen gemessen hat. Danach werden die Grenzwerte um bis das Neunfache überschritten. Nur drei Fahrzeuge hielten den Grenzwert von 80mg/km ein, weitere sechs lagen innerhalb der Spanne des ab Herbst 2017 geltenden Konformitätsfaktors 2,1.

Schwärzungen und Gerangel um Zeitplan

Ein weiterer Kritikpunkt der Oppositionsfraktionen waren Schwärzungen in einem Teil der Akten. Lühmann sagte, es handle sich um vorläufig zur Verfügung gestellte Aktenkopien, die bereits für eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben worden seien und deshalb geschwärzt worden seien. Die „richtigen“ Akten kämen später.

Krischer drohte der Regierung indirekt an, dass Schwärzungen das Verfahren verlängern könnten. Während die Koalitionsfraktionen das heikle Thema möglichst früh vor der Sommerpause 2017 abschließen wollen, sind aus Oppositionskreisen Gedankenspiele zu vernehmen, den Abschlussbericht erst kurz vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Die Unionsfraktion verzichtete übrigens im Gegensatz zu den drei anderen Parteien gänzlich auf jede Stellungnahme im Vorfeld. (roe)

Externe Links:

Website des Untersuchungsausschusses

Neue Abgasmessungen der DUH

Rechtsrahmen muss Digitalisierung erleichtern

Platooning schon in zwei Jahren?

Das teilautomatisierte Konvoifahren von Lkw mit verringertem Abstand („Platooning“) könne „wenn es gut läuft“ schon in zwei Jahren Realität sein, sagte der Daimler-Nutzfahrzeug-Chef Wolfgang Bernhard, ansonsten in vier Jahren. Nötig sei eine Änderung des Straßenverkehrsrechts, damit der Abstand auf 15m reduziert werden darf. Bisher sind 40-50m vorgeschrieben (Halber Tachoabstand). An Auf- und Abfahrten werde der Konvoi selbstverständlich automatisch auseinandergezogen, um das Ein- und Ausfahren von anderen Kfz zu ermöglichen, beruhigte Bernhard die Pkw-Fahrer.

Ziel des „Platooning“ ist es, durch die Verringerung des Abstands den Luftwiderstand und damit den Verbrauch zu reduzieren. Nach bisherigen Erkenntnissen sparen die Fahrzeuge in der Mitte 15 Prozent, das Fahrzeug am Konvoi-Ende 7 Prozent und das Fahrzeug an der Spitze 2 Prozent.

EBO und BOStrab novellierungsbedürftig

Siemens-Mobility-Chef Jochen Eickholt regte Änderungen im Eisenbahnrecht an. Bisher sei Wartung und technische Kontrollen intervallgetrieben. Mit moderner Sensortechnik sei es aber möglich, „Probleme dann zu lösen, wenn sie da sind“. Bernhard kritiserte, dass die Eisenbahn-Bau und -Betriebsordnung und ihr Äquivalent für die Straßenbahnen (BOStrab) „total veraltet sind, was die digitalen Möglichkeiten betrifft.“

Vertrauen des Bürgers stärken

Erfreut zeigte sich Bernhard, dass die Absicht des BMVI, in Deutschland das innovationsfreudigste Straßenverkehrsrecht zu schaffen, anders als andere neue Entwicklungen bisher in der Gesellschaft nicht auf breiten Widerspruch stoße. „Die NGO–s haben sich dieses Themas nicht bemächtigt.“ Dieter Janecek, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, stimmte seiner Einschätzung zu. Er prognostizierte aber eine breite Diskussion, wenn es beim (teil-) automatisierten Fahren zu einem Unfall kommt „und wir sagen, dass wir das trotzdem ausprobieren“.

Janecek betonte aber auch, dass Digitalsierung ohne Vertrauen der Bürger in den Datenschutz nicht funktionieren werde. Dafür müsse die Politik im Sinne von „Privacy by Design“ (Privatheit der Daten schon als Ausgangspunkt der Entwicklung) den Rahmen setzen. (roe)

Aufgefischt 7.9.2016

Die erste Lkw-Sperranlage vor der Leverkusener Rheinbrücke soll am 25. September eingerichtet werden, die anderen drei Anlagen sollen zehn bis zwölf Tage später folgen, berichtet die Rheinische Post.

Der geplante S-Bahn-Lückenschluss zwischen Berlin Hauptbahnhof und Potsdamer Platz hat trotz gestiegener Kosten ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,15 erreicht, berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf eine Anfrage der Grünen beim BMVI. Der Abschnitt vom Hauptbahnhof zur Ringbahn Richtung Norden ist bereits im Bau.

Das hessische Verkehrsministerium sieht laut Offenbacher Post den Wunsch des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport kritisch, neu nach Frankfurt fliegenden Airlines Nachlässe bei den Start- und Landegebühren zu gewähren. Positiv sieht das Ministerium hingegen die Absicht, den lärmabhängigen Gebührenanteil anzuheben. (roe)